Münchner Stammtisch der Direktversicherungsgeschädigten am 26. März 2018

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Am 14. Oktober 2018 wählen die Bayern ihren Landtag. Es wird Zeit, die CSU daran zu erinnern, was sie Millionen angetan hat, die eigenverantwortlich fürs Alter vorsorgen. Deswegen treffen sich am Montag, den 26. März 2018 um 19 Uhr die Direktversicherungsgeschädigten zum 1. Münchner Stammtisch, dem Stammtisch der Direktversicherungsgeschädigten.

„Erst angelockt, dann abgezockt“ – damit muss Schluss sein. Das finden immer mehr, die per Entgeltumwandlung fürs Alter vorgesorgt haben und am Ende, wenn sie in Rente gehen 18,5 Prozent an die Krankenversicherung abdrücken müssen. Jeder, der eine Direktversicherung, sprich eine Kapitallebensversicherung über seinen Arbeitgeber abgeschlossen hat und einen Teil seines Gehalts oder sogar alles selbst eingezahlt hat, staunt nicht schlecht, wenn am Ende, bei der Auszahlung, die Krankenkasse von ihm den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung verlangt – alles in allem mehr als 18 Prozent.

Stammtisch der Direktversicherungsgeschädigten

Dagegen wehren wir Direktversichertengeschädigten uns und treffen uns am Montag, den 26. März um 19 Uhr in der Cantina in der Pasinger Fabrik. Genaue Adresse: August-Exter-Straße 1, 81245 München – gleich beim Pasinger Bahnhof.

Es geht erst einmal darum, uns kennenzulernen und über mögliche Aktionen und das weitere Vorgehen zu diskutieren. Angesprochen sind natürlich vor allem die Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), es können aber auch Nichtmitglieder kommen.

Unrecht von Seehofer ausgekungelt

Noch ein paar Worte zum Hintergrund: Die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der jetzige Innenminister und ehemalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) haben damals, 2003, das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ausgekungelt. Seit 2004 müssen Rentner auf Zahlungen aus Direktversicherungen zum Teil doppelte Krankenversicherungsbeiträge löhnen. Wer beispielsweise 100 000 Euro von seiner Versicherung bekam, zahlt mehr als 150 Euro im Monat – und das zehn Jahre lang. Da kommt ein Betrag von 18500 Euro zusammen – der Preis eines VW Golf. Wer seine Direktversicherung im Berufsleben weitgehend selbst getragen hat, zahlt sogar drauf. Vielen ist das noch nicht bewusst, um so geschockter sind sie, wenn sie den Brief der Krankenkasse lesen. Der DVG sieht dieses Gesetz als kalte Enteignung und kämpft für die Abschaffung. Vor allem die CDU/CSU sperrt sich gegen die Abschaffung und die Beseitigung dieses Unrechts. Da hilft nur Druck auf die CSU, die ja wieder in den Landtag gewählt werden will. Im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zwar die Doppelverbeitragung von betrieblichen Riester-Renten abgeschafft worden, nicht aber die von Direktversicherungen – ein weiteres Unrecht – einfach nur Murks. Allein daran lässt sich schon ablesen, wie unlogisch, unausgegoren und unfair die Politik bei der Altersvorsorge agiert. Höchste Zeit, eine breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

Kampf gegen soziale Ungerechtigkeit

„Wir werden jede Chance nutzen – keine Angst!“, so der Slogan von Kurt Lindinger, dem Initiator des Ingolstädter DVG-Stammtisches. Dem ist nichts hinzuzufügen. Also – auf in den Kampf gegen diese soziale Ungerechtigkeit!

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Frank Müller
    26. März 2018 19:48

    Von: Frank Müller [mailto:[email protected]]
    Gesendet: Dienstag, 20. März 2018 20:41
    An: Schmidt Christian; [email protected]; [email protected]
    Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; Matthias Birkwald; Kurt Lindinger; Franz Fleischer; Joachim Erich; [email protected]; [email protected]; Garcon, Roland (LC CO OC DE DD); Walter Stöcklein; Klaus Stanik; Stefan Will
    Betreff: Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen, offener Brief

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich kann nur vermuten, daß anscheinend in der CDU/CSU eine etwas gestörte Wahrnehmung der Tatsachen vorhanden ist (Fake News).

