Schweiz passt Rentenalter von Frauen und Männern an

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Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer stimmte einer Anpassung des Rentenalters von Frauen und Männern zu. Frauen gehen künftig auch mit 65 Jahren in Rente.

Bei der Volksabstimmung am 25. September 2022 votierten annähernd 51 Prozent der Wähler für die Initiative zur Stabilisierung der Rentenkasse – und dazu gehört auch die Anpassung des Rentenalters von Frauen und Männern. Damit nicht genug, um die Rentenkasse zu füllen, soll auch die Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht werden. Das wäre die erste wirkliche Reform seit 25 Jahren, denn die letzte AHV-Revision war 1997.

Den Schweizerinnen und Schweizer ist bewusst, dass ab 2024 die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Dazu kommt, dass die Schweizerinnen und Schweizer immer älter werden. Die jüngste Reform soll die Rentenkasse zumindest für die nächsten zehn Jahre stabilisieren.

Schweiz reformiert die Rente

Um den Übergang 2024 etwas abzumildern, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten.

Die Abstimmung fiel denkbar knapp zugunsten der Erhöhung des Rentenalters aus. Blick-TV-Experte Claude Longchamp meint sogar, wie „Blick“ berichtet, eine Männermehrheit habe über die Frauen bestimmt. Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 sei nicht nur ein großer Rückschritt in Sachen Gleichstellung, sondern „ein Schlag ins Gesicht aller Frauen“.

Stärkung der ersten Säule

Mit dieser Reform soll vor allem die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gestärkt werden. Worum geht es bei der Reform? Damit soll die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre stabilisiert werden. Wichtigste Punkte des Gesetzesentwurfs ist die Erhöhung des Frauenrentenalters von heute 64 auf 65 Jahre vorsieht – und damit die Angleichung an die Männer. Darüber hinaus stimmten die Schweizerinnen und Schweizer über die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent ab. Bereits heute wird ein Prozentpunkt der Mehrwertsteuer für die AHV abgezweigt, künftig sollen es 1,4  Prozentpunkte sein.

Die Schweizer Regierung hat erkannt, dass die Rente dringend reformiert werden muss, denn schon bald gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Pension, was die Rentenkasse belastet. Der Bund geht von einem Milliardendefizit aus.

Nein, keine Niederlage für die Frauen.

Aber eine Niederlage für die linken Egoistinnen, die nur dann für gleiche Rechte für Männer und Frauen einstehen, wenn sie sich Vorteile zu Lasten der Männer ergattern können. Erbärmliche Haltung! 🤢#AHV #AHV21 #AHV21JA #AHV21NEIN pic.twitter.com/wVdB9tc0GY

— Hans im #HomoOffice (@hans_denkt) September 25, 2022

Zuckerl für die Frauen

Um die Reform auch Frauen schmackhaft zu machen, sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform 55 Jahre oder älter sind, erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag und tiefere Kürzungssätze, falls sie ihren  Renteneintritt vorziehen. Für Frauen ab Jahrgang 1970 und jünger soll es keinen Ausgleich mehr geben. Die monatlichen, lebenslangen Rentenzuschläge betragen 160 Franken für tiefe Einkommen, 100 Franken für mittlere und 50 Franken für höhere Einkommen. Der individuelle Rentenzuschlag wird nach Jahrgang abgestuft.

Schweizerinnen und Schweizer können die Rente zwischen 63 und 70 Jahren  beziehen. Auch Teilrente ist möglich, um neben der Rente noch weiterzuarbeiten. Wer über das Pensionsalter von 65 Jahren arbeitet, kann auf Freibetrag von 1400 Franken pro Monat verzichten und stockt damit seine Pension auf, denn er – oder sie – zahlt weiter AHV-Beiträge und bessert somit seine Pension auf.

Die Medien überbieten sich wieder mit absurden Schlagzeilen. Die Frauen wurden nicht "#ÜBERstimmt"! Es wurde über die #AHV-Vorlagen #ABgestimmt. Das Ganze nennt sich #DEMOKRATIE! 🗳️ pic.twitter.com/X4eL8E2OlH

— Christian Wasserfallen (@cwasi) September 26, 2022

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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