Führerschein-Umtausch trifft auch Jüngere

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Jetzt trifft es auch die Nach-Babyboomer: Sie müssen ihre alten Führerscheine gegen neue umtauschen. Wer wann seinen grauen oder roten Lappen gegen die Plastikkarte umtauschen muss.

Wir Babyboomer haben unseren grauen Lappen oder das rosa Papier schon längst umgetauscht – oder hätten es zumindest bis Ende Januar 2023 erledigen müssen. Jetzt kommt die „Generation X“ dran, sprich die Jahrgänge von 1965 bis 1970. Denn einer Richtlinie der Europäischen Union müssen spätestens bis 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden. Einige haben länger Zeit, andere weniger. Wer ist vom Umtausch betroffen? Was ist zu beachten? Was kostet der Umtausch?

Führerschein-Umtausch: die Regeln

Was gilt für den Führerschein-Umtausch in Deutschland? Das lässt sich nicht mit einem Satz sagen. Denn das kommt auf Geburtsjahr an und das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Das heißt, die Umtauschfristen sind laut Bundesregierung gestaffelt:

Wessen Führerscheinen vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, für den ist sein Geburtsjahr ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wessen Führerscheinen nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, für den kommt es auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Das heißt, die Babyboomer müssten ihren Führerschein eigentlich schon längst umgetauscht haben – wer nicht, der sollte sich beeilen. Wer es vergisst, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

Was braucht derjenige, der seinen alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen will?

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • den aktuellen Führerschein

Wo und wie viel? Zuständigkeit und Kosten

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich, so die Bundesregierung. Das lasse sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.

Und was kostet der Umtausch? Kommt auf die Stadt oder Gemeinde an. Die Standardgebühr beträgt 25 Euro, aber einige Kommunen verlangen mehr, so zahlt der Umtauscher beispielsweise in München und Augsburg 25,30 Euro, beim Landratsamt Starnberg dagegen 30,30 Euro, in Nürnberg 30,39 Euro, in Hamburg 30,40 (12 Euro zusätzlich, wenn der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde), in Düsseldorf 28,60 Euro, in Berlin 25,30 Euro, in Frankfurt 30,30 Euro und in Stuttgart 42,60 Euro. Die Plastikkarte, sprich der neue Führerschein, ist lediglich 15 Jahren gültig und muss dann verlängert werden.

EU will Gültigkeit verkürzen

Die Europäische Union will den 🚙 Führerschein reformieren. Sie hat besonders Fahranfänger und 👵 Seniorinnen und 👴 Senioren im Blick. Karima Delli von den französischen Grünen will, dass der Führerschein für alle ab 60 Jahren nur noch sieben Jahre gültig sein soll, ab 70 Jahre nur noch fünf und ab 80 nur noch zwei Jahre. Seniorinnen und Senioren müssten sich, falls der Dellis Entwurf Gesetz wird, 🩺medizinisch und psychologisch untersuchen lassen, um die Gültigkeit ihres Führerscheins zu verlängern. Der ADAC sieht den Entwurf kritisch an. Zwar könne es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch sei das 💥  Unfallrisiko älterer Kraftfahrer nicht außergewöhnlich hoch. Der ADAC lehnt die geplanten Maßnahmen ab, die sich auf ein bestimmtes Alter beziehen.

Image by Steffen L. from Pixabay

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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