    Rede von Erich Irlstorfer, CSU
    Deutscher Bundestag – 11. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Februar 2018
    Zitat:
    Die heutige Generation von Beitragszahlern leistet einen hohen Solidarbeitrag, um das hohe Niveau der medizinischen Versorgung hier weiter sicherzustellen. Würde die Beitragspflicht auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge abgeschafft, wäre von der jüngeren Generation ein noch größerer Solidarbeitrag zu leisten.

    Dies wäre – erlauben Sie mir, das noch einmal zu sagen – im Sinne von Generationengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen.
    Zitat Ende.

    Diese Aussage von Herrn Irlstorfer ist definitiv falsch!

    Die heute Generation von Beitragszahlern ist seit 2004 in der Anzahlungsphase bis 4% von der Zahlung von Sozialbeiträgen für Direktversicherungen befreit, muss aber dann nach der Auszahlung den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zahlen.
    Die „alte“ Generation zahlte in der Ansparphase bereits ihren Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und muss ebenfalls nach der Auszahlung den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zahlen.
    Dies führt zu einer massiven Doppelbelastung der „alten“ Generation!
    Hier zu argumentieren, daß dies nicht im Sinne der Generationengerechtigkeit zu rechtfertigen ist, stimmt!

    Den größeren Solidarbeitrag hat aber hier die „alte“ Generation geleistet, da sie in der Einzahlungsphase bereits ca. 8% und bei der Auszahlung nochmals 18,45% zahlen muß, während die junge Generation „nur 18,45%“ zahlen muß!

    Die Doppelverbeitragung geht eindeutig zu Lasten der „alten“ Generation, und nicht wie hier behauptet zu Lasten der heutigen Generation!

    Diese Aussage empfinden die Geschädigten der „alten“ Generation als blanken Hohn und Verdrehung der Tatsachen!
    Aber nach Aussage von Herrn Henke, ist dies ja konsequent inkonsequent von der CDU/CSU.
    Weiteres Zitat:
    „Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir auch weiterhin dazu, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung wie die von Ihnen angesprochene Direktversicherung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wenn sie eine Einkommensersatzfunktion haben.“ Zitat Ende

    Leistungen aus Direktversicherungen, abgeschlossen vor 2004, sind auch nicht wie behauptet, eine Einkommensersatzfunktion, sondern gehen nach dem Steuerrecht nach Entrichtung aller Abgaben (Steuer und Sozialabgaben, also auch Krankenversicherungsbeiträge ) sofort in das Eigentum des Arbeitnehmers über!!

    Deshalb ist die Behauptung, diese Auszahlung wäre eine Einkommensersatzfunktion, ebenfalls völlig verkehrt!

    Bei den meisten Direktversicherungen hat der Arbeitnehmer aus seinem eigenen versteuerten und mit Sozialversicherung belasteten Einkommen die Beiträge selbst gezahlt.

    Ich zahle also mir selbst ein Einkommen aus meinem eigenen Geld?

    Dies kann ein normal logisch denkender Mensch nur als völlige Verdrehung der Tatsachen deuten.

    Der Schwur der Abgeordneten „Schaden vom deutschem Volk“ abzuwenden, wird für über 6 Millionen Inhabern von Direktversicherungen für obsolet erklärt.

    Erst angelockt, dann abgezockt durch CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Grüne

    Mit diesen Aussagen der CSU sehe ich für die nächste Landtagswahl einen massiven Wählerschwund, da alle von der Politik erst angelockten und dann abgezockten Mitbürger, garantiert nicht mehr die Parteien wählen werden, die Ihnen diese Ungerechtigkeit eingebrockt haben und sich weigern, diese Enteignung rückgängig zu machen.

    Hochachtungsvoll
    Frank Müller
    Zukünftiger enteigneter Geschädigter durch CDU/CSU
    Am 20.03.2018 um 18:02 schrieb Schmidt Christian :

    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Direktversicherungen.

    In den Koalitionsverhandlungen wurde das Thema angesprochen und auch in der Diskussion aufgegriffen, jedoch ist eine Einigung und Verständigung im Koalitionsvertrag nicht erfolgt.

