Werbung
Die Aktivrente von Schwarzrot soll zwar steuerfrei sein, allerdings fallen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge an – eine Dreifachverbeitragung.
Die CDU hat vorgeschlagen, dass ein Hinzuverdienst von bis zu 💶 2.000 Euro monatlich für Rentner steuerfrei sein soll, wenn diese freiwillig weiterarbeiten möchten. Das soll ein 🤗 Anreiz sein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und 👵 👴 älteren Menschen zu ermöglichen, länger im Arbeitsleben aktiv zu bleiben. Echt jetzt! Das ist eine Uralt-Idee der CDU. Die „Aktivrente“ soll nach aktuellen Plänen der Union und SPD im Laufe des Jahres 2025 oder spätestens zum 1. Januar 2026 eingeführt werden. Denn Carsten Linnemann findet, dass Rentner „zu wenig arbeiten“, wie er in der ARD-Sendung von Caren Miosga betonte. „Wir wollen sie nicht zwingen, zu arbeiten“, ergänzt er. Stattdessen soll es aber einen Anreiz zu längerem Arbeiten, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, geben, schreibt der „Münchner Merkur“. Linnemann glaubt, dass zehntausende Menschen dieses Angebot annehmen würden. Fast die Hälfte der Deutschen würde einer Umfrage zufolge auch im Rentenalter für einen steuerfreien Zuverdienst weiter arbeiten gehen. In einer Insa-Befragung für „Bild“ geben 45 Prozent an, dass sie weiter arbeiten würden, wenn die Bundesregierung ihre sogenannte Aktivrente einführen sollte. Ob sie wirklich alles wissen, was dann auf sie zukommt?
Steuerfrei ist nicht abgabenfrei
Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ist die Situation etwas differenzierter:
- Rentenversicherung: Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können jedoch freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um ihre spätere Rente weiter zu erhöhen.
- Arbeitslosenversicherung: Für beschäftigte Altersrentner fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in der Regel weiterhin gezahlt werden.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben jedoch bestehen.
Aktivrente eingeführt
Deswegen wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU die Einführung einer „Aktivrente“ vorgesehen. Demnach soll, wer das Renteneintrittsalter erreicht hat und freiwillig länger arbeitet, sein Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei erhalten. Nachzulesen ist das im Koalitionsvertrag auf Seite 20.
Dreifachverbeitragung
Auch wenn die Einkünfte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei sein sollen, müssen sie in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden jedoch bei der Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt.
Gutes Geschäft für die Krankenkasse
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss allerdings weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt, Rentnerinnen oder ein Rentner, die gesetzliche Rente erhalten, eine Betriebsrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen dreifach Sozialversicherungsbeiträge:
- für die gesetzliche Rente,
- für die Betriebsrente und
- die Aktivrente.
Insgesamt dürfte das dann mehr sein als in ihrer oder seiner aktiven Berufsphase, denn für die Betriebsrente zahlen die vollen Beiträge, sprich, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, alles in allem mehr als 20 Prozent – für Staat und Sozialkassen ist die Aktivrente ein gutes Geschäft.
Kaum geplant, schon in Zweifel gezogen
Die geplante Aktivrente der Union könnte jedoch verfassungswidrig sein, wie Experten in „Bild“ mahnen. Es handele sich beim Lohn-Bonus für Rentner „um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung, so Prof. Hanno Kube (54, Uni Heidelberg) zu „Bild“. Denn: Normale Arbeitnehmer bekämen keinen Lohn-Bonus. Für sie würden ab 12.000 Euro im Jahr Steuern anfallen. Rentner hingegen sollen 24.000 Euro zur Rente hinzuverdienen können, ohne Abzüge und ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen.
Bild: KI-generiert mit Nightcafé
Werbung