Die Aktivrente ist Murks

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Die Aktivrente von Schwarzrot soll zwar steuerfrei sein, allerdings fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – für viele eine Dreifachverbeitragung. Und dazu kommt noch die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer und Selbstständigen.

Die CDU hat vorgeschlagen, dass ein Hinzuverdienst von bis zu 💶 2.000 Euro monatlich für Rentner steuerfrei sein soll, wenn diese freiwillig weiterarbeiten. Das soll ein 🤗 Anreiz sein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und 👵 👴 älteren Menschen zu ermöglichen, länger im Arbeitsleben aktiv zu bleiben. Echt jetzt! Das ist eine Uralt-Idee der CDU – und die Aktivrente hat viele 😠 Haken. Trotzdem will die Merz-Regierung die Aktivrente so 2026 umsetzen: „Wir haben uns vor wenigen Stunden darauf verständigt, die sogenannte Aktivrente zum 1. Januar 2026 einzuführen“, erklärte Merz. Damit würde ein Anreiz geschaffen, Menschen im Rentenalter länger in der Arbeitswelt zu halten, sofern sie weiterarbeiten können und wollen, wie die „NOZ“ schreibt.

Die Haken der Aktivrente

Die „Aktivrente“ soll nach aktuellen Plänen der Union und SPD zum 📆 1. Januar 2026 eingeführt werden. Denn Carsten Linnemann von der CDU findet, dass Rentner „zu wenig arbeiten“, wie er in der ARD-Sendung von Caren Miosga betonte. „Wir wollen sie nicht zwingen, zu arbeiten“, ergänzt er. Stattdessen soll die Aktivrente aber einen Anreiz zu längerem Arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, geben, schreibt der „Münchner Merkur“. Linnemann glaubt, dass zehntausende Menschen dieses Angebot der Aktivrente annehmen würden. Fast die Hälfte der Deutschen würde einer Umfrage zufolge auch im Rentenalter für einen steuerfreien Zuverdienst weiterarbeiten gehen. In einer Insa-Befragung für „Bild“ geben 45 Prozent an, dass sie weiterarbeiten würden, wenn die Bundesregierung ihre sogenannte Aktivrente einführen sollte. Ob sie wirklich wissen, was dann mit der Aktivrente auf sie zukommt?

⚠️ Die Haken:

  • 🤔 Die Aktivrente gilt nur für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und aus eigenem Antrieb weiterarbeiten wollen.
  • 🚶‍➡️Wer bereits vor dem regulären Rentenalter aufgehört hat zu arbeiten und zusätzlich zur Rente erwerbstätig ist, erhält keine Steuererleichterung.
  • 💶 Steuerfrei ist nicht abgabenfrei.
  • 😕 Die Aktivrente gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige. 

Gelten soll die Aktivrente nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das heißt, wer selbstständig ist, muss seinen Verdienst weiter regulär versteuern. Diese Unterscheidung ist allerdings fraglich und widerspricht dem Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) schlägt laut „ZWP“ Alarm und fordert: Die geplante Aktivrente darf nicht nur Arbeitnehmern helfen. Auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) kritisiert diese Ungleichbehandlung: „Dies widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.“ Es sei verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere, wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl, so Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands. Der Freibetrag entspricht laut Verband immerhin einer Steuerersparnis von 6.097 Euro oder 2.662 Euro pro Jahr, je nach Berechnung. Jeder kann das mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst nachrechnen.

Achtung: Dreifachverbeitragung

Steuerfrei ist nicht abgabenfrei

Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ist die Situation bei der Aktivrente etwas differenzierter:

  • Rentenversicherung: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können jedoch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um ihre spätere Rente weiter zu erhöhen.
  • Arbeitslosenversicherung: Für beschäftigte Altersrentner fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Regel weiterhin gezahlt werden.

⚠️ Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen.

Aktivrente eingeführt

Deswegen wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU die Einführung einer „Aktivrente“ vorgesehen. Demnach soll, wer das Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig länger arbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei erhalten. Nachzulesen ist das im Koalitionsvertrag auf Seite 20.

