Riester beitragsfrei, Direktversicherung nicht – was für eine Logik?

Finanzen

Werbung

Intro

Wer eine Riester-Rente hat, zahlt im Alter dafür keine Krankenkassenbeiträge, wer eine Direktversicherung hat sogar doppelt – das ist Juristen-Logik, die für Otto Normalverbraucher nicht mehr nachvollziehbar ist. Betriebsrentner wären ja reich genug, den Doppelbeitrag zu tragen, Riester-Rentner nicht – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Von Dirk Feldhinkel

Um es noch mal zu verdeutlichen: Wer eine betriebliche Riester-Rente abgeschlossen hat, muss, so er gesetzlich krankenversichert ist, im Alter dafür keine Krankenkassenbeiträge zahlen; wer hingegen über den Betrieb mit einer Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt hat, zahlt doppelt Beiträge, sprich den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil, plus Zusatz- sowie Pflegebeitrag.

Schwarz-Rot hat Riester-Rentner von der Beitragspflicht befreit – und das Bundessozialgericht hat das bestätigt und damit die Linie des Bundesverfassungsgerichtes zur nachgelagerten Verbeitragung durchbrochen. Die gesetzliche Befreiung der nachgelagerten Beiträge für Riester-Renten wurde bestätigt. Die abweichende Behandlung der betrieblichen Riester-Renten im Vergleich zu entgeltbezahlte Direktversicherungen gemäß § 40b EStG ist jedoch erklärungsbedürftig. Sind die Argumente des Bundessozialgerichtes stichhaltig?

Wann sind Betriebsrentner altersarm?

Das Bundessozialgericht bestätigte, anders als bei Direktversicherungen, die Befreiung betrieblicher Riester-Renten von nachgelagerten Beiträgen  (Az. B 12 KR 27/19 B). Die harte Definition des Bundesverfassungsgerichtes zum Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung ist hier aufgebrochen. Für eine Sonderstellung der betrieblichen Riester-Rente bedarf es allerdings einer nachvollziehbare Abgrenzung zu anderen Durchführungswegen.

Sinngemäß transportierte das Bundessozialgericht die Formel: Betriebsrentner sind für ihre Alterskosten leistungsfähig. Warum gilt das aber nicht für betriebliche Riester-Rentner? Geht diese einfache Unterscheidung zur Bequemlichkeit des Gesetzgebers auf? Dieser Unterschied verursacht bei Betriebsrentnern oft finanziell einen vier bis fünfstelligen Nachteil. Das wollte ich genauer wissen.

Fakten über Riester-Verträge

Versuchen wir es mal mit Statistiken des Bundesfinanzministeriums zum Stichtag 15. Mai 2018. Hier wurden die Werte des Jahres 2015 fokussiert. Diese Messlatte ist durchaus geeignet, denn seit einigen Jahren verändert sich kaum der Bestand der geförderten Personen: Bestand 2018 rund 16,6 Millionen Verträge. Seit Jahren stagniert die Anzahl der geförderten Personen bei rund elf Millionen. Der Anteil zwischen Männer und Frauen teilt sich in 4,8 Millionen für Männer und 6,3 Millionen für Frauen auf. Die Riester-Rente tendiert deutlich zur Frauen-Rente.

Der Gesetzgeber mutmaßt, statt zu wissen

Ist die Riester-Rente mit hohem Frauenanteil mit der unmittelbaren Bekämpfung zur Altersarmut gleichzusetzen? Wenn dem so wäre, dann frage ich mich, warum sich dieselben amtierenden Regierenden untereinander wie Kesselflicker darüber streiten, ob für eine zukünftige Grundrente eine Bedürftigkeitsprüfung unabdingbar sei? Hier wird strittig vermutet, dass zu viele wohlhabende Ehepartnerinnen unbegründet einen saftigen Bonus zu ihren Wohlstand dazu bekommen. Hier vermutet sogar der Verfassungsrechtler Professor Heinz-Dietrich Steinmeier einen Verfassungsbruch, weil durch ein fehlendes konkretes Äquivalent für die Bevorzugung eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung (!) vorläge. Welches Äquivalent bietet die Riester-Rente?

