Sozialverbände wollen Rentner dreifach verbeitragen

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Erst SPD, jetzt auch die Sozialverbände – sie wollen den totalen Zugriff auf Rentnereinkünfte, sprich auch auf das Ersparte. Eigenvorsorge wird zum absoluten Minusgeschäft.

„Wir freuen uns, dass eine langjährige Kernforderung des Sozialverbands VdK nun endlich in der Debatte um eine gerechte Finanzierung des Sozialstaats aufgegriffen wird; es darf nicht länger sein, dass Menschen mit Aktienhandel oder Vermietung zum Teil hohe Gewinne erzielen, aus diesen Einkommen aber nichts zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beitragen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Kleinsparer könnten ja durch klug gestaltete, großzügige Freibeträge geschützt werden, meint sie.

Sozialverbände sind sich einig

Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, bläst ins gleiche Horn, wie „Fulda Info“ schreibt. „Wir unterstützen den Vorstoß; es ist aus SoVD-Sicht richtig, neben dem Erwerbseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapital einzuschließen.“

Wie das mit den Freibeträgen in der Praxis aussieht, wissen wir Rentnerinnen und Rentner: Der aktuelle Freibetrag für Kapitalerträge – offiziell Sparer-Pauschbetrag genannt – liegt im Jahr 2026 unverändert bei:

  • 1.000 € für Singles (Alleinstehende)
  • 2.000 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (bei Zusammenveranlagung)

Nur 83,33 Euro pro Monat frei

1.000 Euro pro Jahr bedeutet 83,33 Euro pro Monat – damit kommt niemand weit. Daran hat sich seit 2023 nichts geändert, obwohl wir zwischenzeitlich eine Inflation von 5,9 Prozent (2023) hatten. Der Freibetrag gilt für alle Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs. Festgeschrieben ist er im Einkommensteuergesetz, in § 20 Abs. 9 EstG.

26,38 Prozent Abzug

Alle übersteigenden Beträge werden automatisch pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer, zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Je nachdem, ob und in welchem Bundesland jemand Kirchensteuer zahlt, liegt die Gesamtbelastung zwischen 26,38 % und knapp 28 %.

Das heißt, so viel zahlen Rentnerinnen und Rentner, die vielleicht in einen ETF investiert haben, bereits heute. Das reicht aber SPD und den Sozialverbänden immer noch nicht. Sie wollen die gesetzliche Rente, die Betriebsrente und das Ersparte, das für viele von uns Rentnern eine Art Privatrente ist, verbeitragen, sprich, sie fordern eine Dreifachverbeitragung von Renten.

Ein konkretes Beispiel:

Wer beispielsweise in Bayern lebt und dort den üblichen Kirchensteuersatz von 8 % zahlt, muss mit folgender Belastung rechnen. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ist bereits für dieses Jahr voll ausgeschöpft.

Hier ist die Rechnung für einen steuerpflichtigen Gewinn von 2.000 €:

Berechnung der Abzüge (Bayern, inkl. Kirchensteuer)

Posten Berechnung Betrag
Gewinn (Brutto) Ausgangswert 2.000,00 €
Abgeltungsteuer (25 %) 2.000 € x 0,25 – 500,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) 500 € x 0,055 – 27,50 €
Kirchensteuer (8 % der Steuer) 500 € x 0,08 – 40,00 €
Gesamtabzüge – 567,50 €
Netto-Auszahlung 2.000 € – 567,50 € 1.432,50 €

Eigenverantwortung wird bestraft

Das hat nichts, aber auch gar nichts mehr mit „Solidarität“ zu tun – das ist eine reine Bestrafung für jeden, der eigenverantwortlich vorgesorgt hat. Von den 2000 Euro würde dann vielleicht noch die Hälfte übrig bleiben, denn sicher müssten die Rentnerinnen und Rentner, wie bei der Betriebsrente, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wie weit die Enteignungsfantasien der SPD gehen, lässt sich an der Aussage der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt ablesen. Schmidt kritisiert, dass der Bund die vollen Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängern übernehmen soll, wie es Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorschlägt. Selbstverständlich sei es wünschenswert, diese versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“: „Zu einem seriösen Vorschlag gehört allerdings auch, dass man dann benennt, wie eine Gegenfinanzierung aussehen könnte.“ Das heißt im Umkehrschluss, die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung sollen weiterhin für Leistungen zahlen, für die der Staat aufzukommen hat.

Der neue Plan: Zugriff aufs Ersparte

SPD und Sozialverbände greifen tief in die Trickkiste der Umverteilung: Auch Kapitalerträge sollen künftig mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. Also genau die Zinsen und Dividenden sollen auch verbeitragt werden, die eigentlich dazu gedacht waren, die Versorgungslücken zu schließen, die die Politik gerissen hat.

Warum das ein Schlag ins Gesicht ist:

  • Bestrafung der Fleißigen: Wer spart, statt alles zu verpulvern, wird „geschröpft“.
  • Ideen-Klau bei den Grünen: Was Robert Habeck im Wahlkampf forderte, wird nun zum SPD-Standard.
  • Strukturen statt Reformen: Statt das teure Gesundheitssystem effizienter zu machen, stopfen SPD und Sozialverbände Löcher mit dem Geld der Kleinanleger.

 

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Helmut Achatz

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