Berechnung der Steuerersparnis

Beispielrechnung:

  • Ohne Aktivrente (nach bisheriger Regelung): Ein Rentner mit einem zusätzlichen Bruttoeinkommen von 2.000 € pro Monat müsste dieses Einkommen versteuern. Die genaue Höhe der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Steuerklasse, dem Rentenfreibetrag und dem persönlichen Steuersatz. Als grobe Orientierung lagen die Steuerabzüge für ein solches Einkommen bisher bei etwa 300 € bis 600 € pro Monat.
  • Mit Aktivrente 2026: Da der Hinzuverdienst von 2.000 € pro Monat durch die neue Regelung vollständig steuerfrei gestellt wird, fallen für dieses Einkommen keine Lohnsteuern an.

Der Rentner würde mit der Aktivrente 2026 die gesamte Lohnsteuer auf sein Nebeneinkommen von 2.000 € brutto sparen. Die Ersparnis beträgt damit monatlich die Summe, die er bisher an Lohnsteuer auf dieses Einkommen zahlen müsste, also zwischen 300 € und 600 € pro Monat.

Wichtiger Hinweis: Die Aktivrente gilt nur für den Hinzuverdienst, nicht für die Rente selbst. Die Rente muss weiterhin nach den regulären Regeln der Rentenbesteuerung versteuert werden.

Jobben als Rentner – was arbeiten im Ruhestand bringt

Dreifachverbeitragung

Auch wenn die Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei sein sollen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden jedoch bei der 🧮 Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt.

Gutes Geschäft für die Krankenkasse

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt, Rentnerinnen oder ein Rentner, die gesetzliche Rente erhalten, eine Betriebsrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen dreifach Sozialversicherungsbeiträge:

  • für die gesetzliche Rente,
  • für die Betriebsrente und
  • die Aktivrente.

Insgesamt dürften die zu 💶 zahlenden Sozialabgaben mit der Aktivrente weit mehr sein als in ihrer aktiven Berufsphase, denn für die Betriebsrente zahlen sie die vollen Beiträge, sprich, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für Kranken- und Pflegeversicherung, alles in allem mehr als 20 Prozent – für Staat und Sozialkassen ist die Aktivrente ein gutes Geschäft. Die volle Abgabenpflicht in der Krankenversicherung wird nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag etwas gemildert.

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Kaum geplant, schon in Zweifel gezogen

Die geplante Aktivrente der Union könnte jedoch verfassungswidrig sein, wie Experten in „Bild“ mahnen. Es handele sich beim Lohn-Bonus für Rentner „um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung“, so Prof. Hanno Kube (54, Uni Heidelberg) zu „Bild“. Denn normale Arbeitnehmer bekommen keinen Lohnbonus. Für sie würden ab 12.000 Euro im Jahr Steuern anfallen. Rentner hingegen sollen 24.000 Euro zur Rente hinzuverdienen können, ohne Abzüge und ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Wegen der vielen Einschränkungen und Haken werden wohl nach Schätzung des Portals „Ihre Vorsorge“ nicht allzu viele teilnehmen, vielleicht nutzen jährlich 25.000 Fachkräfte das Angebot.

Viele Probleme bei der Aktivrente:

  • Verfassungsmäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz: Experten, darunter das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die steuerliche Besserstellung vor allem Besserverdienende entlasten würde. Geringfügig Beschäftigte profitieren von der Steuervergünstigung nicht. Die Regelung ist politisch beschlossen, aber ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die Umsetzung muss bis Ende 2025 erfolgen, damit sie wie geplant zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann
  • „Mitnahmeeffekte“: Kritiker befürchten erhebliche Mitnahmeeffekte, bei denen Personen, die ohnehin weiterarbeiten würden, zusätzlich profitieren, ohne dass neue Arbeitskräfte gewonnen werden.
  • Effektivität bei Fachkräftemangel: Es wird hinterfragt, ob eine pauschale Maßnahme wie die Aktivrente tatsächlich in Berufen mit akutem Arbeitskräftemangel entlastend wirken kann. Die Grünen haben dazu eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
  • Zielgruppe und Altersarmut: Die Aktivrente wird als Bonus für diejenigen gesehen, die ohnehin gut zurechtkommen, und nicht als soziales Auffangnetz. Menschen mit niedrigen Renten oder in gesundheitlich belastenden Situationen bleiben tendenziell außen vor. Zudem geht das Modell an der Hälfte der Senioren vorbei, da die meisten Menschen ohnehin vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Das DIW schätzt, dass die Reform bei konstantem Erwerbsverhalten zu Mindereinnahmen von rund 770 Millionen Euro jährlich führen könnte. Ein kleiner Überschuss für den Staat könnte erst bei einem Zuwachs von 75.000 erwerbstätigen Rentnern entstehen.
  • Rentenbezug: Welche Rente ist denn ausschlaggebend? Pensionen, Betriebsrenten oder private Renten ebenso wie die gesetzliche Rente? Wie ist es mit Teilrente?
  • Selbstständig: Die Aktivrente gilt nicht Selbstständige
  • Vorgezogene Altersrentner: Sie profitieren ausdrücklich nicht von der Regelung.

