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Damit Arbeitnehmer nicht mehr netto übrig bleibt, erhöht der Staat sofort die Beiträge – und zwar indirekt, indem er die Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Das gilt für alle Sozialversicherungen, sprich Rente, Krankenkasse, Pflege und Arbeitslosenversicherung.
Höhere Rentenbeiträge
Die Rentenbeiträge steigen – indirekt, langsam und klamm heimlich. Vater Staat erhöht einfach die Beitragsbemessungsgrenze, das spült automatisch mehr Geld in die Kassen und belastet die Steuerzahler. So müssen Arbeitnehmer – von Beamten ist keine Rede – im kommenden Jahr zwischen 14 und 19 Euro pro Monat allein für die Rentenversicherung mehr zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland von bisher 6050 Euro auf 6200 Euro pro Monat oder von 72 600 Euro auf 74 400 Euro pro Jahr. Das heißt, Besserverdienende bekommen unterm Strich netto bis zu 195,30 Euro weniger.
In Ostdeutschland fällt das Minus mit 260,40 Euro für Mitarbeiter und Unternehmen sogar noch größer aus. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5200 Euro auf 5400 Euro monatlich und von 62 400 Euro
Damit nicht genug – auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigt von derzeit 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat. Das gleiche gilt für die Pflegeversicherung. Arbeitnehmer bleibt damit natürlich netto weniger übrig. Das kostet Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Krankenversicherung jährlich 98,55 Euro, bei der Pflegeversicherung sind es 15,86 für je Unternehmen und Arbeitnehmer. Wer keine Kinder hat bekommt 19,24 Euro weniger. Dann steigt auch noch der Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegen kann. Aus den 0,8 oder 0,9 werden wahrscheinlich 2016 voraussichtlich 1,1 Prozent. Übrigens wird der Zusatzbeitrag ausschließlich vom Arbeitnehmer berappt, der Arbeitgeber ist außen vor.
Auch die Bemessungsgrenze für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung steigt von bisher 6050 auf 6200 Euro im Westen und von 5200 auf 5400 Euro im Osten. Das macht monatlich bei einem Beitragssatz von drei Prozent im Westen 4,50 Euro weniger, im Osten sechs Euro weniger.
Mehrkosten oder Minder-Netto pro Jahr bei 378,19 Euro
Der Haufe-Verlag hat die Mehrkosten oder Minder-Gehälter zusammengerechnet: Ein Kinderloser in den neuen Bundesländern mit einem Brutto-Gehalt von 74 400 bekommt ab 2016 insgesamt 378,19 Euro weniger.
Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung der Sozialversicherung, wie das im Beamtendeutsch heißt, lag schon seit Wochen vor und wurde jetzt im Oktober 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Von einem Euro bleiben nur 47,6 Cent
Damit erhöht sich die Einkommensbelastung 2016 weiter – 2015 betrug die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote dem Bund der Steuerzahler zufolge 52,4 Prozent, das heißt, von einem Euro blieben den meisten Steuerzahlern nur 47,6 Prozent übrig. Den Rest kassierten Staat und Sozialversicherung.
Dabei ist das Nettovermögen privater Haushalte in den Jahren 2003 bis 2013 eh schon geschrumpft: Die Inflation eingerechnet haben die Haushalte fast 15 Prozent ihres Nettovermögens verloren, so eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Im Schnitt macht das pro Haushalt 20 000 Euro in zehn Jahren aus.
Weiterführende Links:
- Beitragsbemessungsgrenze ab 2016
- Was ab 2016 gilt – eine Rechnung
- Melkkuh Normalverdiener
- Rentner gegen Flüchtlinge ausspielen
#Nettovermögen in Deutschland: In 10 Jahren 20.000 € weniger pro Kopfhttp://t.co/zbXHycQnin #kalteprogression #wirtschaft
— CDH (@CDHBERLIN) August 27, 2015
#Beitragsbemessungsgrenze & #Versicherungspflichtgrenze – Über die Veränderungen im kommenden Jahr 2016: http://t.co/gPFML6cYM0
— KK-Zentrale (@kk_zentrale) September 8, 2015
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