Selbstbestimmt sterben: Der Weg des assistierten Suizids

Leben

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Seit 2020 ist der assistierte Suizid legal. Dennoch stehen Betroffene und Ärzte vor Hürden. Die Geschichte von Betroffenen zeigt, wie der Ausweg aussieht.

Wie der assistierte Suizid in Deutschland abläuft

Der Wunsch, im Alter oder bei schwerer Krankheit bis zum Schluss die Kontrolle über das eigene Leben zu behalten, bewegt viele Menschen. Es ist vor allem die Angst vor fremdbestimmter Pflege, Apparatemedizin und Schmerzen, die den Wunsch nach einem würdevollen Abschied wachsen lässt. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 2347/15 u. a.) vom 26. Februar 2020 ist klar: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt auch die Freiheit ein, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Damit wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der assistierte Suizid ist in Deutschland somit legal – doch vielen ist dieser Ausweg und seine konkrete Umsetzung noch unbekannt.

Marias Weg: Ein Abschied in Würde und Ruhe

Wie dieser Prozess in der Praxis aussehen kann, zeigt die Geschichte der 70-jährigen Maria, die von der „Welt“ erzählt wird. Nach jahrelangem Kampf gegen Brustkrebs, schwere Arthrose und chronische Schmerzen sah die ehemalige Pressereferentin für sich keine Lebensqualität mehr. Die traumatischen Erfahrungen mit dem Leidensweg ihrer Eltern stärkten ihren Entschluss, nicht fremdbestimmt zu enden.

Über die ARTE-Dokumentation „Mein Recht zu sterben“ stieß sie auf den Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns. Nach eingehenden Fachgutachten, die ihre unbeeinflusste Freiverantwortlichkeit bestätigten, entschied sich Maria für den assistierten Suizid. An einem Januarmorgen verstarb sie friedlich in ihrem Lieblingssessel – begleitet von den Klängen Bachs und der Gewissheit, ihren eigenen Weg gegangen zu sein.

Gesetzliche Grauzone: verunsicherte Ärzte und Betroffene

Der Fall von Maria zeigt die Option, aber auch die Komplexität des Themas:

  • Die rechtliche Grundregel: Die Hilfe beim Suizid ist straffrei, solange die betroffene Person den letzten entscheidenden Handgriff (z. B. das Aufdrehen der Infusion) selbst ausführt und die Entscheidung absolut freiverantwortlich trifft.
  • Fehlender Gesetzesrahmen: Trotz des Urteils von 2020 konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht auf eine klare Neuregelung einigen. Diese Unsicherheit führt dazu, dass nur wenige Ärzte bereit sind, eine Suizidbegleitung öffentlich durchzuführen.
  • Ermittlungspflichten der Polizei: Da ein assistierter Suizid juristisch als „nicht-natürlicher Tod“ gilt, muss im Nachgang stets die Polizei verständigt werden – was oft zu belastenden Szenen für Angehörige oder beteiligte Mediziner führt.

Auch in der ARTE-Reportage wird deutlich, wie schwer es Angehörigen und Patienten gemacht wird. So kämpften etwa die Eltern des schwerstkranken 37-jährigen Pascal jahrelang mit den Rechtsunsicherheiten, um ihrem Sohn seinen Herzenswunsch nach Linderung und Erlösung zu erfüllen.

Sterbehilfe in Deutschland ist zwar straffrei,  entscheidend bleibt: Den letzten Handgriff muss der Patient selbst ausführen. Das hat den assistierten Suizid stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt: Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben zählt rund 95.000 Mitglieder. Sie ist damit der größte Verein, der Sterbehilfe in Deutschland vermittelt. Die Zahl der begleiteten Suizide bei der DGHS stieg von 120 im Jahr 2021 auf 898 im vergangenen Jahr an. Die Suizidhilfe selbst kostet bei der DGHS pauschal 4000 Euro. Bei Thöns liegen die Kosten eigenen Angaben zufolge zwischen 1000 und 4000 Euro.

Oft reicht schon das Wissen um die Option

Für viele ältere Menschen und chronisch Kranke bietet das Wissen um die Legalität des assistierten Suizids eine enorme psychische Entlastung. Palliativmediziner wie Dr. Thöns berichten, dass viele Patienten nach einem klärenden Vorgespräch gar keinen Suizid mehr anstreben, sondern später eines natürlichen Todes sterben. Allein die Gewissheit, im Notfall einen Notausgang zu haben, nimmt ihnen die Angst vor dem Kontrollverlust.

Wichtiger Hinweis & Anlaufstellen:

Haben Sie Fragen zur Vorsorge im Alter, zu Patientenverfügungen oder befinden Sie sich in einer schwierigen Lebensphase?

  • Telefonseelsorge (kostenlos & anonym): 0800 / 111 0 111 (evangelisch) oder 0800 / 111 0 222 (katholisch) sowie die kostenlose Hotline 116 123.
  • Hilfsangebote & Informationen zur Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de
  • Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS): dghs.de

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS) ist die größte deutsche Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation im Bereich des selbstbestimmten Sterbens. Sie setzt sich seit ihrer Gründung vor allem für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende, die Stärkung von Patientenverfügungen sowie das Recht auf eine würdige Freitodbegleitung ein.

