Wie die Ampel die Rentenkasse plündert

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Der Staat subventioniert die Rentenkasse? Von wegen – die Ampel plündert die Rentenkasse um weitere 6,8 Milliarden Euro und kürzt den Bundeszuschuss.

Der Staat 🦅 griff und greift schon seit Jahrzehnten in die Rentenkasse und plündert sie aus: Er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Bereits 2022 habe die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 💶 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft, so die Deutsche Rentenversicherung. „Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung“, wirft die Rentenpräsidentin Gundula Roßbach der Ampel vor. Der Bund hingegen stehe erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil; vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung – verlässliche Finanzierung sieht anders aus. Alles in allem summiere sich die Kürzung von 2022 bis 2027 – da ist die jüngst geplante Kürzung um 600 Millionen Euro eingerechnet – auf mehr als 6,8 Milliarden Euro.

Ampel bedient sich bei Rentnern

Mit der Verlässlichkeit von Zusagen stehe und falle jedoch das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Die Rentenzahler müssen sich darauf verlassen, dass sie im Alter mit einer entsprechenden Rente rechnen können. Viele vergessen oft, dass die Rentenkasse eine Versicherung ist – und Versicherung bedeutet: „Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung; der Versicherte muss einen Beitrag zahlen, der dem Wert der ihm zu gewährenden Leistungen entspricht“, wie es die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) formuliert.

Davon kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung schon lange keine Rede mehr sein. Denn, sie muss auch Leistungen erbringen, „die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen“, so die BPB – und zu diesen versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gehören beispielsweise Kriegsfolgelasten, beitragsfreie Zeiten, arbeitsmarktbedingte Leistungen und Kindererziehungszeiten, Renten für Aussiedler und Ausgleich von NS-Unrechtstaten.

Der 🇩🇪 Staat erstattet der Deutschen Rentenversicherung zwar einen Teil der Ausgaben, aber längst nicht alles – den Rest müssen die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen, das heißt, sie subventionieren mit ihren Beiträge den Staat – und nicht umgekehrt. „In allen Jahren, in denen eine Hochrechnung/Abschätzung durch die Deutsche Rentenversicherung gemacht wurde, betrug der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus; der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent“, schreibt die Aktion Demokratigsche Gemeinschaft (ADG).

Rentenkasse geplündert

Die Finanzierungslücke in der Rentenkasse tut sich nur deswegen auf, weil der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, ohne das entsprechend auszugleichen – und die sind seit Jahrzehnten höher als der Bundeszuschuss. So werden die Beitragszahler der Rentenversicherung durch den Staat systematisch enteignet.

Die Belastung der Rentenkasse mit versicherungsfremden Leistungen hat System bei der Bundesregierung – und es wird von Jahr zu Jahr mehr. Mit der Grundrente kam bereits der nächste Posten versicherungsfremden Leistungen. Es wäre blauäugig zu hoffen, dass der Staat alle durch die Grundrente anfallenden Kosten ausgleichen würde.  Seit 1957 hat der Staat den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der ADG zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 988 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Der Plünderkatalog ist lang.

Was eine Kürzung bedeutet:

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicher zu stellen. Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut, um die Rentenzahlungen zu finanzieren. Diese dient der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen. Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung nach derzeitigem Stand im Jahr 2028 stärker als bislang vorgesehen angehoben werden. Das bedeutet eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bezahlen die Beiträge.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Rentenreform verschleppt

Die Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, dass nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und hat das Thema Rente erst einmal beiseite geschoben. Die Aktienrente beispielsweise ist still und heimlich begraben worden.

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Bild von Freie Menschen Freie Arbeit auf Pixabay

 

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Die Ampel vergreifen sich an unserer rente ! krimineller geht es wohl kaum ?
    Die Regierung die 🐲 dran ist hatkeine Hemmungen den Bürger auszurauben!!!!!
    Der sogenannte Kanzler macht da fleißig mit!!!!!
    Er hält das für den einzigen Ausweg!!!!!
    ALSO WÄRE ES GERECHT DEN GESAMTEN POLITIKERN IH SALÄR ZU STREICHEN !!!!!
    So wäre es möglich auch Mai mit ihnenSCHLITTEN ZU FAHREN UND IHNEN ZU ZEIGEN WAS ES HEIßT ARM ZU SEIN !!!!!
    WANN WIRD DAMIT ANGEFANGEN !!!!! ?????
    WANN?????

    Antworten
  • old shatterhand
    8. Februar 2024 19:44

    kohl plünderte auch aus der rentenkasse.leistungen nach hlko werden unterschlagen und verschwiegen,daß ansprüche bestehen.die abgabenordnung ohne räumlichen geltungsbereich ist kein gesetz.niemand muß abgaben(an wen und wofür nachweislich?) verschenken.auch den vorfahren wurden leistungen nach hlko unterschlagen.siehe auch bereinigungsgesetze und gültige rechtsgrundlagen im bgb und völker-und menschenrechte der genfer konvention,welche landes“recht“ ohne räumlichen geltungsbereich brechen.

    Antworten

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Helmut Achatz

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