Aktivrente: Vorsicht bei der Witwenrente!

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Wer als Witwe oder Witwer mit der Aktivrente weiterarbeitet, riskiert Kürzungen. Wie wird das Einkommen angerechnet und worauf ist zu achten?

Die Idee der „Aktivrente“ klingt erst einmal verlockend, so wurde sie auch von der Politik verkauft: Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und das Konto aufbessern. Wer allerdings eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, für den kann der zusätzliche Verdienst einen unerwarteten Haken haben (ganz abgesehen von den Sozialabgaben). Denn das Plus auf dem Gehaltszettel führt oft zum Minus bei der Hinterbliebenenrente. Deswegen der Tipp des Lohnsteuerhilfevereins: Vor Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen der Aktivrente unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren.

Aktivrente und Witwenrente: Das müssen Sie wissen

Warum wird die Aktivrente angerechnet?

Die Witwenrente dient rechtlich dazu, den Lebensunterhalt nach dem Tod des Partners abzusichern. Eigenes Einkommen wird daher ab einer gewissen Höhe angerechnet. Da die Aktivrente ein klassisches Erwerbseinkommen darstellt, wertet die Rentenversicherung diesen Verdienst als anrechenbares Einkommen gemäß § 18a SGB IV.

Die Rechenformel: Wo liegt die Grenze?

Nicht jeder Euro wird sofort abgezogen. Es gilt das Prinzip der Freibeträge:

  1. Netto-Ermittlung: Vom Brutto-Gehalt der Aktivrente wird meist ein Pauschalwert abgezogen, um das Netto-Einkommen zu bestimmen.
  2. Der Freibetrag: Aktuell liegt der Freibetrag bei rund 1.038 Euro (Stand 2024, West; Ost-Werte weichen leicht ab).
  3. Die 40-Prozent-Regel: Nur der Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Ein Rechenbeispiel: Übersteigt Ihr errechnetes Netto-Gehalt den Freibetrag um 300 Euro, werden 40 % davon – also 120 Euro – von Ihrer Witwenrente abgezogen.

Besonderheiten bei der Aktivrente

Das Besondere an der Aktivrente ist, dass oft keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen. Das erhöht zwar Ihr ausgezahltes Netto, führt aber gleichzeitig dazu, dass Sie den Freibetrag schneller überschreiten.

Fazit: Erst prüfen, dann unterschreiben

Bevor Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers zur Aktivrente annehmen, sollten Sie unbedingt eine Probeberechnung beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. So vermeiden Sie böse Überraschungen und hohe Rückforderungen.

Checkliste für Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung:

  • Persönliche Dokumente: Halten Sie Ihre eigene Rentenversicherungsnummer sowie die Ihres verstorbenen Partners und den aktuellen Rentenbescheid der Witwenrente bereit.
  • Einkommensnachweise: Nehmen Sie den (Entwurf des) Arbeitsvertrags oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über das voraussichtliche Bruttoeinkommen mit – plus Nachweise über weitere Einkünfte wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen.
  • Vorbereitung: Bitten Sie gezielt um eine Probeberechnung, um genau zu sehen, wie viel von Ihrer Witwenrente nach Abzug der Freibeträge tatsächlich übrigbleibt.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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