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Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit einem Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hundert Euro sparen.
Anfang 2026 đ haben 44 Krankenkassen ihre ZusatzbeitrĂ€ge erhöht. Und das dĂŒrfte nicht die letzte Erhöhung sein. Niemand muss das einfach klaglos hinnehmen. Mit Kassenwechsel lĂ€sst sich richtig Geld sparen. Wer noch đïž vor Ende Januar kĂŒndigt, đ¶ zahlt kĂŒnftig weniger.
Krankenkassenwechsel lohnt
Zwischen dem gĂŒnstigsten und dem teuersten Krankenversicherer liegen mehrere Prozentpunkte, wie das Vergleichsportal „krankenkasseninfo“ vermittelt. Wer wechselt, kann sich einige hundert Euro sparen.
Im Dezember 2025 ist die
- BKK firmus bundesweit die gĂŒnstigste fĂŒr alle geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Ihr Gesamtbeitragssatz liegt bei 16,78 Prozent. Im Gegensatz zu anderen Kassen erhöht sie ihren Zusatzbeitrag 2026 nicht.
- Dicht gefolgt wird sie von der hkk Krankenkasse mit 17,19 Prozent und
- der Audi BKK mit 17,20 Prozent.
Die fĂŒnf gĂŒnstigsten Krankenkassen 2026
Das sind zurzeit (Stand: 22. Dezember 2025) die gĂŒnstigsten Krankenkassen:
| Rang | Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2026 |
Gesamtbeitrag 2026
|
| 1. | BKK firmus | 2,18 % | 16,78 % |
| 2. | hkk Krankenkasse | 2,59 % | 17,19 % |
| 3. | Audi BKK | 2,60 % | 17,20 % |
| 4. | Techniker Krankenkasse (TK) | 2,69 % | 17,29 % |
| 5. | AOK Sachsen-Anhalt* | 2,89 % | 17,49 % |
Im Schnitt verlangen die Kassen, die 2026 an der Beitragsschraube drehen, 0,52 Prozentpunkte mehr.
Wie funktioniert der Wechsel
Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein SonderkĂŒndigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkĂŒrzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung fĂŒr neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
- Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das SonderkĂŒndigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
- Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen BeschĂ€ftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln â ohne KĂŒndigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
- KĂŒndigung entfĂ€llt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die KĂŒndigung bei der alten Krankenkasse kĂŒmmert sich dann die neue Krankenkasse.
- Beispiel: Wenn Sie bis zum 31. Januar 2025 kĂŒndigen, endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse am 28. Februar 2026. Ab dem 1. MĂ€rz 2026 sind Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert.
- Wichtig: WĂ€hrend dieser KĂŒndigungsfrist mĂŒssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag noch an Ihre bisherige Krankenkasse entrichten.
Ausnahmen und Besonderheiten:
- Bindungsfrist: Normalerweise sind Sie 12 Monate an Ihre Krankenkasse gebunden. Bei einer Beitragserhöhung entfĂ€llt diese Bindungsfrist durch das SonderkĂŒndigungsrecht.
- Wahltarife: Wenn Sie einen speziellen Wahltarif (z.B. fĂŒr Krankengeld) abgeschlossen haben, kann es abweichende Bindungsfristen geben, die das SonderkĂŒndigungsrecht einschrĂ€nken können. Informieren Sie sich hierzu im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse.
- VerspĂ€tete Information: Sollte Ihre Krankenkasse Sie zu spĂ€t ĂŒber die Beitragserhöhung informieren, verlĂ€ngert sich unter UmstĂ€nden die Frist fĂŒr Ihr SonderkĂŒndigungsrecht.
Zusammenfassend:
Der praktische Weg ist denkbar einfach geworden: Sie suchen sich eine neue Krankenkasse, stellen dort einen Mitgliedsantrag, und die neue Kasse erledigt den Rest fĂŒr Sie, inklusive der KĂŒndigung bei Ihrer alten Krankenkasse. Beachten Sie lediglich die Frist fĂŒr die Antragstellung bei der neuen Kasse und die zweimonatige KĂŒndigungsfrist, in der Sie noch den erhöhten Beitrag zahlen mĂŒssen.
Wie viel lÀsst sich durch den Wechsel sparen?
Die jĂŒngste Beitragserhöhung dĂŒrfte nicht die letzte gewesen sein. „Bild“ hat es beispielhaft berechnet. Dabei geht es jĂ€hrlich immerhin um einige Hundert Euro.
| Monatliches Gehalt/Rente | Kosten je 1,0 Prozentpunkt Erhöhung (pro Jahr)* | Zusatzbeitrag teuerste vs. gĂŒnstigste Kasse (Jahr) |
|---|---|---|
| 2600 Euro | 156 Euro | 345 Euro |
| 2800 Euro | 168 Euro | 371 Euro |
| 3000 Euro | 180 Euro | 398 Euro |
| 3200 Euro | 192 Euro | 424 Euro |
| 3400 Euro | 204 Euro | 451 Euro |
| 3600 Euro | 216 Euro | 477 Euro |
| 3800 Euro | 228 Euro | 504 Euro |
| 4000 Euro | 240 Euro | 530 Euro |
| 4200 Euro | 252 Euro | 557 Euro |
| 4400 Euro | 264 Euro | 583 Euro |
| 4600 Euro | 276 Euro | 610 Euro |
| 4800 Euro | 288 Euro | 636 Euro |
Quelle: Bild
Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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