Schwerpunkt Frauen mit Anhang

Gemessen an der besonderen Fördergrenze für geringe Einkommen in Höhe von 2200 Euro monatlich fasse ich die Zahlen bis unter 30 000 Euro Einkommen pro Jahr zusammen. Hier ist der Anteil der geförderten Personen mit 55,9 Prozent beachtlich. Unter Frauen liegt der Anteil sogar bei 72 Prozent. Das sind 4,3 Millionen Frauen im Vergleich zu 1,6 Millionen Männern mit einem Anteil unter 35 Prozent (zu gesamt nur 15,2 Prozent). Frauen bekommen tatsächlich statistisch im Schnitt eine geringere gesetzliche Rente. Wen wundert es jedoch bei einer Frauenabhängigkeitspolitik mit Splittingtabelle, Steuerklasse V und Herdprämie. GroKo-Politik bedeutet eben, alle Bremsen fest anzuziehen und dann Gas zu geben.

Sind diese Frauen deshalb schon von Armut bedroht? Dagegen spricht eine andere Zahl: Unter Männern befinden sich 84,6 Prozent, das heißt vier Millionen Personen, die keine Kinderzulagen beantragen. Das bedeutet zum erheblichen Anteil von 49,6 Prozent der geförderten Männer, dass die Abschlussmotivation entweder steuerbedingt ist, die Kinderzulagen den Frauen zukommen oder beides der Fall ist. Diese Annahme wird mit durch den beachtlichen Anteil in Höhe von 29,1 Prozent mit Einkommen von über 50 000 Euro pro Jahr unter Männern unterstützt. Das ist tatsächlich mit über 1,3 Millionen Personen die größte Gruppe der geförderten Männer in der 10 000er Einkommensstaffelung der Statistik.

Dem Anhang geht es gut – den Frauen auch

Insgesamt haben drei Millionen Männer, das sind 65,1 Prozent der Männer, ein Einkommen höher als 30 000 Euro pro Jahr. Die Einkommensstruktur ist bei Männern umgekehrt zu den Frauen zugunsten höherer Einkommen. Das Wesen der Riester-Förderung zielt auf Kinderförderung. Damit ist klar, dass es hier eine entsprechende Verbindung zu Frauen gibt, die selbst über kleinere Einkommen verfügen.

Bei Frauen und Männern liegt der gemeinsame Anteil der Einkommen mit jeweils höher als 30 000 Euro pro Jahr bei 44,2 Prozent. Das sind 4,7 Millionen geförderte Personen. Bei dieser Betrachtung wird klar, dass die jeweils getrennte Erfassung der Einkommen zwischen Männern und Frauen ein verfälschendes Bild abgeben muss. Denn viele Frauen mit kleinem eigenem Einkommen leben mit einem gemeinsamen Haushaltseinkommen in einer guten Einkommenssituation. Die jeweilige Einkommenssituation stellt sich schlechter da, als sie eigentlich ist. Dennoch sind diese Zahlen bereits eindeutig.

Frauen schöpfen volle Kinderzulage

Die Frauen beantragen mit einer Anzahl von 3,3 Millionen in 4,5-facher Anzahl Kinderzulagen im Vergleich zu nur 0,7 Millionen Männern. Kein Wunder, denn Frauen mit einem geringerem Nebeneinkommen brauchen mit vier Prozent des sozialpflichtigen Einkommens nicht annähernd so viel einzuzahlen, um die volle Förderung abzuschöpfen. Zudem entspricht es der vor eingestellten Abwicklung. Das weist darauf hin, dass es sich bei den geförderten Frauen mit geringeren Einkommen zum großen Teil um Ehepartner handelt, die gut versorgt sein können oder statistisch sogar sein müssten. Erstaunlicher Weise werden solche Korrelationen nicht genauer erfasst (zumindest nicht veröffentlicht).

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo Dirk Feldhinkel,
    ein Lob für Ihren Artikel, in dem die Ungleichbehandlung von Riester und Direktversicherung gut herausgearbeitet ist. Auch die Tatsache, dass Altersvorsorge nach deutschem Vorbild absolut nichts mit dem Schutz vor Altersarmut zu tun hat, ist klar erkennbar.
    In einem Punkt möchte ich aber etwas korrigieren:
    Ziemlich am Schluss steht: „………..werden nicht nur Politiker ihre Glaubwürdigkeit verlieren.“
    Meiner Meinung nach haben Politiker schon längst ihre Glaubwürdigkeit verloren. Schließlich hat man schon vor vielen Jahren Millionen Arbeitnehmer mit dem Versprechen in Direktversicherungen gelockt, dass die Auszahlung sozialabgabenfrei ist.
    Eine Gleichbehandlung von Riester und Direktversicherung kann ich mir für die Zukunft durchaus vorstellen:
    Wenn der Staat wieder einmal Geld braucht, wird man sich auch für die Riesterrente etwas einfallen lassen – und das dann mit der Gleichbehandlung begründen.