    Inhaltlich lässt sich weiter feststellen, dass die finanziellen Belastungen für die GKV bei einer Veränderung der Verbeitragung von Direktversicherungen bzw. Versorgungsbezügen jährlich bei einer sehr hohen Summe liegt, auch über die von Ihnen erwähnten Beträge. Eine Auszahlung wäre vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit durchaus kritisch zu betrachten.

    Ich nehme Ihre Anregungen jedoch zur Kenntnis und werde die weiteren Entwicklungen hierzu in den Diskussionen weiterhin verfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Schmidt MdB

    Abgeordnetenbüro Christian Schmidt MdB
    Bundesminister a.D.

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Tel.: 030/ 227 716 30
    Fax: 030/ 227 769 62
    E-Mail: [email protected]

    —–Ursprüngliche Nachricht—–
    Von: Frank Müller [mailto:[email protected]]
    Gesendet: Sonntag, 4. März 2018 11:43
    An: Christian Schmidt Wahlkreisbüro ; [email protected]; [email protected]
    Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]
    Betreff: Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen, offener Brief

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    Als Endfünfziger habe ich im Bundestag den Antrag der Linken „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen“ verfolgt, da mich dieses Thema auch in Zukunft betreffen wird.

    Dabei bin ich völlig vom Glauben abgefallen.

    Ehrlichkeit, Redlichkeit, Recherchieren von „angeblichen Tatsachen“ (Fake News), Schwur den die Politiker ableisten, Schaden vom Deutschem Volk abzuwenden, alles Makulatur!

    Da werden von der CDU/CSU Fraktion einfach falsche Tatsachen in den Raum gestellt und konsequent Inkonsequent, nachweisbare Tatsachen nicht akzeptiert.

    Rudolf Henke (CDU/CSU): „polemischer Kampfbegriff: „Doppelverbeitragung“.

    Dies ist weder ein Kampfbegriff, sondern Tatsache bei Millionen von Arbeitnehmern, die angelockt von der Bundesregierung, beginnend in den 70er Jahren bis 2004, Direktversicherungen abgeschlossen haben, um im Alter eine Zusatzrente zu haben.

    Diese haben – im Glauben an die Politik – tausende von DM/EUR von ihrem eigenen Gehalt in die Direktversicherung eingezahlt, ohne dass der Arbeitgeber einen Pfennig/Cent dazugezahlt hat. Gehalt, von dem bereits in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge – also auch Krankenversicherungsbeiträge – bezahlt wurden, oder wenn der Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, nichts mehr bezahlt hätte werden müssen.

    Das hierbei erst mit 10% pauschalen Steuern geworben wurde, die dann auf 15% und zum Schluss auf 20% erhöht wurden, um dann noch mit dem Solidaritätszuschlag gekrönt zu werden, sei nur am Rande erwähnt.
    Bedingung dieser Vertragskonstellation war, das der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftreten musste und der Arbeitnehmer als versicherte Person.

    Laut Steuerrecht geht nach dem Entrichten der Steuern und Sozialbeiträge das Gehalt sofort in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Wenn anschließend im Auftrag des Arbeitnehmers, der Arbeitgeber das Geld des Arbeitnehmers an die Direktversicherungen überwies, so ist das ein privater Versicherungsvertrag, nur das der Arbeitgeber als Zahlstelle auftritt.

    Wenn anschließend, mit 65 Jahren die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt, sind die Versicherungsnehmer vollends geschockt! Nicht nur, das aus der Prognose beim Abschluss von ca. 130.000 EUR, weniger als 90.000 EUR bei der Auszahlung geworden sind; nein, das Eigentum der Versicherungsnehmer wird plötzlich zu einer Betriebsrente gemacht, für die dann nochmal 18,45% Krankenkassenbeitrag in den nächsten 10 Jahren zu zahlen sind! (14,6% Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil, 1,3% Zusatzbeitrag der Krankenkasse und 2,55% Pflegebeitrag). Wenn man die durchschnittlich 8% bereits bezahlten Krankenkassenbeitrag hinzurechnet, so werden mindestens 26,45% an die Krankenkasse abgeführt!
    Es müssen also dann 18,45% von 90.000 EUR, also 16.605 EUR im Laufe von 10 Jahren noch mindestens an die Krankenkasse gezahlt werden.
    Mindestens, weil jedes Jahr bei Beitragserhöhungen der Krankenkassen sich der Betrag noch erhöht! Unbestreitbar also, dass es die Doppelverbeitragung, in diesem Fall sogar Dreifachverbeitragung bei den Altverträgen gibt.

