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Sie warten seit Monaten auf den Rentenbescheid? Warum einfach hinnehmen? Rentner haben ein Recht auf Vorschussrente. Einfach an Geld kommen – so geht’s.
Rentner warten nach ihrem Rentenantrag teilweise monatelang auf den Rentenbescheid. Sie müssen das nicht einfach so hinnehmen: Mit der Vorschussrente nach § 42 SGB I können Versicherte vor dem offiziellen Rentenbescheid Zahlungen bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihr Problem: Der Rentenbescheid lässt auf sich warten, das Konto ist leer.
- Ihre Lösung: Beantragen Sie einen Vorschuss auf Ihre Rente (§ 42 SGB I).
- Voraussetzung: Ihr grundsätzlicher Anspruch auf Rente muss bestehen.
- Ergebnis: Sie erhalten monatliche Zahlungen, noch bevor der endgültige Bescheid da ist.
- Wichtig: Die Rentenversicherung muss bei Antrag und erfüllten Voraussetzungen zahlen. Sie handelt nicht aus Kulanz, sondern auf gesetzlicher Grundlage.
Die Voraussetzungen im Check
Prüfen Sie mit dieser einfachen Checkliste, ob Sie Anspruch auf die Vorschussrente haben:
- [ ] Rentenantrag gestellt: Ich habe bereits einen offiziellen Antrag auf Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente gestellt.
- [ ] Rentenbeginn erreicht: Der Monat, in dem meine Rente offiziell beginnen sollte, ist bereits vorbei.
- [ ] Anspruch dem Grunde nach klar: Es ist eindeutig, dass ich eine Rente bekommen werde (z.B. Wartezeit erfüllt), auch wenn die exakte Höhe noch berechnet wird.
- [ ] Bearbeitung dauert: Die Bearbeitung meines Antrags durch die Rentenversicherung dauert voraussichtlich längere Zeit.
Konnten Sie alle Punkte abhaken? Perfekt, dann sollten Sie sofort handeln.
Vorschussrente beantragen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Formlosen Antrag stellen: Es gibt kein offizielles Formular. Ein einfaches Schreiben genügt. Nennen Sie es klar: „Antrag auf einen Vorschuss auf meine Rente gemäß § 42 SGB I“.
- Wichtige Daten angeben: Fügen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihren Namen, Ihre Adresse und das Datum Ihres ursprünglichen Rentenantrags hinzu.
- Begründung (optional, aber empfohlen): Beschreiben Sie kurz, warum Sie den Vorschuss benötigen (z. B. zur Deckung der Lebenshaltungskosten).
- Nachweisbar versenden: Senden Sie den Antrag per Einschreiben an Ihre zuständige Rentenversicherung oder geben Sie ihn persönlich gegen eine Empfangsbestätigung ab.
Pro-Tipp: Setzen Sie im Antrag eine Frist von zwei Wochen zur Bearbeitung.
📆 Wann und wie wird die Vorschussrente gezahlt?
- Frühestens ab dem Monat nach Antragstellung
- Nicht rückwirkend vor Rentenbeginn
- Monatlich, wie die reguläre Rente
- Berechnung: Basierend auf den bereits bekannten Versicherungszeiten im Rentenkonto
💬 Fehlende Daten (z. B. Arbeitgebermeldungen) werden später ergänzt – die endgültige Rente ist meist höher.
Wie hoch ist der Vorschuss?
Die Rentenversicherung berechnet den Vorschuss auf Basis der Daten, die ihr bereits sicher vorliegen. Fehlende Unterlagen oder noch nicht gemeldete Zeiten vom Arbeitgeber werden zunächst nicht berücksichtigt.
Das bedeutet für Sie:
- Der Vorschuss kann etwas niedriger ausfallen als Ihre spätere, endgültige Rente.
- Sobald der finale Rentenbescheid da ist, wird alles exakt berechnet und die Differenz rückwirkend an Sie nachgezahlt. Sie verlieren also kein Geld.
FAQ – Häufige Fragen zur Vorschussrente
- Kostet der Antrag etwas? Nein, der Antrag ist für Sie völlig kostenlos.
- Ab wann wird der Vorschuss gezahlt? Die Zahlung beginnt frühestens nach Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie den Vorschuss beantragt haben.
- Kann die Rentenversicherung den Antrag ablehnen? Nur, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Liegt ein klarer Rentenanspruch vor, hat die Rentenversicherung kein Ermessen und muss den Vorschuss leisten.
Fazit: Nehmen Sie Ihr Recht wahr!
Die Vorschussrente nach § 42 SGB I ist Ihr gesetzlich verankertes Recht, um finanzielle Notlagen während langer Wartezeiten zu überbrücken. Unwissenheit kostet Sie hier bares Geld. Werden Sie aktiv, stellen Sie den Antrag und sichern Sie sich die Zahlungen, die Ihnen zustehen.
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