Altersgrenzen in der Rente: Was Sie 2025 wissen müssen

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Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Altersgrenzen für alle Rentenarten – Früh-, Regel- und Altersrenten. Welche Änderungen stehen an und was diese für Ihren Renteneintritt bedeuten. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um die besten Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

1. Altersgrenzen im Überblick

Die Altersgrenzen ändern sich 2025 signifikant. Ob Sie die Frührente, die „Rente mit 63“ oder die reguläre Altersrente in Anspruch nehmen möchten, hängt von Ihrer Versicherungsjahre und Ihrem Geburtsjahr ab. Werfen wir einen Blick auf die Details.

2. Wer kann wann in Rente gehen?

Regelaltersgrenze
Für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) gilt:

| Jahrgang | Altersgrenze |
|———-|—————–|
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| 1964 | 67 Jahre |

**Beispiel:** Wenn Sie am 15. Februar 1959 geboren sind, können Sie am 1. Mai 2025 ohne Abschläge in Rente gehen.

Rente mit 63: Änderungen 2025
Für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre):

| Jahrgang | Frühester Rentenbeginn |
|———-|————————–|
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |

Beispiel

Jahrgang 1960 kann erst mit 64 Jahren und 4 Monate in Rente gehen, vorausgesetzt, jemand dieses Jahrgangs kann 45 Versicherungsjahre vorweisen. Sie oder er ist am 1. Januar 1960 geboren, hat mit 20 Jahren das Arbeiten angefangen und 45 Jahre ununterbrochen in die Rentenversicherung eingezahlt, dann könnte sie oder er bereits am 1. Mai 2025 ohne Abschläge in Rente gehen. Wer am 2. Januar geboren ist, könnte allerdings erst am 1. Juni 2025 in Rente gehen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet tage- und monatsgenau.

3. Rente für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte können ab 65 Jahren regulär und ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Hier beträgt der maximale Abschlag respektive 14,4 Prozent.

4. Wichtiger Hinweis zur Rentenplanung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet eine umfassende Beratung an. Lassen Sie sich frühzeitig informieren, um Ihre Rentenansprüche optimal zu nutzen. Nehmen Sie sich Zeit für die Planung und ziehen Sie in Betracht, Ihren Renteneintritt flexibel zu gestalten.

Die Anpassungen der Altersgrenzen 2025 können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rentenplanung haben. Informieren Sie sich und nutzen Sie die Möglichkeiten der DRV, um sicherzustellen, dass Sie bestens vorbereitet sind.

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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