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Die Krankenkassenbeiträge steigen, weil der Staat für Bürgergeld-Empfänger zu wenig zahlt. Diese Milliarden-Lücke müssen Rentner und Beitragszahler nun teuer ausgleichen.
Wer beim Blick auf den Rentenbescheid oder die Gehaltsabrechnung über den gestiegenen Zusatzbeitrag flucht, sollte seinen Zorn an die richtige Adresse richten: das Bundeskanzleramt.
Wenn der Staat die Zeche prellt
Denn was uns als „notwendige Beitragsanpassung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein handfester politischer Skandal. Der Staat begeht systematische Zechprellerei an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Rechnung, die nicht aufgeht
Das Prinzip ist so einfach wie dreist: Für jeden Bürgergeld-Empfänger überweist der Bund eine monatliche Pauschale von rund 144 Euro an die Krankenkassen. Das Problem dabei? Die tatsächlichen Behandlungskosten liegen laut Experten bei mindestens 310 bis 350 Euro. Es klafft also pro Kopf eine Lücke von rund 200 Euro – jeden Monat.
Bei über fünf Millionen Empfängern summiert sich dieses Defizit auf bis zu 13 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist Geld, das dem Gesundheitssystem fehlt, weil der Staat sich weigert, seine sozialen Verpflichtungen vollumfänglich aus Steuermitteln zu finanzieren.
Verdeckte Umverteilung auf dem Rücken der Versicherten
Anstatt diese „versicherungsfremden Leistungen“ ehrlich über Steuern – also unter Beteiligung von Beamten, Selbstständigen und Privatversicherten – zu decken, lässt man die GKV-Mitglieder allein im Regen stehen. Das ist nichts anderes als eine versteckte Sondersteuer für Rentner und Arbeitnehmer. Würde der Staat seine Schulden begleichen, könnten die Beiträge sofort um bis zu 0,8 Prozentpunkte sinken.
Klagewelle gegen den „schlanken Fuß“
Dass die Kassen sich das nicht mehr bieten lassen, zeigt die aktuelle Klagewelle vor dem Landessozialgericht. Es geht um die Verfassungsmäßigkeit dieser Praxis. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ihr Leben lang eingezahlt haben, nun die Löcher stopfen müssen, die die Politik durch Taschenspielertricks aufreißt.
Es ist Zeit, den Kassen-Bluff zu beenden. Sozialpolitik darf nicht per Griff in die Taschen der Beitragszahler finanziert werden. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen – das gilt auch für den Staat.
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Bild: KI-generiert mit Nightcafé
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