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In der früheren DDR gab es 27 Sonderrententöpfe. Die Diskussion um die Kosten von zig Milliarden Euro schwelt weiter. Denn die ostdeutschen Bundesländer wollen, dass der Staat die Kosten ganz übernimmt.
Auch mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung 🇩🇪 Deutschlands ist die 💶 Finanzierung der DDR‑Sonder- und Zusatzrenten politisch umstritten. Die ostdeutschen Bundesländer verlangen inzwischen geschlossen, dass der Bund die Kosten vollständig übernimmt. Bislang teilen sich Bund und Länder die Lasten je zur Hälfte; der Koalitionsvertrag sieht lediglich eine Erhöhung des Bundesanteils auf 60 Prozent vor. Nach der Wiedervereinigung übernahmen die ostdeutschen Länder zu 60 Prozent die Kosten und zu 40 Prozent der Bund.
Über 100 Milliarden Euro seit 1991
Nach Angaben der Länder haben sie zwischen 1991 und 2024 rund 72 Milliarden Euro für die Mitfinanzierung der gesetzlichen Renten ehemaliger DDR‑Beschäftigter aufgebracht. Rechnet man den Bundesanteil hinzu, summieren sich die Ausgaben auf deutlich über 100 Milliarden Euro. Hintergrund ist das komplexe Versorgungssystem der DDR, das weit über die reguläre Sozialversicherung hinausging.
In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existierte neben der gesetzlichen Sozialversicherung ein komplexes System von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, das bestimmten Berufsgruppen eine über die Grundversorgung hinausgehende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherte. Der Staat sah diese Systeme als Mittel, die Leute bei der Stange zu halten – ein wichtiges Instrument der Staats- und Gesellschaftspolitik.
27 Zusatzversorgungssysteme
Die Zusatzversorgungssysteme (ZVS) waren für eine breite Palette von Berufen zugänglich und sollten die Leistungen der Sozialversicherung aufstocken. Die Einbeziehung in ein solches System erfolgte in der Regel auf der Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen oder Einzelzusagen.
Zu den wichtigsten Berufsgruppen mit Anspruch auf eine Zusatzrente zählten:
- Technische Intelligenz: Ingenieure, Techniker und andere Fachkräfte in Schlüsselindustrien. Die „Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz“ (AVItech) war eines der ersten und bedeutendsten Systeme.
- Medizinische Berufe: 🩺 Ärzte, Zahnärzte und ⚕️Apotheker.
- Pädagogen: 👩🏫 Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, Hochschullehrer und Wissenschaftler an Akademien.
- Künstler und Kulturschaffende: Mitglieder anerkannter 🎻 Orchester, 🎭 Theater und anderer 👨🎨 kultureller Einrichtungen.
- Mitarbeiter der Deutschen 🚂 Reichsbahn und der Deutschen Post: Für diese Berufsgruppen gab es spezielle Zusatzversorgungen.
- Leitende Mitarbeiter in Wirtschaft und Verwaltung: Generaldirektoren von Kombinaten, Leiter von Betrieben und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs).
- Mitarbeiter des Staatsapparates und gesellschaftlicher Organisationen: Angestellte in Ministerien, Räten der Bezirke und Kreise sowie bei den Blockparteien und Massenorganisationen.
Darüber hinaus gab es die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR), die allen Arbeitnehmern offenstand, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung von 600 Mark pro Monat überstieg. Mit der FZR konnten Einkommensteile bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zusätzlich rentenversichert werden, was zu einer deutlichen Erhöhung der Altersbezüge führte.
Sonderversorgungssysteme
Im Gegensatz zu den Zusatzversorgungssystemen, die die Rente aus der Sozialversicherung ergänzten, traten die Sonderversorgungssysteme (SVS) an deren Stelle. Sie waren für einen eng begrenzten Personenkreis in sicherheitsrelevanten Bereichen vorgesehen und boten eine eigenständige, von der Sozialversicherung losgelöste Versorgung, die in der Regel deutlich höher ausfiel.
Zu den Sonderversorgungssystemen zählten:
- Nationale Volksarmee (NVA)
- Deutsche Volkspolizei (DVP), Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs
- Ministerium für Staatssicherheit (MfS) / Amt für Nationale Sicherheit (AfNS)
- Zollverwaltung der DDR
Höhe der Ansprüche auf Sonder- und Zusatzrenten
Die Höhe der Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen war sehr unterschiedlich und hing von der jeweiligen Regelung des Systems, der Dauer der Zugehörigkeit und dem erzielten Einkommen ab. Die Berechnungsgrundlagen waren komplex und willkürlich – und wurden im Laufe der Jahre mehrfach geändert.
