Wie sich der Staat an der Rentenkasse vergreift

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Immer noch behaupten Journalisten, der Staat würde die Rentenkassen subventionieren – das Gegenteil ist richtig. Der Staat hat die Rentenkasse um 989 Milliarden Euro geplündert. Er bürdet ihr gesamtstaatliche Aufgabe, ohne dafür entsprechend zu zahlen. Der Plünderkatalog ist lang.

Der Griff in die Rentenkasse ist dreist: Allein 2022 betrug das Defizit zu Lasten der Rentenkasse laut Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) rund 41 Milliarden Euro. Wie das? Der Staat bürdet der Rentenkasse gesamtstaatliche Leistungen auf, die nicht Aufgabe der Rentenkasse sind, sondern Aufgabe des Staats. Nur einen Teil gleicht er durch Zuschüsse aus, aber bei weitem nicht alles. Warum aber müssen die Rentenversicherten Aufgaben des Staates bezahlen und nicht die Allgemeinheit? Was ist mit den Beamten? Was ist mit den Selbstständigen? Warum werden sie nicht dafür herangezogen?

Griff in die Rentenkasse hat Tradition

Der Griff in die Rentenkassen hat Tradition: Seit 1957 hat der Staat und seine Beamten den Rentenversicherten immer mehr versicherungsfremde Leistungen abverlangt, ohne sich um einen entsprechenden Ausgleich zu kümmern. Die Bundeszuschüsse reichten und reichen bei weitem nicht aus, um diese versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Der Fehlbetrag ist der ADG zufolge auf mittlerweile sage-und-schreibe 989,7 Milliarden Euro gewachsen, wie Otto W. Teufel penibel errechnet hat, weswegen die Tabelle auch nach ihm Teufel-Tabelle heißt. Diese Fremdleistungen aus der Rentenkasse grenzen an Veruntreuung. Und der Rentenkasse-Plünderkatalog wächst.

Statt die Rentenkasse zu entlasten, bürdert er ihr immer noch mehr auf,  denn der Bund will laut Deutscher Rentenversicherung den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Mit dem zusätzlichen Bundeszuschuss werden sogenannte nicht beitragsgedeckter Leistungen, sprich versicherungsfremde Leistungen ausgeglichen. Der zusätzliche Bundeszuschuss diene, so der ADG, der Abgeltung sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen; diese Leistungen erbringe die Rentenversicherung für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben, beispielsweise für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.

Rentenreform verschleppt

Der Staat, allen voran Arbeitsminister Hubertus Heil, hat mit der Grundrente ja bereits den nächsten Anschlag auf die Rentenkasse umgesetzt, denn letztlich werden Rentenzahler und -empfänger wieder diese gesetzliche Wohltat begleichen müssen. Übrigens, aus der Ära Kohl stamme auch der Vorwurf, der Kanzler der Einheit habe die Wiedervereinigung mit „versicherungsfremden Leistungen“ aus der Rentenkasse finanziert, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.

Die Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und mit ihr die Union ließen Jahr für Jahr verstreichen, ohne ernsthaft eine grundlegende Reform des Rentensystems anzupacken. Merkel richtete sogar eine eigene Rentenkommission ein, um die notwendige Reform weiter zu verschleppen, wohl wissend, das nichts dabei herauskommen würde. Die Rentenkommission tagte eineinhalb Jahre lang und produzierte nur heiße Luft statt einer grundlegenden Reform der Altersvorsorge hierzulande. Der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führt die Tradition fort und glaubt, das Thema Rente aussitzen zu können.

Rentenkasse geplündert

Aus der Steuerkasse flossen 2019 rund 72 Milliarden Euro in die Rentenkasse, was, wie wir wissen, die versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse bei weitem nicht deckt. 2022 werden es voraussichtlich 108 Milliarden sein, 2023 dann 112 Milliarden Euro, so das Info-Portal „Ihre Vorsorge“. „In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch die Deutsche Rentenversicherung gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus; der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent“, schreibt die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG). Das heißt, der Staat bedient sich in punkto Sozialausgaben regelmäßig bei der Rentenkasse.

