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Im April 2025 erhöhten einige Krankenkassen erneut den Zusatzbeitrag. Im Juli steht die nächste Erhöhung an. Wer zu den Preistreibern gehört. Jetzt wird’s Zeit, die Kasse zu wechseln. Was zu beachten ist und wie das geht.
Rentnerinnen und Rentner dürfte sich die Augen reiben – einige 📈 Krankenkassen erhöhen schon wieder die Zusatzbeiträge. Bereit zum 🗓️ Jahreswechsel gab es eine breite Erhöhungswelle, im April 2025 folgte die nächste Erhöhungsrunde. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent empfohlen, viele Kassen haben aber um deutlich mehr erhöht, sodass der Durchschnitt bei den „kassenindividuellen Zusatzbeiträge“ mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt. Das war mehr als die nach Schätzungen erwartete Zunahme um 0,8 Punkte auf einen amtlichen Orientierungswert von 2,5 Prozent. Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse je nach Finanzlage für ihre Versicherten fest.
Im Juli nächste Erhöhung
Und zum 1. Juli 2025 steht bereits die nächste 📈 Erhöhung an. Mittlerweile wurde bekannt, dass sechs weitere Krankenkassen eine Erhöhung ihres Zusatzbeitrags beantragt haben oder diese erwarten, so die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dazu gehören:
- SECURVITA Krankenkasse
- Erhöhung: von 3,20 % auf 3,90 %
- Gesamtbeitragssatz: 18,5 %
- Besonderheit: Eine der teuersten bundesweiten Kassen
- BKK Technoform
- Erhöhung: von 2,49 % auf 3,49 %
- Regionale Öffnung: in vier Bundesländern
- BMW BKK
- Erhöhung: von 2,90 % auf 3,90 %
- Zugänglich für BMW-Mitarbeitende
- BKK PwC
- Erhöhung: von 2,08 % auf 2,40 %
- Zugänglich für PwC-Mitarbeitende
- Merck BKK
- Erhöhung: von 3,20 % auf 3,97 %
- BKK KARL MAYER
- Erhöhung: ebenfalls bestätigt, genaue Zahlen jedoch nicht veröffentlicht
Versicherte sollten die Informationen ihrer jeweiligen Krankenkasse genau verfolgen, da diese verpflichtet sind, ihre Mitglieder über Beitragsanpassungen zu informieren. Auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) will die Namen der sechs Krankenkassen nicht nennen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Krankenkassen, die ihren Zusatzbeitrag erhöhen, ihre Versicherten bis zum 30. Juni darüber informieren müssen. Betroffene haben dann ein Sonderkündigungsrecht, das sie bis Ende Juli nutzen können.
Wenn Sie wissen möchten, welche Krankenkassen Ihren Zusatzbeitrag ab dem 1. Juli 2025 erhöhen, sollten Sie die aktuellen Meldungen der Aufsichtsbehörden und der Krankenkassen selbst verfolgen, da die endgültigen Entscheidungen der einzelnen Kassen oft erst kurz vorher veröffentlicht werden. Es lohnt sich auch, Vergleichsportale zu nutzen, um die aktuellen Beitragssätze zu prüfen.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Wer das noch im Juni erfährt, kann entsprechend kündigen und wechselt zwei Monate später zu einer günstigeren Kasse.
Vier Kassen erhöhten zum April
Vier Kassen erhöhten den Zusatzbeitrag zum 1. April 2025. Wer alles darunter war:
- BKK Salzgitter: von 2,8 Prozent auf 3,5 Prozent
- BKK VerbundPlus: von 2,85 Prozent auf 3,89 Prozent
- BKK24: von 3,25 Prozent auf 4,39 Prozent
- mhplus BKK: von 2,56 Prozent auf 3,29 Prozent
Bereits am 1. Februar 2025 zwei Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht:
- IKK – Die Innovationskasse: von 3,1 Prozent auf 3,6 Prozent
- Merck BKK: von 2,4 Prozent auf 3,2 Prozent
Höhere Zusatzbeiträge ab März
Zu spüren bekamen Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung zum Jahreswechsel erst im März 2025. Warum wirkte sich die Erhöhung aber erst im März aus? Der Zusatzbeitrag wirkte sich erst im März 2025 aus, da für Rentnerinnen und Rentner eine Sonderregelung gilt. Denn laut § 247 des fünften Sozialgesetzbuchs ändert sich der Zusatzbeitrag für Rentnerinnen und Rentner „jeweils am ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“. Sprich, erhöht die Kasse zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, so gilt diese Erhöhung für erst ab März. Rentnerinnen und Rentner sollten unbedingt ihre Februar- und März-Abrechnung genau vergleichen. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner bekommen die jüngsten Erhöhungen erst in zwei Monaten zu spüren.
