Was ist aus dem Rentenkonto für alle geworden?

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Seit 2017 bastelt die Bundesregierung an einem “Rentenkonto für alle”, einem Portal für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Seit Februar 2021 gibt es sogar ein Gesetz dafür, passiert ist allerdings noch nichts.

„Das Online-Portal für die Digitale Rentenübersicht befindet sich aktuell im Aufbau“, heißt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungsverwaltung und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz digitale Rentenübersicht)“ am 11. Februar 2021 ist nicht viel passiert. Eigentlich soll die Deutsche Rentenversicherung (DRV) binnen 21 Monate ein entsprechendes elektronisches Portal aufbauen, in dem eine digitale Rentenübersicht für jeden abrufbar ist. Davon ist noch nichts zu sehen, es sind aber schon 18 Monate vergangen.

Rentenkonto für alle?

Altersvorsorger werden wohl noch länger auf das  „Rentenkonto für alle“ warten müssen. Vermutlich hat sich Bundesarbeits- und sozialminister Hubertus Heil wohl übernommen mit der Aufgaben, eine digitale Übersicht zu schaffen, so dass jeder auf einen Blick sehen kann, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Was in anderen Ländern wie Dänemark längst selbstverständlich ist, soll in Deutschland erst Ende 2023 kommen, was angesichts der bisherigen Nicht-Fortschritte fraglich ist.

Sozialabgaben einfach vergessen

Dabei schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse bis heute nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende.

Ob das geplante „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrig bleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

Was sicher fehlt

„Zeit Online“ hat schon einmal aufgelistet, was alles fehlen wird in dieser „digitalen Rentenübersicht“:

  • Das sind beispielsweise die Ansprüche an berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Apotheker, Architekten, Presseleute, Anwälte, Notare oder Steuerberater)
  • Ansprüche von Beamten
  • Betriebliche Pensionszusagen, Sparprodukte fürs Alter, beispielsweise Fonds oder Sparpläne (außer als Riester- und Rürup-Verträge)
  • Besitz von Immobilien und damit beispielsweise auch mögliche Mieteinnahmen.

Was ist eine digitale Rentenübersicht dann überhaupt wert?

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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