Schluss mit Sondersteuern für Rentenzahler

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Rentenbeiträge finanzieren Milliarden an Staatsaufgaben mit. Die Rentenkommission fordert: Solche Leistungen sollen künftig der Staat bezahlen und nicht länger die Rentenzahler.

Rentenbeiträge keine heimliche Sondersteuer

Die Rentenkommission spricht einen Missstand an, über den seit Jahren gestritten wird: Millionen Beitragszahler finanzieren über ihre Rentenbeiträge Leistungen, die eigentlich die gesamte Gesellschaft betreffen. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber faktisch zusätzlich belastet, ohne dass dies als Steuer ausgewiesen wird. Das heißt, der Staat erlässt eine Sondersteuer für Rentenzahler.

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Differenz Bundeszuschuss zu versicherungsfremden Leistungen Bild: ADG

Kurswechsel gefordert

Die Experten empfehlen deshalb einen klaren Kurswechsel. Leistungen mit gesamtgesellschaftlichem Charakter sollen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Dazu zählen etwa Teile der Mütterrente, die Grundrente oder andere Leistungen, für die keine oder nur eingeschränkte Beiträge gezahlt wurden.

Öffentlichkeit lange belogen

Der Hintergrund: Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt seit Jahrzehnten Aufgaben, die weit über ihren eigentlichen Versicherungsauftrag hinausgehen. Kritiker verweisen regelmäßig auf die hohen Bundeszuschüsse und behaupten, die Rentenkasse könne ihre Verpflichtungen nicht aus eigener Kraft finanzieren. Doch diese Sicht greift zu kurz.

Unzureichender Bundeszuschuss

Tatsächlich zahlt die Rentenversicherung jedes Jahr Milliarden für sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Je nach Berechnung lagen diese Ausgaben 2023 zwischen 68 und 124 Milliarden Euro. Die Bundeszuschüsse deckten jedoch nur rund 84 Milliarden Euro ab. Die Differenz bleibt an den Beitragszahlern hängen.

Versteckte Besteuerung

Genau darin sieht die Rentenkommission ein Problem der Verteilungsgerechtigkeit. Wenn Arbeitnehmer über ihre Rentenbeiträge Aufgaben finanzieren müssen, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden sollten, entsteht eine versteckte Besteuerung. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es dabei weder Freibeträge noch eine soziale Staffelung.

Staat, zahl endlich deine Schulden!

Die Lösung klingt eigentlich selbstverständlich: Wer neue gesamtgesellschaftliche Leistungen beschließt, muss auch ihre Finanzierung sicherstellen. Künftige Leistungsausweitungen sollten daher automatisch durch höhere Bundesmittel ausgeglichen werden.

Sinkende Beitragssätze

Davon würden nicht nur die heutigen Beitragszahler profitieren. Weniger Belastung der Rentenkasse könnte langfristig niedrigere Beitragssätze ermöglichen und gleichzeitig den Spielraum für ein höheres Rentenniveau vergrößern.

Rentenbeiträge sind für Renten da!

Die Botschaft der Rentenkommission ist deshalb eindeutig: Rentenbeiträge sind für Renten da. Was die Gesellschaft insgesamt leisten will, sollte auch von der Gesellschaft insgesamt bezahlt werden. Das wäre transparenter, gerechter und am Ende wohl auch ehrlicher.

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Helmut Achatz

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