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Die Rentenbescheide sollen kürzer und prägnanter werden – das hat sich die Deutsche Rentenversicherung vorgenommen. Bislang haben die Rentenbescheide noch 15, 16 oder gar mehr Seiten. Künftig sollen Rentenbescheide nur noch zwölf Seiten haben.
Wie viel Rente bekomme ich, was geht davon weg an und wie errechnet sich die Rente? Das ist es, was der Rentner wissen will, wenn er seinen Rentenbescheid in der Hand hält. Im günstigsten Fall ist alles auf 15 – oder ein paar mehr – Seiten aufgeführt. Im ungünstigsten Fall können das schon Dutzende von Seiten sein. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) will es künftigen Rentner aber so einfach wie möglich machen – und überarbeitet die Rentenbescheide. Sie sollen kürzer, prägnanter und verständlicher werden.
Durchgehende Nummerierung der Rentenbescheide
Wichtig sei der Rentenversicherung, dass die Bescheide jetzt deutlich übersichtlicher werden: Die wichtigsten Informationen sind auf der ersten Seite des Bescheids zusammengefasst; die Bescheide haben ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis und einen Katalog mit Fragen und Antworten. Künftig sollen die bisherigen Anlagen im neuen Bescheid zu Abschnitten zusammengefasst und durchgehend nummeriert, was die Übersichtlichkeit weiter erhöht. Durch das neue Konzept reduziert sich der Umfang der Rentenbescheide um ungefähr ein Drittel.
Alles soll einfacher werden
Die künftigen Rentner sollen einfach nachvollziehen können, „wie sich die jeweilige Rente berechnet“, so die DRV. Bisher sei die Information über die Berechnung der Rente in langen Zahlenkolonnen erfolgt, was für Laien nicht immer nachvollziehbar war. „Wer diese Informationen im Einzelfall benötigt, kann sie schnell und unbürokratisch anfordern“, so die DRV. „Von den seitenlangen Berechnungen fühlten sich viele Leute überfordert“, sagt der Verwaltungswissenschaftler Burkhard Margies vom Instituts für Verwaltungskommunikation (InVK). Daher laute das neue Motto: erläutern statt berechnen. Wer diese Informationen jedoch im Einzelfall benötigt, kann sie schnell und unbürokratisch bei der Rentenversicherung anfordern.
Sprachberater für die Rentenbescheide
Eine durchlaufende Seitennummerierung ist sicher sinnvoll. Noch ist das nicht selbstverständlich. „Seit sieben Jahren arbeitet die Behörde daran“, so die „Süddeutsche Zeitung“. Geholfen hätten dabei Sprachberater des Instituts für Verwaltungskommunikation bei der Verwaltungshochschule in Speyer. „Nun sollen auch bis Ende März die Anlagen mit den für Laien äußerst komplizierten Berechnungen wegfallen. Das gesamte Reformprojekt wolle die DRV im kommenden Jahr abschließen. Das weniger an Papier zahlt sich auch in Geld aus, denn die DRV verschickt jedes Jahr mehr als 1,3 Millionen Rentenbescheide – in Zukunft eher noch mehr.
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Renteninformation ist nicht Rentenbescheid
Schon in den Jahren vor Rentenbeginn erhalten Rentenzahler jährlich eine Renteninformation, in der drin steht, wie hoch ihre künftige Renten ausfallen wird. Diese Renteninformation ist eine Orientierungshilfe. Denn, bei Renteneintritt zahlt der künftiger Rentner beispielsweise den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das mindert seine Bruttorente. Darüber hinaus müssen Rentner auch Steuern zahlen. Bruttorente ist also nicht gleich Nettorente.
Was steht in der Renteninformation drin Foto: Deutsche RentenversicherungDie Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Homepage sehr ausführlich und auch verständlich erklärt, wie sich die Renten errechnet. Der Lebenslauf bestimmt die Renten, nur so viel. Die Rentenberechnung ist also „nicht auf eine kleine einfache Formel reduzierbar“, wie die Behörde schreibt. Wer überschlagen will, wie viel Rente er bekommt, kann das mit den Rentenrechner selbst tun.
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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Danke für dieses Hinweis!!! Und ein schönes Wochenende…ich bin auf Ihren kommenden Beitrag schon richtig gespannt:))) worum mag es dann wohl gehen????
Es wird ums Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz gehen und was für ein Murks das ist ;-). Das liegt mir schon lang am Herzen. Allein das Wort ist schon ein Ungetüm, dann erst die Formulierung und noch schlimmer die Umsetzung.
Mir fällt leider keine passende Charakterisierung der Verwaltungen und der Politiker in diesem Lande mehr ein.
Vorschlag: für jedes Land der EU einen Kopierbeauftragen bestellen, der uns unseren fehlenden Intellekt durch Raubkopien ersetzt.
Deutschland ist für seine Bürokratie berühmt. Da sollte auch die Rentenversicherung keine Ausnahme machen. Inzwischen sind die Rentner auch mit den Pensionären gleichberechtigt. Nein es geht nicht um die Höhe der Altersversorgung, sondern nur darum daß Rentner auch Steuern bezahlen müssen. Das ist eigentlich auch gerecht im Sinne des Artikel 3 des GG, in dem es heißt:“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Nur eine kleine Ungerechtigkeit hat der vom Steuerzahler sehr gut bezahlte Gesetzgeber doch vergessen. Die Rente ist im Vergleich zur Beamtenpension viel zu niedrig. Wie konnte das nur passieren? Neben dem Grundgesetz lese ich auch gelegentlich die Bildzeitung. Diese Zeitung ist nicht kommunistisch und ist sehr kritisch gegenüber der AfD eingestellt. Am 20. Januar 2017 stand in der Bildzeitung der Bild- Vergleich Rente oder Pension. So groß sind die Unterschiede wirklich. Auf Seite 8 gibt es dafür einen ausführlichen Bericht. „Neue Zahlen belegen: Beamte erhalten im Schnitt 68,1 Prozent ihres letzten Gehalts als Pension, Angestellte nur 48 Prozent ihres letzten Lohns als Rente. Auch dürfen Beamte deutlich früher in den Ruhestand.“ Jetzt fällt mir nur noch ein Heinrich Heine zu zitieren. Dieser sagte einmal als er noch in Paris lebte: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“
Ja, dieses Deutschland kann einem manchmal schon den Schlaf rauben. Wir ihn Bayern sagen auch: Da geht mir das Messer im Hosensack auf 😉