1. Überblick und Geschichte

  • Gründung: Die DGHS wurde 1980 gegründet (u. a. von dem Publizisten Hans Atrott).
  • Ausrichtung: Hauptziel war und ist es, die Rechte von Patienten gegenüber Medizinern, Kliniken und dem Staat zu stärken und das Recht einzufordern, im Falle schwerster Krankheiten oder unerträglichen Leidens eigenverantwortlich über das eigene Lebensende zu entscheiden.
  • Mitgliederzahl: Die DGHS ist mit rund 95.000 Mitgliedern die mit Abstand mitgliederstärkste Organisation dieser Art in Deutschland.
  • Präsidium: Geführt wird der Verein unter anderem von dem Juristen Prof. Dr. Robert Roßbruch als Präsident.

2. Kernaufgaben und Dienstleistungen

Die DGHS versteht sich in erster Linie als Vorsorge- und Patientenschutzorganisation. Zu den wesentlichen Angeboten für ihre Mitglieder gehören:

Vorsorge- & Schutzdokumente

  • Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: Die DGHS bietet ihren Mitgliedern juristisch geprüfte und regelmäßige Aktualisierungen von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten an.
  • Online-Hinterlegung & Notfallausweis: Verfügungen können in einer Online-Datenbank hinterlegt werden. Mitglieder erhalten einen Notfallausweis für die Geldbörse, damit behandelnde Ärzte im Ernstfall sofort Zugriff auf den Patientenwillen haben.
  • Durchsetzung des Patientenwillens: Bei Konflikten im Krankenhaus oder Pflegeheim unterstützt die DGHS ihre Mitglieder dabei, Behandlungsabbrüche oder den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen gemäß Patientenverfügung durchzusetzen.

Vermittlung von Freitodbegleitungen (assistierter Suizid)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (welches das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe, den ehemaligen § 217 StGB, für verfassungswidrig erklärte) hat die DGHS ihr Angebot erweitert:

  • Vermittlungsdienst: Die DGHS vermittelt ihren volljährigen Mitgliedern (nach Prüfung der Voraussetzungen und einer gewissen Mitgliedsdauer) den Kontakt zu unabhängigen Freitodbegleitungsteams.
  • Ablauf & Prinzip der Freiverantwortlichkeit: Die Freitodbegleitungsteams bestehen in der Regel aus einer ärztlichen und einer juristischen Person. Sie prüfen in Gesprächen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches.
  • Durchführung: Bei einem assistierten Suizid wird dem Betroffenen ein tödliches Medikament bereitgestellt, welches dieser jedoch zwingend selbst einnehmen bzw. auslösen muss („Tatherrschaft“ muss beim Sterbewilligen liegen).
  • Kostentransparenz: Die Vermittlung selbst ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung durch die beteiligten Freitodbegleiter fällt eine festgelegte Honorar-/Aufwandspauschale an.

3. Rechtliche und Politische Positionen

  • Gegen die Verbotspolitik: Die DGHS spricht sich konsequent gegen Versuche des Gesetzgebers aus, die Hilfe zum Suizid erneut strafrechtlich drastisch einzuschränken. Sie fordert stattdessen klare, verlässliche Schutzkonzepte für Freiverantwortlichkeit, ohne das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben zu beschneiden.
  • Zugang zu Medikamenten: Ein zentrales Anliegen der Organisation ist die rechtliche Klarstellung und Ermöglichung des Zugangs zu sicheren und schmerzlosen Sterbemedikamenten (wie z. B. Natrium-Pentobarbital) für assistierte Suizide durch qualifizierte Ärzte.
  • Ergänzung zur Palliative Care: Die DGHS betont stets, dass Ausbau und Förderung der Palliative Care (Palliativmedizin und Hospizarbeit) extrem wichtig sind, diese jedoch die Freitodbegleitung als Ultima Ratio für Menschen, die ihr Leben beenden wollen, nicht in jedem Fall ersetzen können.

4. Abgrenzung: Was die DGHS nicht tut

  • Keine aktive Sterbehilfe: Die DGHS lehnt Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe, d. h. die Verabreichung der tödlichen Dosis durch eine andere Person) ab, da diese in Deutschland weiterhin nach § 216 StGB strafbar ist.
  • Kein eigener Medikamentenversand: Die Organisation selbst verkauft oder versendet aus rechtlichen Gründen keine Medikamente oder Substanzen.
  • Keine Krisen-Hotline für Spontansuizide: Bei akuten Lebenskrisen verweist die DGHS auf reguläre Krisendienste und Telefonseelsorgen.

Weiterführende Ressourcen & Mitgliedschaft

  • Publikationen: Der Verein gibt für Mitglieder regelmäßig das Magazin Humanes Leben – Humanes Sterben (HLS) heraus.
  • Beitrag: Der reguläre Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft liegt derzeit bei 60 € pro Jahr (reduziert für Einkommensschwache/Jüngere).

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Bild: KI-generiert mit Nightcafé

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Helmut Achatz

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