So unsozial ist der Staat

Würden die versicherungsfremden Leistungen vollständig über die Steuer finanziert, wären Selbständige, Beamte und Abgeordnete stärker belastet, als wenn ein Teil aus den Rentenbeiträgen der abhängig Beschäftigten finanziert wird, stellt der Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur (dpa) fest. Daher fordern laut dpa etwa auch Gewerkschaften oder Sozialverbände, dass der Bundeszuschuss die nicht beitragsgedeckten Leistungen komplett finanzieren sollte. Auch der Bundesrechnungshof habe 2022 empfohlen, dass die Bundeszuschüsse  versicherungsfremde Leistungen pauschal abdecken sollten. Das heißt, Selbsständige, Beamte und Abgeordnete profitieren davon, dass die gesetzlich Rentenversicherten allein gesamtstaatliche Aufgaben übernehmen und finanzieren, während sie fein raus sind. Für die Verfassungsrichter ist es aber ganz in Ordnung, dass die gesetzlichen Rentenversicherten gesamtstaatliche Aufgaben finanzieren, sie als Beamte aber nicht. Die Begründung der Verfassungsrichter der Nicht-Annahme einer Verfassungsbeschwerden spricht für sich: „Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.“ So funktioniert Solidarität eben nicht.

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Was sind versicherungsfremde Leistungen?

Und so beschreibt das Bundesministerium für Gesundheit „versicherungsfremde Leistungen:

Als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet man medizinische Leistungen, die familienpolitisch motiviert oder von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind. Hierzu gehören auch hiermit einhergehende Lohnersatzleistungen.

Beispiele für versicherungsfremde Leistungen:

Im Einzelnen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:
  • die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
  • Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung,
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung,
  • Leistungen zur künstlichen Befruchtung,
  • das Mutterschaftsgeld und
  • Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes,
  • Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.

Hinzu kommen beispielsweise die Förderung von Forschungsvorhaben zur innovativen medizinischen Versorgung, Beiträge zur Weiterentwicklung der medizinischen Infrastruktur, sowie Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung in betrieblichen Kontexten und darüber hinaus, die sich nicht direkt einzelnen Versicherten zuordnen lassen, sondern der Gesellschaft als Ganzes nützen.

Der Bund beteiligt sich pauschal über Steuerzuschüsse an den Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für entsprechende Leistungen, um die Finanzierung dieser familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierten Aufgaben sachgerechter auf die Solidargemeinschaft der Steuerzahler zu verteilen und die Solidargemeinschaft der Beitragszahler teilweise zu entlasten.

Bild von Freie Menschen Freie Arbeit auf Pixabay

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Gerhard Kleeberger
    14. Juli 2023 09:35

    Ich frage mich nur, wer verwaltet die Renteneinzahlungen in den Rententopf, garantiert kein Kaufmann, der würde diese zweckentfremden Zahlungen garnicht auszahlen. Wie kann man nur solche korrupten Pläne zulassen.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    14. Juli 2023 09:40

    Das System ist leider ziemlich kompliziert und hoch politisch.

    Antworten
  • Das wird sich niemals ändern.
    Die dummen Schafe zahlen ein und dann kommt ein Herr Schröder und halbiert die Ansprüche.
    Ich frage mich nur, wo ist ganze eingesparten Geld geblieben?

    Antworten
    • Warum sollen die Mitglieder des Bundestages hier irgend etwas ändern ?? Es hackt sich doch keiner den Arm ab, der ihn ernährt 🤷🏽‍♂️

      Antworten
  • […] Rentenversicherung ein. Zuschuss? Von wegen! Das ist kein Zuschuss, sondern der Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, die der Staat der Rentenkasse aufbürdet, wobei sich der Staat einen schlanken Fuß macht und viel […]

    Antworten

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