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Die Renten steigen zwar zum 1. Juli 2023, das reicht aber nicht, um die Inflation auszugleichen, deswegen fordert der VdK eine Inflationsprämie für Rentner.
4,39 Prozent Rentenplus bei 6,4 Prozent Inflation bedeutet unterm Strich ein Minus von zwei Prozent. Dagegen lehnt sich nun der Sozialverband VdK auf: „Bei einer Inflation von über sechs Prozent haben die Rentnerinnen und Rentner de facto immer weniger im Einkaufskorb; sie verlieren an Kaufkraft„, verdeutlicht VdK-Präsidentin Verena Bentele. Das Geld reiche bei denen mit kleinen Renten und ohne weitere Einkommensquellen kaum noch für Lebensmittel, Energie und die Zuzahlungen zu Medikamenten.
VdK fordert Inflationsprämie
Viele Beschäftigte erhalten laut VdK die Inflationsprämie, auch für Politikerinnen und Politiker sowie die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes ist eine solche Ausgleichszahlung geplant. Doch die Rentnerinnen und Rentner hätten wieder das Nachsehen. Wer nur von einer kleinen Rente lebe, halte eine Inflationsprämie für Pensionäre des Bundes für absolut unangemessen. „Pensionärinnen und Pensionäre erhalten im Schnitt fast doppelt so viel im Alter wie Rentnerinnen und Rentner“, prangert Bentele an.
Für den VdK sei dies ein unsägliches Signal. Die Bundesregierung müsse sich in dieser Situation vor allem um die Menschen im Land kümmern, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen seien. Deshalb fordert der VdK: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“
Rente für alle gefordert
Der VdK fordert darüber hinaus: Schluss mit der Zweiteilung von Rente und Pension! Der Sozialverband macht sich für eine einheitliche Erwerbstätigenrente stark, in die alle einzahlen, sprich Angestellte, Beamte und Selbstständige, das heißt die „Rente für alle“. „Wir wollen die Erwerbstätigenrente, wir wollen, dass auch Beamte, Politiker und Selbstständige in die Rente einzahlen“. Deutschland könne viel von Österreich lernen, denn da zahlen alle ein.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Warum soll der sog. „Gesetzgeber“ denn eine Bevölkerungsgruppe ernst nehmen, die sich seit dem 01.04.2004 mehr oder minder „klaglos“ damit abfindet dass der hälftige Zuschuss zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (GPV) nicht mehr gezahlt wird. Besagter Zuschuss wurde seit Einführung der GPV Anfang 1995 bis zum 31.03.2004 gezahlt.
Mit der Begründung – die sich übrigens mittlerweile längst erledigt haben dürfte – wonach die seinerzeitigenLeistungsbezieher aus der GPV (also die im Jahre 2004 „aktiven“ Rentner“) ja nur einen recht geringen Zuschuss (nämlich nur für den Zeitraum von Anfang 1995 bis zum 31.03.2004) zur GPV entrichtet hätten.
Fragen:
1. Welche Parteien stellten im Jahr 2003 – denn da wurde der Beschluss zum Wegfall des hälftigen Zuschusses zur GPV gefasst – die Bundesregierung?
2. WER war im Jahr 2003 Bundeskanzler?
So ganz „klaglos“ hat diese Gruppe das nicht hingenommen. Es gibt vermutlich mehrere hundert, wenn nicht sogar tausende Klagen gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherung. Allerdings liefen die alle ins Leere – durch alle Instanzen.