Nahles plant den nächsten Renten-Murks

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Auf der einen Seite zocken die Krankenkassen die bestehenden Betriebsrentner ab, auf der anderen Seite plant die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ein neues Gesetz, um die Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge zu zwingen. Nahles neues Gesetz zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ sieht vor, dass alle Betriebe per Tarifvertrag in die Pflicht genommen werden sollen, den Beschäftigten künftig standardmäßig eine Betriebsrente anzubieten. Nahles greift dabei auf das bewährte Mittel der Negativ-Option („Opting-Out“) zurück. Das heißt, wer nicht ausdrücklich ablehnt, kommt zwangsweise in den Genuss einer Betriebsrente.

Über die Krankenkassenpflicht kein Wort

Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für einen § 17b des Betriebsrentengesetzes liegt bereits vor. Mit dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ sollen die Arbeitgeber von der Haftung entlastet werden, um auch mitzuspielen. Geht ein Unternehmen Pleite, soll der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) eintreten.

Soweit die Theorie – Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) Gesetz hat aber einen großen Haken. Mit keinem Wort erwähnt der Entwurf für das neue Gesetz die Hauptprobleme der betrieblichen Altersvorsorge: Die volle Beitragspflicht in punkto Kranken- und Pflegeversicherung auf die späteren Betriebsrenten und deren Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter. Darüber lässt Nahles kein Wort fallen, verständlicherweise. Denn wegen diesen Nachteilen wollen viele Arbeitnehmer keine Betriebsrente, weil sie im Alter die Dummen sind. Weder Versicherungswirtschaft noch Sozialministerium klären sie darüber auf. Seit dem 1. Januar 2004 sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Leistungen der voll vom Betriebsrentner zu zahlen – und das gilt sogar, wenn er zeitweise allein eingezahlt hat. Klagen wurden von mehreren Gerichten abgeschmettert, wie schon in vorunruhestand.de berichtet.

Wenn Geringverdiener nur einen niedrigen steuerlichen Effekt in der Einzahlungsphase erzielen, dann aber in der Rentenzeit statt des üblichen halben Krankenversicherungsbeitrags auch den Anteil des Arbeitgebers mit übernehmen müssen, kann sich doch jeder ausrechnen, wie bei der betrieblichen Altersversorgung aus eigenen Beiträgen der Ertrag wieder schnell zunichtegemacht wird“, so Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge.

Gesetzliche Vorgaben, wie der volle Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrentner, hätten nur ein Ziel – Einnahmen für öffentliche Kassen zu sichern, kritisiert der Experte.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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