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      28. September 2019 20:59

      Hallo lieber Eugen,

      vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar und Deine Meinung. Ich gebe ein Stück Lob an Helmut weiter, der mich bei der Bearbeitung des Artikels unterstützt hat. Bei der verlorenen Glaubwürdigkeit der Politiker stimme ich ausdrücklich zu. Mehr noch, mit ungutem Gefühl habe ich beobachtet, wie unzählige Politiker gegen den Doppelbeitrag laut vernehmbar ein großes Engagement versprochen haben. Für mich klang es wie Marktgeschrei. Jetzt ist es sehr still geworden.

      Im Übrigen sehe ich auch das Risiko, dass später weitere Betriebsrentner in genau diese von Dir beschriebene Falle hinein laufen. Deshalb ist es enorm wichtig, dass diese verfassungsrechtliche Frage nicht erst in zwanzig Jahren abschließend geklärt wird.
      Ich bin zwar kein Politiker, möchte aber mit diesen gezielten Recherchen und harten Fakten etwas für Euch tun.

      Die statistischen Erkenntnisse zu Riester Rente könnten nach meiner Meinung für eine passende Fallkonstellation vor dem Verfassungsgericht relevant sein. Das Bundessozialgericht hatte zwar gut vorgelegt, aber die Sachargumentation zerfällt weitgehend bei Betrachtung dieser Fakten. Der VDK ist nach meiner Information an der Sache noch dran. Deshalb werde ich hier nochmal tätig werden. Was dabei herauskommt, kann ich natürlich nicht vorhersehen. Es ist traurig, wie eine europäische Finanzpolitik die private Altersversorgung in Trümmern legt. Anschließend machen Politiker diese zum verschwindenden Ersatz für die gesetzliche Rente – um danach einen doppelten Krankenkassenbeitrag zu kassieren.

      Antworten
  • Guten Tag,

    ich muss dem Beitrag von Herrn Dinkel zustimmen.Seit dem die Politik Geschäfte mit Maschmeyer und Co macht…ist die Glaubwürdigkeit gesunken. Das wird sich so schnell leider nicht ändern. Denn die Lobbyverbände der Wirtschaft sitzen mit dem Tisch und versuchen das meiste für ihre Klienten rauszuholen. Das ist immer zum Nachteil der Versicherten.

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      14. Oktober 2019 10:32

      Hallo Sina!

      Vielen Dank für diese Unterstützung. Inzwischen werte ich Dank Unterstützung der Blogleser mit deren Zustimmung Bedingungen und Versicherungsdaten aus Policen der Metallrente aus. Offensichtlich verbirgt sich nicht nur eine Art Geschäftsförderung dahinter, sondern nach ersten Erkenntnissen eine dramatische Umleitung von Sozial- und Steuergelder in die Überschusstöpfe der Versicherungen. Die Zahlen sind beeindruckend. Hier ist die Politik sehr großzügig. Bei doppelter Beitragserhebung für Krankenkassen sehr kleinlich. Ist das noch demokratisch?

      http://www.dirk-feldhinkel.de

      Antworten
  • […] Vergleich lohnt sich vor allem für Rentner mit einer Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung […]

    Antworten
  • […] oder einmalig fließe. Darauf komme es nicht an, wie die „ZEIT“ das BSG zitiert. „Die Versicherung sei eine betriebliche Direktversicherung gewesen; eine zusätzliche ‚Versorgungszusage‘ durch den Arbeitgeber sei daher nicht […]

    Antworten
  • […] möglichen Absenkung „eine Entscheidung mit Sprengkraft“. Die Entscheidung würde sich auf Direktversicherungen auswirken, auf Riester-Renten und andere private Altersvorsorgeprodukte. Auch das Versprechen der […]

    Antworten
  • […] dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü