Heizungsgesetz lässt viele Fragen offen

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Wirtschaftsminister Robert Habeck will sein Heizungsgesetz mit der Brechstange durchsetzen – ein Gesetz, dass mit der heißen Nadel gestrickt ist und vollkommen an der Realität vorbeigeht.

Nach dem 172-seitigen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehrund Überprüfungsordnung“ dürfen ab dem 1. Janaur 2024 keine Heizungen mehr neu eingebaut werden, die nicht zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden“. Zu dem 172-seiten Entwurf gibt es jetzt 111 Seiten Änderungen, sprich die Änderung der Änderung der Änderung. Kein Mensch blickt mehr durch, die Öffentlichkeit bleibt im Dunkeln, was genau gilt. Und das alles, soll schon in wenigen Tagen im Bundestag entschieden werden. Schlimmer geht nimmer.

Heizungsgesetz durchgepeitscht

Vieles an dem geplanten Gesetz ist schlichtweg unklar, viele Fragen sind noch offen. Die Ausnahme für 80-Jährige ist wieder gestrichen worden. Auf was beziehen sich die 65 Prozent?

Der „Welt“ liegt die Änderung der Änderung vor, warum nicht der Öffentlichkeit? Die soll bis zum Schluss für dumm verkauft werden. Was laut „Welt“ bislang bekannt ist über die Änderung der Änderung:

  • „So wird Paragraf 71 so geändert, dass zunächst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen. Ursprünglich sollte dabei aber zwischen drei Größen der Kommunen unterschieden werden: Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, Städte zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern und Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. In dem Papier ist die Gruppe der kleinsten Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern nun aber nicht vorhanden.
  • Außerdem gibt es laut den geplanten Änderungen keinen Automatismus, dass die Regeln des Heizungsgesetzes sofort gelten, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Stattdessen muss zunächst ‚die nach Landesrecht zuständige Stelle‘ noch offiziell ‚unter Berücksichtigung eines Wärmeplans‘ beschließen, dass das GEG nun in einem Gebiet gelten soll, heißt es auf Seite 32 des Papiers. Das ist vor allem für Bundesländer und Kommunen relevant, in denen schon heute oder deutlich vor Ende der Fristen ein solcher Wärmeplan vorliegt.
  • Wer sich dafür entscheidet, eine Gas-, Öl- oder Holzheizung einzubauen, soll laut dem neuen Entwurf dazu verpflichtet werden, sich zuvor von einer qualifizierten Person beraten zu lassen, also von qualifizierten Energieberatern. Allerdings besteht in der Bundesregierung wohl Sorge, dass die Energieberater dem Kunden das falsche empfehlen könnten. Deshalb sieht eine Regelung im neuen Paragrafen 71 vor, dass sich der Berater an das halten soll, was ihm der Staat vorgibt, zu sagen.
  • Im neuen Paragrafen 71g werden praktisch alle preistreibenden Auflagen für Holz- und Pelletheizungen gestrichen.

Bleibe es beim Zeitplan, so die „Welt“ soll am Montag in einer Ausschuss-Anhörung im Bundestag über den neuen Entwurf beraten werden; bis Freitag solle das Gesetz das Parlament passiert haben.

An der Realität vorbei

Zurzeit heizen weit mehr als 80 Prozent der Deutschen mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Selbst die 14 Prozent Fernwärme werden größtenteils mit fossilen Energieträgern erzeugt. Die Müllheizkraftwerken verfeuern fossile Energieträger in Form von brennbaren Abfällen aus Privathaushalten (Abfälle aus Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen) sowie brennbare Gewerbeabfälle und Haushaltsmüll. Auch das sind fossile Energieträger.

Wie Deutschland heizt

beheizungsstruktur

Wie sieht die Heizungsrealität im April 2023 aus?
Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima werden mehr als
80 Prozent der Wärmenachfrage in Deutschland derzeit noch durch Verbrennung von
fossilen Energieträgern gedeckt. Gas spielt dabei mit 49,5 Prozent die Hauptrolle,
gefolgt von Heizöl mit 24,8 Prozent.
Die Bundesbauministerin Klara Geywitz meint, „wer auf alte Technik setzt, investiere zunehmend in Geldvernichtungstechnik“. Das geplante Gesetz sei eine Lösung, die sozialverträglich sei,
ökonomisch machbar und ökologisch sinnvoll.
Angesichts von rund 41 Millionen Haushalten, trifft das geplante Gesetz Millionen von Heizungen,
die bislang noch mit fossilen Energieträgern betrieben werden.

 

 

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Was kostet eine neue Heizung?

Die „Frankfurter Rundschau“ hat geschätzt, was eine neue Heizung kostet:

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Alternativen bei einem Einfamilienhaus sind, hat chip.de wie folgt zusammengefasst:

  • Wasser-Wärmepumpen: 15.000 bis 24.000 Euro
  • Luftwärmepumpen: 11.000 bis 28.000 Euro
  • Erdwärmepumpen: 25.000 bis 40.000 Euro
  • Biomasseheizung: 12.000 bis 33.000 Euro
  • Solarthermieanlage: bis zu 25.000 Euro
  • Photovoltaikanlage: bis zu 26.000 Euro
  • Fernwärmeanschluss: bis zu 10.000 Euro

Hinzu kommen die Kosten für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung. Das heißt, auf einen Haushalt kommen zwischen 10.000 und 33.000 Euro zu.

 

Image by piviso from Pixabay

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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