Führerschein-Umtausch: Frist bis 19. Januar 2027 beachten!

LebenReisen

Werbung

Wer einen Kartenführerschein der Ausstellungsjahre 2002–2004 besitzt, muss diesen jetzt umtauschen. Ab dem 20. Januar 2027 drohen sonst Bußgelder.

Der gesetzliche Führerschein-Umtausch geht in die nächste Runde: Aktuell sind Führerscheininhaber an der Reihe, deren Scheckkarten-Dokumente zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Die Fahrerlaubnisbehörde erinnert daran, den Umtausch rechtzeitig anzugehen. Die wichtigsten Details im Überblick:

Stichtag und Fristen

  • Fristende: Bis spätestens 19. Januar 2027 müssen die alten Scheckkarten gegen ein neues EU-Dokument ausgetauscht sein.
  • Rechtsfolge bei Versäumnis: Wer ab dem 20. Januar 2027 ohne das neue Dokument kontrolliert wird, besitzt kein gültiges Führerscheindokument mehr. Bei Polizeikontrollen droht ein Bußgeld, und auch im Ausland (etwa beim Buchen eines Mietwagens) kann es zu erheblichen Problemen kommen.
  • Ausnahme: Für Inhaber von Fahrerlaubnissen, die vor 1953 geboren wurden, gilt dieser Stichtag im Januar 2027 nicht; diese Gruppe muss ihre Dokumente erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
  • Papierführerscheine: Wer noch einen alten rosa oder grauen Papierführerschein besitzt, sollte beachten, dass diese Fristen für alte Papierdokumente bereits abgelaufen sind. Ein Umtausch sollte hier schnellstmöglich nachgeholt werden.

Benötigte Unterlagen & Gebühren

Für die Beantragung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Das alte Führerscheindokument
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild auf Papier (nicht digital)
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bearbeitungsgebühr: ca. 27,00 Euro

Wo kann der Führerschein umgetauscht werden?

Der Antrag auf Führerscheinumtausch muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) Ihres Hauptwohnsitzes gestellt werden:

1. Bieten alle Fahrerlaubnisbehörden Online-Services & Terminvereinbarung an?

Nein, nicht flächendeckend.
  • Digitaler Online-Antrag: Obwohl im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) immer mehr Kommunen einen rein digitalen Antrag anbieten (in Bayern beispielsweise über das BayernPortal bei etlichen Stadt- und Landkreisen), gibt es nach wie vor Behörden, die noch keinen Online-Antrag für den Führerscheinumtausch bereitstellen. Dort muss der Antrag weiterhin schriftlich per Post eingereicht oder persönlich vor Ort gestellt werden.
  • Terminvereinbarung: Die meisten größeren Städte und Landkreise setzen zwar auf Online-Terminvergabe-Systeme, um Wartezeiten zu steuern. In kleineren Behörden oder ländlichen Bürgerservicestellen gibt es jedoch teilweise auch noch feste offene Sprechzeiten ohne vorherige Online-Buchung.

2. Wo kann man zentral abfragen, welche Behörde zuständig ist?

Es gibt in Deutschland kein einziges, exklusives Bundesportal nur für Führerscheine, aber zwei bewährte, zentrale Anlaufstellen:
  1. Behördenfinder Deutschland / Behördenrufnummer 115
    • Online: Über das Portal Verwaltungssuchmaschine / Behördenfinder Deutschland oder die jeweiligen Service-Portale der Bundesländer (z. B. BayernPortal, service-bw, Bürger-CERT, service.berlin.de).
    • Funktionsweise: Nach Eingabe des Wohnorts oder der Postleitzahl und des Suchbegriffs „Führerscheinumtausch“ wird direkt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt, Landratsamt oder Bürgeramt) inklusive Links zu Online-Diensten und Öffnungszeiten angezeigt.
    • Telefonisch: Über die zentrale Behördennummer 115 (ohne Vorwahl) kann man telefonisch die zuständige Stelle und deren Kontaktdaten für den eigenen Wohnsitz erfragen.
  2. Grundsatz der Zuständigkeit
    • Gesetzlich ist immer die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes zuständig (in Landkreisen das Landratsamt, in kreisfreien Städten das Stadt- bzw. Bürgeramt / die Führerscheinstelle).

Tipp: Viele Behörden bieten die Terminvergabe mittlerweile online an. Da der Ansturm vor dem Stichtag am 19. Januar 2027 erfahrungsgemäß steigt, sollte der Termin möglichst frühzeitig gebucht werden.

Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben

Einfach jetzt kostenlos abonnieren

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte fülle dieses Feld aus
Bitte fülle dieses Feld aus
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Du musst den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Tour de France für alte Knacker: Buch Cover

Werbung