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Abzock-Politik geht weiter
Das Problem der Doppelbesteuerung sei der Politik von Anfang an bekannt gewesen, so der „Münchner Merkur“: „Professor Franz Ruland, Ex-Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, ging bereits im Jahr 2003 von einer ab 2018 einsetzenden Doppelbesteuerung aus. Sogar der Erfinder der derzeitigen Renten-Besteuerung, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung BfA, Herbert Rische, warnten den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück und den damaligen Wirtschaftsminister Franz Müntefering (beide SPD) schon 2007 vor der Zweifachbesteuerung, wenn es keine Änderung bei der Übergangsregelung gebe.“
Wer ab 2014 in Rente geht, zahlt drauf – das haben die Brüder Günter und Werner Siepe in einer Studie vorgerechnet. Der Durchschnittsrentner, der 2019 in Rente geht, zahlt 18 871 Euro zu viel an Steuern. Er zahlt für 65 405 Euro seiner Rente keine Steuern, während seines Arbeitslebens hat er aber auf 84 276 Euro an Rentenbeiträgen Steuern zahlen müssen.
Olaf Scholz weiß genau Bescheid
Der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge hat sich das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) mit Rückgriff auf ein Sonderrecht in den Revisionsfall vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen XR33/19) eingeschaltet. Es habe damit volle Akteneinsicht bekommen und am 8. Juni in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.
Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Grün-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung.
Was es mit dem Rentenfreibetrag und dem steuerpflichtigen Rentenanteil auf sich hat, verdeutlicht t-online mit einer Tabelle.
Zweifachbesteuerung vermeiden
Zum Hintergrund
Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Das ist zunächst einmal kein schlechter Ansatz: Denn in der Regel ist der persönliche Einkommensteuersatz in den Erwerbsjahren, in denen die Beiträge steuermindernd abgesetzt werden können, deutlich höher als im Rentenalter, wenn die Rente versteuert wird. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise, bis 2040 komplett auf das neue System umgestellt ist. Allerdings wurden die Besteuerungsdaten vor 2005 festgelegt und seitdem nicht mehr überprüft. Das ist aus Sicht des BdSt aber erforderlich, um Fälle einer Zweifachbesteuerung zu vermeiden.
Quelle: Bund der Steuerzahler
Wie Rentner ihre Steuer berechnen
Das Portal smartrechner.de hat einen Rentensteuerrechner ins Netz gestellt, der verrät, in welcher Höhe Alterseinkünfte nach dem Eintritt in das Rentenalter versteuert werden. Dazu einfach den Bruttobetrag der aktuellen Monatsrente, das Jahr des Rentenbeginns sowie die Höhe der ersten Rentenzahlung eingeben. Der Rentensteuerrechner gibt sofort Auskunft darüber, ob jemand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, und in welcher Höhe gegebenenfalls Steuern fällig werden.
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11 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
…der Freibetrag zur Rentenbesteuerung liegt knapp über der Armutsgrenze
das heißt für die Rentner…ein Zitat aus dem Mittelalter:
halt du Sie arm, ich halte Sie dumm…
(Gespräch zwischen Fürsten und Pfaffen)
das passt ins 21.Jahrhundert…
Dumm ist der, der Dummes tut. Lebenslang in Vollzeit malochen, Steuern und Abgaben zahlen war mal früher. Heute wird damit Niemand mehr reich. Heute sollte man in Edelmetalle, Aktien und Bitcoin investieren und auf 50% TZ wechseln um die Steuer- und Abgabenlast so gering als möglich zu halten. Desweiteren, um Gottes Willen, keinen Bausparvertrag, LV, Riester / Rürup, Festgeld, private AV etc. abschliessen sondern sein Geld selbst klug in Sachwerte investieren.