Das Fazit von Rentenbescheid24

In der Tat sind viele Frage zur Aktivrente noch offen. Es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken. Rentner die vor der Regelaltersrente noch arbeiten, erhalten den Steuerbonus nicht, hingegen sie ab der Regelaltersgrenze diesen erhalten würden. Dann stellt sich die Frage, warum diejenigen die ab der Regelaltersgrenze weiter arbeiten und keine Rente beziehen, den Vorteil aus der Aktivrente nicht auch nutzen können. Es ist spannend. Wir erhalten Antworten, wenn der Gesetzesentwurf im Text vorliegt und später einmal Gerichte entschieden haben. Die Aktivrente bewegt die Gemüter vieler Menschen. Sie ist sicher ein richtiger Schritt in Richtung mehr arbeiten im Alter. Aber es wird viele ältere Menschen geben, die die Aktivrente nicht nutzen können, weil sie einfach durch jahrzehntelange harte körperliche und geistige Arbeit im Rentenalter nicht mehr arbeiten können und ihnen deshalb der Zugang zum Steuerbonus durch die Aktivrente verwehrt ist.

 

Bild: KI-generiert mit Nightcafé

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13 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Dirk Hennings
    30. Juli 2025 14:42

    Sie widersprechen sich. Erst erklären Sie, der Staat verdient mit, dann macht es plötzlich keinen Sinn, wenn nicht genügend Rentner teilnehmen. Ich arbeit in einer Spedition. Die Arbeitnehmerschaft steht zum großen Teil vor dem Renteneintritt, ich auch. Wir hoffen auf die Aktivrente. Ich besoners, leider bin ich in meiner Selbstständigkeit einmal gescheitert. Im Ergebnis war meine Altersvorsorge hinüber. Ich wäre froh, wenn ich noch etwas für meine gestzliche Rente tun könnte. Und ehrlich, ich kenne in meinem Bekanntenkreis viele, die Angst vo ihrer zu geringen Rent haben, und gern nocht etwas dagegen tun würden. Ihre Argumentation in Blick auf die Wohlhabenderen ist da ziemlich zu kurz gegriffen. Versuchen Sie mal Ihre Argumentation aus unserem Blickwinkel.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    30. Juli 2025 16:28

    Wie schon in dem Artikel steht: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, zahlt dreifach Kranken- und Pflegebeiträge. Wer eine Betriebsrente hat, dem tut es besonders weh, weil er die vollen Beiträge zahlt, gemildert nur durch einen bescheidenen Freibetrag. Wenn der Staat Arbeiten in der Rente wirklich fördern will, dann soll er den aktiven Rentner wenigstens die Beiträge für die 2000 Euro erlassen.

    Antworten
  • Andreas Frenzel
    7. August 2025 14:07

    Hallo Herr Achatz, Gratulation zu Ihrer interessanten Darstellung. Warten wir mal ab, bis die Durchführungsbestimmungen zu dieser „Aktivrente“ da sind. Ich kann Ihre Befürchtungen allerdings vollkommen nachvollziehen, da ich selbst die derzeitige Doppelbelastung bei den Sozialbeträgen spüre. Und da reden wir noch nicht von der Steuerbelastung. Das sagt einem auch niemand, wenn man in die private Altersvorsorge einsteigt. Man hört nur was von nachgelagerter Besteuerung jedoch nichts von der Steuerklasse VI. Was auch schrecklich ist, ist die unterschiedliche Bewertung der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente. Bei Letzterer ist alles ordentlich berechnet (Steuer und Sozialabgaben) Bei der gesetzlichen Rente sind nur die Sozialabgaben weg und das dicke Ende kommt bei der Steuererklärung. Dass der Staat die Sozialabgaben erlässt, ist glaube ich ein schöner Traum. Und die Frage ist, wie wirkt sich das beim Arbeitgeber gegenüber der Beschäftigung eines MiniJoblers aus? Da kann sich das ganze System eventuell ins Gegenteil verkehren.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    8. August 2025 07:38

    Vieles an dieser avisierten Aktivrente ist noch nicht durchdacht. Wie ist das mit Selbstständigkeit – wird die auch steuerbefreit?

