Altersvorsorge von Hauseignern bedroht

Finanzen

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Die Pflicht zur Heizungssanierung kommt für viele Hauseigner einer Enteignung gleich, weil sie es sich schlichtweg nicht leisten können und notfalls ihr Haus verkaufen müssen – Altersvorsorge perdü.

„Dann bleibt nur der Notverkauf des lang ersehnten Eigentums“ titelt die „Welt“. Die Rede ist vom „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“. Viele Hauseigner oder Eigentümer einer Wohnung werden sich die energetische Sanierung nicht leisten können, wie eine Umfrage des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) ergab. Bei 96 Prozent reichen Rücklagen nicht aus, um die betreffenden Gebäude „umfassend energetisch zu sanieren“, so das Ergebnis der Umfrage. Das Gesetz aus dem Ministerium von Robert Habeck lässt viele Fragen offen, wie jüngst die FDP mit ihrem Fragenkatalog verdeutlicht.

Altersvorsorge perdü

Die Ergebnisse seien alarmierend; es bestehe die Gefahr, dass Wohnungseigentümer die finanziellen Mittel nicht aufbringen können. Am Ende stünde womöglich der Notverkauf des lang ersehnten Eigentums“, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Notverkauf“ heißt für viele Enteignung und Verlust der Altersvorsorge.

Jeder sollte sich den Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck genau durchlesen, vor allem den §71k. Selbst wer eine funktionierende Gasheizung hat, wird sie 2035 verschrotten müssen, wenn er nicht nachweisen kann, dass sein „Gasverteilnetzbetreiber“ sein Netz auf Wasserstoff umgestellt hat. Wenn er das nicht nachweisen kann, muss der Hauseigner komplett auf Wärmepumpe umstellen – oder eine andere Heizung, die mit erneuerbarer Energie läuft.

Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner, die eine Immobilie besitzen? Wessen Heizung in die Jahre gekommen ist, der muss ab 2024 komplett umrüsten, denn ein einfacher Austausch des Kessels ist dann nicht mehr erlaubt, das sieht ein Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor.

Welche Möglichkeiten gibt es, die 65-Prozent-Quote zu erreichen?

Wer zeitnah seine alte Öl- oder Gasheizung austauschen muss, hat ab dem kommenden Jahr folgende Möglichkeiten, die 65-Prozent-Quote zu erreichen:

  1. Wärmepumpe
  2. Hybridgerät (Etwa als Kombination von Wärmepumpe mit Gas- oder Ölkessel. Reine Gasheizungen sollen zwar ab 2024 verboten sein, als Ergänzung zu einer anderen Heiz-Technologie dürfen sie aber weiterhin fungieren.)
  3. Biomasseheizung (Das meint vor allem Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzel-Öfen. Allerdings stehen diese bei Umweltschützern schon länger in der Kritik. Ihre Zukunft ist ungewiss.)
  4. Grüne Gasheizungen, betrieben mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen
  5. Stromdirektheizung
  6. Fernwärme (Sie steht allerdings nicht überall zur Verfügung. Besonders in stark besiedelten Ballungsräumen ist die Variante aber rentabel und deshalb gibt es auch vor allem in Stadtgebieten Fernwärmenetze.)

Quelle: Ruhr24

Wie Heizungstausch finanzieren?

Problematisch wird dieses Gesetz vor allem für Rentnerinnen und Rentner mit Immobilienbesitz. Wie sollen sie den Austausch ihrer Heizung finanzieren? Wer über 70 Jahre alt ist, bekommt nur schwer – oder gar nicht – einen Kredit. Gerade, wer ein älteres Haus – oder Wohnung – besitzt, muss wegen des geplanten Gesetzes tief in die Tasche greifen. Auf die Immobilienbesitzer kommen gewaltige Kosten zu.

Die „Frankfurter Rundschau“ hat geschätzt, was eine neue Heizung kostet:

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Alternativen bei einem Einfamilienhaus sind, hat chip.de wie folgt zusammengefasst:

  • Wasser-Wärmepumpen: 15.000 bis 24.000 Euro
  • Luftwärmepumpen: 11.000 bis 28.000 Euro
  • Erdwärmepumpen: 25.000 bis 40.000 Euro
  • Biomasseheizung: 12.000 bis 33.000 Euro
  • Solarthermieanlage: bis zu 25.000 Euro
  • Photovoltaikanlage: bis zu 26.000 Euro
  • Fernwärmeanschluss: bis zu 10.000 Euro

Noch sei nicht endgültig klar, wie streng die künftigen Sanierungsvorschriften ausfallen werden, so „Welt“. Beim Thema Austauschpflicht für Heizungen stehe aber fest: Die 65-Prozent-Pflicht gilt ab dem kommenden Jahr, allerdings nicht für 80-jährige Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Und nur im Falle einer Havarie, sprich eines Komplettausfalls der Heizung, dürfen Besitzer für drei Jahre noch einmal eine reine Gasheizung einbauen, dann muss eine Wärmepumpe dazugeschaltet werden.

Wie Robert Habeck tickt, lässt sich einem Interview mit der Zeit nachlesen:

Mehr Windräder, mehr Solaranlagen, ein Ende des fossilen Verbrenners, die Transformation der Industrie. In jedem Bereich unserer Volkswirtschaft ändern wir gerade strukturell Grundlegendes, und das spüren die Menschen. Und dann kommen die Regeln für die Heizungen obendrauf, die eben voll ins Private reinwirken. Das alles ist notwendig und die Zeit drängt. Aber es löst Verunsicherung aus.

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Helmut Achatz

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