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Ab 55 wird der Wechsel schwierig
Können über 55-Jährige privat Krankenversicherte überhaupt noch in gesetzliche Krankenversicherung? Privat Krankenversicherte, die bereits 55 Jahre oder älter sind, haben es sehr schwer, sich überhaupt noch bei einer gesetzlichen Kasse zu versichern – und das gilt auch in der Rente. Als privat Krankenversicherter zum Pflichtversicherten in der KVdR werden? Ganz schwer, bis unmöglich. Das Portal für Steuerberater fasst es so zusammen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bei über 55-jährigen Versicherten endgültig verwehrt ist, wenn in den letzten fünf Jahren einerseits keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und ein qualifizierter Grund für die fehlende Krankenversicherungspflicht, insbesondere das Überschreiten der Jahresentgeltgrenze oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, für mindestens 900 Tage vorlag. Nicht zwingend ist ein zusammenhängender Zeitraum. Ebenso ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung bei absoluter gesetzlicher Versicherungsfreiheit verwehrt.
Und das Portal für Steuerberater liefert auch ein Beispiel dazu:
Herr Berger hat am 4. April 2014 sein 55. Lebensjahr vollendet. Bevor er sich am 1.1.2014 mit IT-Beratung selbständig gemacht hat, war er bis 31.12.2013 als Angestellter tätig und gesetzlich krankenversichert. Mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wechselte er in die private Krankenversicherung. Im Mai 2014 wird ihm eine Stelle als Angestellter angeboten; das Gehalt würde unter der Jahresentgeltgrenze liegen. Diese Stelle würde er gern annehmen. Auch wenn Herr Berger bei Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses über 55 Jahre alt ist, ist er gesetzlich krankenversicherungspflichtig, weil er innerhalb der letzten fünf Jahre gesetzlich krankenversicherungspflichtig war, d.h. er hat die Möglichkeit, obwohl er älter als 55 Jahre ist, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
Bis 40 für ein System entscheiden
Wer zu spät von der privaten in die gesetzlich Krankenversicherung wechselt, zahlt in der Rente meist höhere Beiträge als Pflichtversicherte. Das 40. Lebensjahr ist somit eine Wendemarke.
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Stimmt genau. Mein Mann war ein paar Jahre zwischendurch privat versichert. Sonst immer in der Ersatzkasse. Seit Jahren zahlt er für alle – ALLE – Einkommen einen KV Beitrag. Und jedes Jahr der Fragebogen, wie und was man denn als Einkommen hätte.
Neuerdings ist das zu Ende. Wir bekamen Bescheid, dass für Kinder jeweils 3 Jahre als Pflichtversicherung anerkannt würden. Das macht bei zwei Söhnen 6 Jahre aus und nun ist mein Mann in der KVdR und zahlt nur noch für seine Rente KVBeiträge.
Danke für den Kommentar. Wenigstens einmal ein positives Beispiel
Such a nice blog.
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