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Acht Euro weniger Rente
Wie viel macht das aus? „Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente; bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung“, rechnet das Portal „Ihre Vorsorge“ vor.
Was Sie tun können:
- Informieren Sie sich bei Ihrer eigenen Krankenkasse: Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig und schriftlich über eine anstehende Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Achten Sie auf diese Post.
- Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge: Sobald die Informationen über die erhöhten Beiträge vorliegen, können Sie verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen, um eine günstigere oder passendere Option zu finden. Diverse Vergleichsportale und Websites, darunter Finanztip, Verivox, Check24, krankenkasseninfo.de) bieten Übersichten der Zusatzbeiträge an.
Jetzt Kasse wechseln
Wer davon betroffen ist, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind groß – die Spanne reicht von 1,84 bis 4,4 Prozent.
Beitragsrechner nutzen
Die HKK gehört momentan zu den günstigsten Krankenkassen. Als besonderen Service hat die HKK einen Vergleichsrechner ins Netz gestellt, mit dem jeder vergleichen kann, um wie viel seine Kasse teurer ist als die HKK.
Was heißt Sonderkündigungsrecht?
Wenn eine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Grundlage: Wenn Ihre Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie laut § 175 Absatz 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht.
- Wegfall der Bindungsfrist: Die übliche 12-monatige Bindungsfrist an Ihre Krankenkasse entfällt in diesem Fall. Sie können also auch dann wechseln, wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrer aktuellen Kasse versichert sind.
- Frist zur Ausübung: Sie können das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird.
- Beispiel: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag ab dem 1. Juli, können Sie bis zum 31. Juli kündigen.
- Kündigungsfrist beachten: Trotz Sonderkündigungsrecht bleibt die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende bestehen.
- Beispiel: Kündigen Sie bis zum 31. Juli, endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse am 30. September. Ab dem 1. Oktober sind Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert.
- Zahlung des erhöhten Beitrags: Während der zweimonatigen Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag weiterhin an Ihre alte Krankenkasse zahlen.
- Einfacher Wechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist der Krankenkassenwechsel stark vereinfacht. Sie müssen Ihre alte Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Es reicht, eine neue Krankenkasse auszuwählen und sich dort anzumelden. Die neue Krankenkasse übernimmt die Formalitäten mit Ihrer bisherigen Krankenkasse.
- Informationspflicht der Krankenkasse: Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie schriftlich und deutlich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags und Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Ein allgemeiner Hinweis genügt hierbei nicht; es muss ein individueller Hinweis auf Ihr konkretes Kündigungsrecht erfolgen.
- Ausnahme Wahltarif Krankengeld: Wenn Sie einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der Regel nicht. Hier müssen Sie die 36-monatige Bindungsfrist des Wahltarifs einhalten.
Zusammenfassend ermöglicht das Sonderkündigungsrecht Ihnen als Versicherter, flexibel auf Beitragserhöhungen zu reagieren und zu einer günstigeren oder leistungsstärkeren Krankenkasse zu wechseln, ohne an die übliche Bindungsfrist gebunden zu sein.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ein sehr interessanter und informativer Beitrag! Die steigenden Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind ein Thema, das sicherlich viele Bürger und vor allem Rentner beschäftigt. Gerade wenn man auf ein festes Einkommen angewiesen ist, können solche Erhöhungen eine große finanzielle Belastung darstellen. Es ist wichtig, sich gut über die verschiedenen Krankenkassen und deren Zusatzbeiträge zu informieren, bevor man eine Entscheidung trifft.
Ein Kassenwechsel kann eine gute Möglichkeit sein, um von günstigeren Beiträgen zu profitieren. Es wäre allerdings hilfreich, auch die zusätzlichen Leistungen der Krankenkassen zu vergleichen, da der Preis nicht immer der einzige Entscheidungsfaktor sein sollte. Wer sich unsicher ist, sollte sich gut beraten lassen und die unterschiedlichen Angebote genau unter die Lupe nehmen.
Vielen Dank für diese wertvolle Information, die vielen sicherlich dabei helfen wird, die richtige Wahl zu treffen!
https://www.frieden-umzuege.de
Danke