    Antworten
  • Klein, Elisabeth
    15. August 2025 15:10

    Warum wird Frührentnern mit 63 keine Chance gegeben wieder zu arbeiten? DIE Regelaltersgrenze liegt bei Baujahr 1960 bei 66 Jahren und dem Geburtstagsmonat. von 64 bis 67 sind die Rentner doch noch fitter als ab 67?

    Antworten
  • Allein der Titel des Beitrags ‚Die Aktivrente ist Murks‘, sagt alles! Jedwede Initiative wird in Deutschland von einer Phalanx aus Reichsbedenkenträgern, Anwälten von vermeintlich Zukurzgekommenen und Besserwissern zerredet!

    Antworten
    • Man kann genauso behaupten dass jede idiotische Idee von irgendwelchen Jubelpersern und Unwissenden über den Klee gelobt wird ohne dass eine Sekunde darüber nachgedacht wurde. Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen oder nur auf den Titel reagiert? Was stimmt im Artikel nicht?

      Antworten
  • Helmut Achatz
    17. September 2025 10:34

    Die Haken dieser Aktivrente sind in dem Artikel alle genannt – und die lassen sich nicht vom Tisch wischen. Diese Aktivrente wurde halbherzig und dilettantisch angegangen.

    Antworten
  • Ist schon überliefert was mit den Arbeitgeberbeiträgen passiert? Bisher ist es ja so dass diese weiterhin zu zahlen sind sich aber nicht auf eventuelle Ansprüche auf Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld auswirken. Die Politik klammert dies gerne aus, es bezahlt ja der Arbeitgeber, aber das ist im Grunde reine Augenwischerei weil die Gehälter natürlich auf Basis des Arbeitgeberbruttos kalkuliert werden – der Arbeitgeber geht nicht nach Feierabend noch putzen oder schlachtet das Sparschwein um die Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen.

    Was an Steuern verloren geht wird da an anderer Stelle durch Beitragseinnahmen kompensiert. Andererseits muss man sich aber auch fragen wie viele tatsächlich die Steuern als Anreiz sehen weiter zu arbeiten, es ist denke ich eher so dass es etliche ältere Arbeitnehmer gibt bei denen die Rente ohnehin nicht reicht. Das nennt man dann wohl „Mitnahmeeffekt“. Auch bisher war es nicht verboten im Rentenalter weiter zu arbeiten, nur teilweise tarif- / arbeitsvertraglich ausgeschlossen.

    Antworten
  • Kann es sein, dass ein grundlegendes Missverständnis vorliegt?
    Ein so genannter Experte sagte, dass man GAR KEINE Altersrente in Anspruch nimmt, dondern einfach weiter arbeitet. Also ab 67 Jahre, einfach weiter malocht und dann das Gehalt/Lohn einfach nur -2000€ versteuert. Alles Andere ändert sich nicht. Was stimmt denn nun?

    Antworten
  • Helmut Achatz
    18. September 2025 16:14

    Wie es im Artikel beschrieben ist: Wer bis zur Regelaltersgrenze arbeitet und dann in Rente geht, bezieht natürlich eine Rente. Wenn er zusätzlich abhängig beschäftigt beim Unternehmen weiterarbeitet, kann er bis zu 2000 Euro steuerfrei verdienen.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    18. September 2025 16:15

    Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, die nach Renteneintritt noch weiterarbeiten. Sie müssen auf alles, was sie neben der Rente verdienen Steuern zahlen.

    Antworten
  • Na dann, ich glaube erst einmal garnichts von dem was da geplant ist. Bin schon einmal auf die Nase gefallen und darf daher für 2024 richtig Steuern (fast 6000€) nachzahlen und das als normaler Arbeiter. Dabei wurde die Rente sowie der Lohn schon versteuert. Deshalb Vorsicht!! Bei meinem Glück wird dann das neue Recht am 31.12.26 zurück gezogen weil jemand geklagt hat, Recht bekam, die Regierung auf die Nase fällt und man dann alles nachzahlen darf. Hier in diesem Staat werden niemals Geschenke gemacht. Die oberen 10.000 streichen riesige Gehälter ein aber den größten Teil an der Steuer und Abgabenlast trägt wie immer, der kleine Mann.

    Antworten

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