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Die Rentenkommission will die abschlagsfreie Frührente abschaffen. Stattdessen soll eine Schutzrente gezielt gesundheitlich Belastete absichern. Was soll das sein?
Schutzrente: sozial gerechter oder neue Hürde?
Rente mit 63 abschaffen
Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine neue Rentenform propagiert wird – jetzt ist es die „Schutzrente“. Sie soll die Abschaffung der „Rente mit 63“ abmildern, weil sich an der Abschaffung Streit entwickelt hat.
Nur so viel vorweg: Noch ist nichts entschieden, es liegen lediglich die 33 Punkte der Rentenkommission vor, aus denen im Herbst ein Gesetz werden soll zur Reformierung der Rente.
Diese Rentenkommission hat die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren („Rente mit 63“) vorgeschlagen. Niemand kann allerdings mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, denn die Altersgrenze wurde nach und nach hinaufgeschraubt – Jahrgang 1960 kann erst mit 64 Jahren plus vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, Jahrgang 1964 sogar erst mit 65 Jahren. Also, von wegen „Rente mit 63“.
Härte soll abgemildert werden
Jetzt kam Pascal Redding, Mitglied der Rentenkommission, auf die Idee, das Ganze etwas abzumildern. Die Rentenkommission erfand eine neue Variante: die Schutzrente. Doch was zunächst nach mehr sozialer Gerechtigkeit klingt, hat einen Haken: Wer früher abschlagsfrei in Rente gehen will, müsste künftig seine gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen.
Viele Haken und Ösen
Diese Schutzrente hat so viele Haken und Ösen, dass sie wieder zum bürokratischen Monster wird. Reddig schrieb auf der Plattform X, die abschlagsfreie Frührente sei sozial wenig zielgenau und zugleich sehr teuer. Sie solle durch eine zielgenauere Regelung ersetzt werden. „Mit der sozialen Schutzrente sollen künftig
- rentennahe Personen,
- die aus gesundheitlichen Gründen
- ihren langjährigen Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben können,
- nach einer Gesundheitsprüfung
- früher abschlagsfrei in Rente gehen können.
So würden wir aus einer „Leistung mit der Gießkanne“ eine soziale Leistung machen, die diejenigen erreicht, die tatsächlich auf einen früheren Renteneintritt angewiesen sind.“
Ganz schön viele Bedingungen
- Bislang gilt ein einfacher Grundsatz: Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann vor der Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge aus dem Erwerbsleben ausscheiden, so er dann das für ihn und seinen Jahrgang gültige Alter erreicht hat.
- Die Rentenkommission hält dieses Modell jedoch für wenig zielgenau. Ihrer Einschätzung nach profitieren vor allem Besserverdienende, Männer und Menschen mit lückenlosen Erwerbsbiografien.
- Die Schutzrente soll deshalb nur noch denjenigen offenstehen, die ihren langjährigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht mehr ausüben können. Voraussetzung wäre eine Gesundheitsprüfung. Wer diese besteht, könnte weiterhin früher und ohne Abschläge in Rente gehen.
- Die Befürworter sehen darin einen Abschied vom „Gießkannenprinzip“. Unterstützung erhielten dann diejenigen, die sie wirklich benötigten. Kritiker dürften dagegen einwenden, dass aus einem klaren Anspruch nach 45 Arbeitsjahren ein neues Prüfverfahren mit ungewissem Ausgang wird.
Damit berührt die Debatte einen grundlegenden Konflikt: Soll allein die Lebensleistung von 45 Beitragsjahren zählen oder künftig stärker die individuelle gesundheitliche Belastung? Eine Antwort darauf gibt es noch nicht. Fest steht nur: Die Schutzrente wäre ein Paradigmenwechsel im deutschen Rentensystem.
Berufsunfähigkeit statt Arbeitsunfähigkeit?
Die Schutzrente würde den Blick von der Arbeitsfähigkeit auf die Berufsfähigkeit verschieben. Statt zu fragen: „Können Sie noch irgendeinen Job machen?“, würde geprüft: „Können Sie Ihren jahrzehntelang ausgeübten Beruf noch machen?“ Genau darin liegt ihr sozialpolitischer Sprengstoff.
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