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Beispiele für die Berechnung und Höhe der Ansprüche:
- Zusatzversorgung der technischen Intelligenz („Intelligenzrente“): Die Höhe dieser Rente war an das in den letzten Berufsjahren erzielte Einkommen gekoppelt. Ziel war es oft, eine Gesamtrente (Sozialversicherung plus Zusatzversorgung) zu erreichen, die einen hohen Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens ausmachte, wie er bei Beamten heute noch üblich ist.
- Zusatzversorgung für Ärzte: Hier konnte die Zusatzrente bis zu 90 Prozent des letzten Nettoverdienstes betragen, was zu einer sehr guten Absicherung im Alter führte.
- Zusatzversorgung der Deutschen Reichsbahn: Für Beschäftigte der Reichsbahn wurde bei der Rentenberechnung ein höherer Steigerungssatz von 1,5 Prozent pro Versicherungsjahr anstelle der üblichen 1,0 Prozent angewendet. Dies führte zu einer um etwa 28 Prozent höheren Rente im Vergleich zu anderen Versicherten mit ähnlichem Einkommen.
- Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR): Die Höhe der FZR-Rente hing von den eingezahlten Beiträgen ab. Arbeitnehmer zahlten 10 Prozent auf ihr Einkommen oberhalb von 600 Mark (bis zur jeweiligen Höchstgrenze), der Betrieb zahlte ebenfalls 10 Prozent. Dadurch konnten deutliche Zusatzrenten erworben werden, die die Rente aus der Sozialversicherung erheblich aufstockten.
- Sonderversorgungssysteme: Die Renten aus den Sonderversorgungssystemen waren in der Regel am letzten Dienstgrad und den Dienstjahren orientiert und erreichten ein Niveau, das weit über dem der normalen Sozialversicherungsrente lag. Sie garantierten den Angehörigen dieser Organe eine privilegierte Altersversorgung.
Gesetzliche Regelung
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen durch das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt. Dabei wurden die in der DDR erworbenen Ansprüche nach den Regeln des bundesdeutschen Rentenrechts neu bewertet, was in vielen Fällen zu einer Begrenzung der ursprünglichen, sehr hohen Leistungszusagen führte. Dies war und ist bis heute Gegenstand zahlreicher politischer und juristischer Auseinandersetzungen.
Bild: iStock | Racide
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo Herr Achatz,
Ihre Erklärung ist wirklich gut, Respekt! Wenn ich das bisher im Bekanntenkreis erklärt habe, hielten mich alle für verrückt.
Im Gegensatz zu dem oft vernommenen Gejammer über das Unrecht bei der Übernahme des Systems, schlagen mich einige meiner ehemaligen Mitarbeiter bei der Rente um Längen. Ganz normale Angestellte, ohne Verantwortung, 9-5 Jobs, liegen mit Betriebsrente bei knapp 4 K Renten Monatseinkommen und wählen wegen der Ungerechtigkeit auch noch AfD. Als Ehepaar mal eben das doppelte Familieneinkommen! Typischer Fall von Altersarmut. Am meisten ärgern mich ehemalige MfS Mitarbeiter, die mit 16 zur Volksarmee gingen. Gleichzeitig haben sie bei Westlohn Jahrzehnte weniger in die DRV einbezahlt, um jetzt endlich den „verdienten“ Gleichstand bei dem Wert des Rentenpunktes zu erhalten. Als Wessi mit Studium, höherer Bbmg und Maximalbeiträgen konntest Du die nie einholen. Es gibt definitiv nicht nur Verlierer der Wiedervereinigung, bzw. unter den vermeintlichen Verlierern sind etliche Gewinner. — Und dennoch unzufrieden. Geld allein macht scheinbar doch nicht glücklich, um gleich zum nächsten Vorwurf über zu leiten: Du hattest es besser, Du hast früher am Kapitalmarkt investiert! sic!!! Kein Kommentar!
Danke für den Kommentar. Erst beim Schreiben ist mir bewusst geworden, was hinter diesen Sonderrenten steckt ;-).