Ab 2025 steigen die Altersgrenzen in der Rente

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Die Altersgrenzen für die Renten steigen ab 2025 – und zwar für die Frührente, die „Rente mit 63“ und die normale Altersrente. Was für wen gilt.

Neues Jahr, neues Unglück – so könnte der umgedeutete Spruch für die Rente gelten. Denn zum 1. Januar 2025 steigen die Altersgrenzen für alle Rentenarten, egal ob Frührente, „Rente mit 63“ oder normale Altersrente.

Mit welchem Alter in Rente?

Mit welchem Alter kann ich 2025 in Rente gehen? Das hängt ganz entscheidend davon ab

  • wie viele Versicherungsjahre jemand hat: mindestens 35 oder mindestens 45 und
  • vom Geburtsjahrgang.

Wer 35 Versicherungsjahre hat, ist ein langjährig Versicherte, wer 45 Versicherungsjahre hat ist ein besonders langjährig Versicherter. Für beide Versichertentypen werden die Altersgrenzen 2025 angehoben.

Regelaltersgrenze

Wer 35 Versicherungsjahre hat, muss ab 2025 zwei Monate länger arbeiten, um regulär in Altersrente gehen zu können.

Jahrgang Altersgrenze
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 + 4
1961 66 + 6
1962 66 + 8
1963 66 + 10
1964 67 Jahre

Beispiel:

Das heißt, Jahrgang 1959 kann 2025 in Rente gehen, ohne Abschläge aber erst mit 66 Jahren plus zwei Monaten – und die Deutsche Rentenversicherung rechnet monatsgenau. Wer beispielsweise am 15. Februar 1959 geboren ist, kann am 1. Mai 2025 abschlagsfrei in Rente gehen. Wer am 1. Februar 1959 geboren ist, kann schon am 1. April 2025 in Rente gehen, weil der Monatserste noch zum Vormonat zählt. Das kann sich jede und jeder mit dem „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ ausrechnen lassen:

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Mit 63 und Abschlägen

Wer 35 Versicherungsjahre hat, aber schon mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen – 2025 mehr als 2024.

Jahrgang Offizielle Altersgrenze Abschlag in %
1962 66 Jahre + 8 Monate 13,2
1963 66 + 10 13,8
ab 1964 67 14,4

Beispiel:

Das heißt, Jahrgang 1962 müsste regulär bis 66 Jahre und 8 Monate arbeiten, wer jedoch schon mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss pro Monat, den er früher in Rente geht, 0,3 Prozent Abschlag in Kauf nehmen, insgesamt 13,2 Prozent (44 Monate x 0,3 = 13,2).

„Rente mit 63“

Die Rente mit 63 gibt es nicht mehr, denn, „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Versicherungsjahren können frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, das heißt, sie müssen 2025 zwei Monate länger warten als noch 2024.

Jahrgang Frühester Rentenbeginn
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 + 6
1962 64 + 8
1963 64 + 10
ab 1964 65

Beispiel:

Jahrgang 1960 kann erst mit 64 Jahren und 4 Monate in Rente gehen, vorausgesetzt, jemand dieses Jahrgangs kann 45 Versicherungsjahre vorweisen. Sie oder er ist am 1. Januar 1960 geboren, hat mit 20 Jahren das Arbeiten angefangen und 45 Jahre ununterbrochen in die Rentenversicherung eingezahlt, dann könnte sie oder er bereits am 1. Mai 2025 ohne Abschläge in Rente gehen. Wer am 2. Januar geboren ist, könnte allerdings erst am 1. Juni 2025 in Rente gehen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet tage- und monatsgenau.

Rente für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte können abschlagsfrei erst ab 65 Jahren regulär in Rente gehen – und mit Abschlägen ab 62 Jahren. Der maximale Abschlag beträgt bei vorgezogener Rente 14,4 Prozent.

Hinweis

Jede und jeder sollte sich unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten lassen, wenn sie oder er früher in Rente gehen will. Die DRV rechnet genau aus, was das in Euro und Cent bedeutet. Es empfiehlt sich ferner, beim Rentenbeginn flexibel zu sein und vielleicht noch den einen oder anderen Monat dranzuhängen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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