Zu wenige nutzen den Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter

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Viele Rentner bekämen Grundsicherung, wissen es aber nicht oder scheuen die Bürokratie. Wer hat Anspruch? Wie Grundsicherung beantragen? Dank Freibetrag haben mehr Rentner Anspruch als gedacht.

Mehr als 730.000 Rentner bekommen heute schon Grundsicherung im Alter, aber es gibt weit mehr, die Anspruch hätten, aber keinen Antrag stellen – aus Angst vor der Bürokratie, Unwissen oder Scham. Der Staat spart sich so jedes Jahr Geld.  Der „Staat spart zwischen sechs und zehn Milliarden Euro im Jahr, weil Berechtigte im Antragsdschungel abgeschreckt werden und ihre Ansprüche nicht geltend machen“, so Andreas Peichl vom Ifo-Institut. Das Ifo-Institut hat im Auftrag der Stiftung Grundeinkommen eine entsprechende Studie herausgebracht – mit eben diesem Ergebnis. „Wir haben dazu rund 175 verschiedene Bestimmungen, das versteht keiner mehr“, so Volkswirtschaftsprofessor.

Die Grundsicherung im Alter kann in Einzelfällen einige Hundert Euro pro Monat ausmachen. Ungeschickt, dieses Geld nicht zu beantragen. Wer hat Anspruch? Wo ist die Grundsicherung zu beantragen? Was wird an Unterlagen verlangt? Wie wird die Grundsicherung beantragt? Hier die Antwort auf diese Fragen:

Wer hat Anspruch?

Jeder hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter, wenn er die Regelaltersgrenze – die steigt je nach Geburtsjahrgang von 65 auf 67 Jahre – erreicht hat, die Rente gering ist und er seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann.

Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. (Deutsche Rentenversicherung).

Grundsicherung wird nur gezahlt, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist.

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständig sind die kommunalen Behörden, meist das Sozialamt. Die Rentenversicherung kann indes bei der Antragstellung helfen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Formulare gibt es im Rathaus oder im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Hier der Antrag zum Herunterladen. Der Antrag gilt für zwölf Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Auf der Seite des Münchner Rathauses ist aufgelistet, was zum Termin beim Sozialamt mitzubringen ist.

Dazu gehören beispielsweise

  • der Mietvertrag
  • die Stromrechnung,
  • der Rentenbescheid
  • und – falls Sie arbeiten – einen Lohn- oder Gehaltszettel,
  • ggf. Nachweis über Kranken-/Pflegegeld
  • Kontoauszüge,
  • der Kindergeldbescheid,
  • die Sparbücher
  • Personalausweis oder Pass

Wie berechnet sich die Grundsicherung?

Der Bedarf setzt sich zusammen aus einer Pauschale für den Lebensunterhalt von 446 Euro sowie den Ausgaben für Miete und Heizung. Dem gegenüber gestellt werden die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers. Der Staat lässt dem Antragssteller ein „Schonvermögen“ von 10.000 Euro. Wer darüber liegt, muss erst sein Vermögen verbrauchen – erst dann kann er Hilfe vom Staat erwarten. Das Sozialamt prüft auch die Einnahmen und sonstiges Vermögen. Für Renten aus Riester beispielsweise gibt es einen Freibetrag.

Mehr haben Anspruch als gedacht

Viel zu wenige wissen, dass sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten dank eines Rentenfreibetrags, der 2021 zusammen mit der Grundrente eingeführt wurde. Dieser Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter wird nur von 63.065 Rentnern genutzt, wie das Portal „Ihre Vorsorge“ schreibt. Offensichtlich fehlt es an Aufklärung.

Es handelt sich laut „Ihre Vorsorge“ um einen Freibetrag bei der Alters-Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter), der Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung und Antragstellern zusteht, auf deren Rentenkonto 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten gespeichert sind. Dieser Freibetrag betrage meist 281,50 Euro pro Monat. „Ein Betrag in dieser Höhe zählt für die Sozialämter nicht als anrechenbares Einkommen; gleiches gilt auch bei der Sozialhilfe für Erwerbsgeminderte und beim Bürgergeld.“

Der Freibetrag könne dafür sorgen, dass sogar Senioren mit Bruttorenten von 1.600 Euro und mehr vom Sozialamt einen Zuschuss zu ihrer Rente erhalten. Dies gelte allerdings nur bei „Bedürftigkeit“. So dürfen die Sparguthaben der Betroffenen nicht über 10.000 Euro liegen.

Musterrechnung: Wie das im Einzelfall aussieht

Laut ihre-vorsorge.de kann das in der Praxis so aussehen:

Ein alleinstehender Rentner in München erhält eine Bruttorente von 1.800 Euro im Monat. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bleiben ihm netto 1.580 Euro. Da seine Warmmiete 835 Euro beträgt, bleiben ihm für den Lebensunterhalt 745 Euro. Ohne den Rentenfreibetrag würde ihm keine Grundsicherung zustehen. Durch die Anrechnung des Freibetrags von 281,50 Euro wird sein anrechenbares Einkommen jedoch von 1.580 Euro auf 1.298,50 Euro gesenkt. Nach Abzug der Miete bleiben ihm nur noch 463,50 Euro. Er liegt damit unter dem Regelbedarf 2025 für Alleinstehende von 563 Euro. Die Differenz von 99,50 Euro wird ihm als Zuschlag gewährt, sobald er Grundsicherung im Alter beantragt.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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