Der Gewinn aus Bitcoin ist, genau wie der Gewinn aus Gold, wenn man den Bitcoin/das Gold länger als 1 Jahr gehalten hat, steuerfrei. Das Bitcoin das zukünftige digitale Gold ist, wird man in den nächsten Jahren / Jahrzehnten sehen. Die heutigen Renter wurden jahrzentelang betrogen und für dumm verkauft…
Zur Erinnerung: Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch „Macht Geld Politik“ im STERN vom 13.11.14:
. . . „Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte „Reform der Reform“. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
„Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: „Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz http://altersarmut-per-gesetz.de/ in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung statt findet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.“ Der AWD-Chef frohlockte: „Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.“
Die Doppelsteuerung ist gar nicht mal das grundsätzliche Problem. Keine der vier Tabellen, die das https://altersarmut-per-gesetz.de/glossar/bverfg/ BVerfG seiner Entscheidung zugrunde legt, enthält ausschließlich real mögliche Werte von Renten, Pensionen und Zusatzeinkommen.
Die Höhe der vom Gericht unterstellten Renten ist in drei von vier Fällen bzw. Tabellen nach den vom Gericht benutzten Quellen nicht zu erreichen.
Die vom Gericht angenommenen Pensionen sind in zwei von vier Fällen bzw. Tabellen unmöglich, da sie niedriger sind, als die vorgeschriebene https://altersarmut-per-gesetz.de/glossar/mindestversorgung/ Mindestversorgung.
Das vom Gericht unterstellte zu versteuernde Zusatzeinkommen von Rentnern ist rund viermal höher als in der gerichtlich zugrunde gelegten Quelle.
usw. usw. usw.
erstens beruht die Besteuerung der Renten aus der GRV auf falschen Zahlen. Zweitens haben Pflichtversicherte und Rentner erhebliche steuerliche Nachteile gegenüber Beamten und Pensionären, die zur Zeit noch keine Berücksichtigung finden.
Derart hohe Renten konnte damals kein sozialversicherungspflichtiger Rentner erreichen. Als Berechnungsjahr zieht das BVerfG das Kalenderjahr 1996 heran.
Kann man nicht vom Bundesverfassungsgericht verlangen, dass es richtig aus seinen eigenen Quellen abschreibt?
Gilt das einwandfreie Zitieren zwar für Promovierende, aber nicht für Bundesverfassungsrichter?
Das BVerfG sollte eine Gleichbesteuerung von Renten und Pensionen sicherstellen. Das hat es auch getan, allerdings mit falschen Zahlen. Daran hält auch der BFH fest. Dass Pflichtversicherte schon während ihrer Aktivzeit steuerliche Nachteile gegenüber Beamten haben, ist wohl keinem aufgefallen.
Warum verweigert ihr den verantwortlichen Parteien nicht einfach eure Wahlstimmen?
[…] werden; doch das erfolgt nicht in gleichem Maße“, klärt Plusminus auf. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte übrigens schon im März 2002 entschieden, dass eine doppelte […]
[…] werden; doch das erfolgt nicht in gleichem Maße“, klärt Plusminus auf. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte übrigens schon im März 2002 entschieden, dass eine doppelte […]
[…] Euro. Die Erhöhung 2022 dürfte dazu führen, dass rund 75.000 Rentnerinnen und Rentner keine Einkommenssteuer mehr zahlen […]
Ein Finanzamt in NRW hat den Super Gau veranstaltet. Bin Rentnerin und in Insolvenz. Wurde 2 Jahre geschätzt, für mich nicht aufzubringende Nachzahlung
und Vorauszahlung. Habe Vollstreckungsbescheid geschickt ich mehrmals um Hilfe geben. Sogar Finanzministerium angeschrieben, die unbeantwortet an das Finanzamt zurückgeschickt. Trotz PKonto Konto gesperrt vom Finanzamt. Kein Geld für Medikamente und Lebensmittel. Das sind unsere Behörden!
Dann rate ich, unbedingt zur Schuldenberatung zu gehen. In NRW gibt es von den Verbraucherzentralen eine: https://www.verbraucherzentrale.nrw/geld-versicherungen/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatung-1294
Viel Erfolg
Seit wann kann ein untergeordnetes Gremium (Finanzgericht) ein Urteil eines übergeordnetes Gremium (Verfassungsgericht) ausser Kraft setzen?
Aber bei dieser unfähigen Regierung kein Wunder. Milliarden Euro als angebliche Hilfe ins Ausland geben und für die eigene Bevölkerung nichts übrig haben, im Gegenteil nur abzocken, nur arme Kinder und Rentner im eigenen Land hinterlassen!!!!