Was sich zum 1. Juli 2022 alles ändert

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Zum 1. Juli 2022 ändert sich einiges. So erhöhen sich die Renten, die Freibeträge steigen sowie die Pfändungsfreigrenze. Hier ein Überblick über die  Änderungen ab Juli 2022.

Änderungen ab 1. Juli

Renten

Ab 1. Juli bekommen Rentner eine Rentenerhöhung – im Westen von 5,35 Prozent und im Osten von 6,12 Prozent. Die vergleichsweise satte Erhöhung hat vor allem mit der guten Lagen am Arbeitsmarkt zu tun. Die Arbeitslosenquote ist so niedrig wie schon lange nicht mehr, entsprechend hoch ist die Zahl der sozialpflichtigen Beschäftigten. Die höhere Rente ist dann bei den meisten, ausgenommen, die Alt-Rentner, Ende Juli auf dem Konto.

Hinterbliebenenrente

Gleichzeitig steigen die Freibeträge für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten auf monatlich 950,93 Euro (West) und 937,73 Euro (Ost). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 201,71 Euro in den alten und 198,91 Euro in den neuen Ländern. Witwen, Witwer sowie hinterbliebene eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf ihre Hinterbliebenenrente auswirkt. Waisen können zu ihrer Waisenrente übrigens unbegrenzt hinzuverdienen.

Pfändungsfreigrenze

Ab 1. Juli 2022 erhöht sich auch die Pfändungsfreigrenze: Pfändbare Beträge bei Rentnerinnen und Rentnern dürfen dann erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.340 Euro (vorher 1.260 Euro) einbehalten werden.

Hinzuverdienstgrenze

Für vorgezogene Altersrenten gilt weiter die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen 2022 nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Bei Renten wegen Erwerbsminderung können bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdient werden. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist unerheblich. Bei einem höheren Verdienst gibt es eine individuell berechnete Teilrente. Nur Altersrentnerinnen und -rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Kindergeld

Bereits seit 1. Januar 2021 gilt:  In der Regel erhalten Eltern für jedes Kind mindestens 219 Euro Kindergeld im Monat. Anderes gilt bei mehreren Kinder:  

  • 1. Kind: 219 Euro
  • 2. Kind: 219 Euro
  • 3.  Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro

Steuererklärung

Der Beschluss des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes hat den Termin für die Abgabe der Steuererklärung verlängert. Steuerzahler haben bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, um ihre Steu­er­er­klä­rung 2021 beim Finanzamt einzureichen. Wer in einem Bundesland wohnst, in dem das ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag) ist, reicht sogar der 1. November 2022.

Mindestlohn

Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn von 982 auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 wird er noch einmal auf 12 Euro pro Stunde erhöht.  Parallel dazu wird die bestehende Grenze für „geringfügig entlohnte Beschäftigungen“ (Minijobs) von 450,00 Euro pro Monat ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.

Bürgertests

Ab 1. Juli 2022 sind die Coronatests nicht mehr kostenlos. Bislang war es jedem Bürger offen, sich mindestens einmal pro Woche in einem Testcenter kostenlos testen zu lassen.

Führerschein

Der alte grau und rosafarbenen Führerschein hat ausgedient. Ab 19. Juli 2022 braucht jeder einen neuen in Scheckkartengröße. Wer keinen neuen vorweisen kann, muss mit Bußgeldern rechnen. Der Umtausch des Führerscheins kostet 25,50 Euro plus die Kosten fürs biometrische Foto.

Kündigungsbutton

Bei Verträgen, die per Internet abgeschlossen wurden, ändert sich ebenfalls etwas zum 1. Juli: Bei sogenannten Dauerschuldverhältnisse müssen die Anbieter auf ihrer Internet-Seite einen Kündigungsbutton einbauen, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben kündigen können.

 

Bild von tigerlily713 auf Pixabay

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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