    – Warum muß jemand, der privat versichert ist, dies nicht bezahlen?
    – Warum hat jemand der nicht vorgesorgt hat, mehr, als derjenige der vorgesorgt hat?
    – Warum wird bei der Auszahlung der betrieblichen Riesterverträge die Beitragsfreiheit eingeführt und nicht bei den Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden?
    – Wieso werden Direktversicherungen als betriebliche Altersversorgung betrachtet, wenn der Arbeitgeber nichts dazu bezahlt hat, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer?

    Dies kann kein Normalsterblicher verstehen.

    Dabei ist die Abschaffung aufgrund der nachfolgenden Aussagen ganz einfach, da fast alle Parteien dieses schon wollen:

    – CDU Parteitag, Initiativantrag Nr. C159: Keine doppelte Belastung bei der Auszahlung der privaten Lebens- und Rentenversicherungen
    – Antrag der SPD vom 24. Juni 2017: Wir setzen uns für die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge ein
    – SPD-Berlin Antrag 03/III/2016: Verhinderung und Beseitigung von nachträglich hervorgerufenen Doppelverbeitragungen in der betrieblichen Altersvorsorgung
    – 26. September 2017, Andrea Nahles hat sich zur Doppelverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge geäußert. Sie abzuschaffen sei machbar.
    – Beschlußempfehlung 18/8222 DIE LINKE: Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden
    – Antrag DIE LINKE 19/242: Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen
    – FDP DRS 17/4522: Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – Entlastung für Versicherte und Unternehmen. Antrag der Fraktion der FDP.

    Damit wäre schon eine 2/3 Mehrheit im Bundestag erreicht.

    Damit ließe sich auch ein großes Wählerpotential erschließen!

    Das Verhalten Ihrer Parteien zum Antrag wird vom Verein Direktversicherungsgeschädigter äußerst kritisch verfolgt.

    Parteien, die den Antrag ablehnen und diesen Punkt nicht im Gesundheitsausschuß durchsetzen, sind für uns bei den nächsten Landtagswahlen in Bayern und Bundestagswahlen nicht mehr wählbar.

    Das Argument wer soll das bezahlen kann nicht akzeptiert werden:

    Die Krankenkassen haben genug Geld:
    Zeit zur Abschaffung der Doppel- und Dreifachverbeitragung!

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr einen Überschuss von 3,1 Milliarden Euro erzielt. Damit steigen die Rücklagen und Reserven der noch 110 Kassen nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Donnerstagausgabe) auf 19 Milliarden Euro. Zusammen mit den von Fachleuten auf 9 Milliarden Euro kalkulierten Rücklagen im Gesundheitsfonds ergibt sich daraus eine Gesamt-Reserve im Gesundheitssystem von 28 Milliarden Euro.

    „Der Gesetzlichen Krankenversicherung geht es so gut wie lange nicht mehr“, kommentierte der AOK-Bundesvorsitzende Martin Litsch die Ergebnisse gegenüber der F.A.Z. Grund dafür sei auch die gute Konjunktur.

    https://www.n-tv.de/20301349

    Den Glauben an die Politik hat Herr Hans-Jürgen Irmer (CDU) mir nach seiner Rede auf dem CDU-Parteitag teilweise wiedergegeben.

    https://m.youtube.com/watch?v=2zlGuXn7HK8

    Warum gibt es bei der CSU keinen, der sich um dieses Unrecht, der Doppel- und Dreifachverbeitragung intensiv kümmert und den über 6 Millionen Direktversicherten und ihren Angehörigen den Glauben an die Politik wiedergibt?

    Ich bitte um Ihre persönliche Stellungnahme zu diesem Thema und kein pauschales Antwortschreiben aus Ihrem Team.

    Hochachtungsvoll

    Frank Müller

    Antworten

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Helmut Achatz

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