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Sparen im Gesundheitswesen funktioniert nicht, deswegen werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2026 erneut steigen. Versicherte sollten spätestens dann wechseln.
Schon jetzt warnen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) davor, dass der geplante 🐷 Sparkurs der Bundesregierung von 🩻 Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Höhe von 💶 zwei Milliarden Euro nicht ausreichen wird, um eine weitere deutliche 📈 Erhöhung der Zusatzbeiträge im Jahr 2026 zu verhindern. Die Ausgaben steigen ungebremst, sodass den Krankenkassen gar nichts anderes übrig bleibt, als 2026 erneut die Zusatzbeiträge zu erhöhen. Versicherte müssen allerdings nicht ⛑️ hilflos zusehen – sie können zu einer günstigeren Kasse wechseln und so wenigstens einige Prozente sparen. Deswegen heißt es: ⚠️ Aufgepasst! Bei einer Erhöhung haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht und können kurzfristig wechseln.
3️⃣ Schon bald drei Prozent Zusatzbeitrag
Steigende Beiträge erwartet: Trotz des Sparpakets (das vor allem Ausgabenbremsen bei den Kliniken vorsieht) gehen die Kassenverbände und Kassen, darunter der GKV-Spitzenverband, die TK und BKK davon aus, dass die durchschnittlichen Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2026 die Drei-Prozent-Marke überschreiten werden. Die ursprüngliche 🧭 Orientierungsmarke des Schätzerkreises lag bei 2,9 Prozent: Der „Schätzerkreis“ ist ein offizielles Gremium im deutschen Gesundheitswesen, das die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das kommende Jahr prognostiziert – und der hat sich offensichtlich verschätzt. Auf Basis dieser Berechnungen wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz festgelegt, den das Bundesgesundheitsministerium bekannt gibt. Schon in der Vergangenheit hat der Schätzerkreis den Zusatzbeitrag unterschätzt. Kein Wunder, sitzen im Schätzerkreis doch Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), die die Lage am liebsten durch die rosa Brille sehen.
Reserven sind aufgebraucht
Der Schätzerkreis hat unterschätzt, dass die Reserven der Krankenkassen aufgebraucht sind – sie müssen also zwangsweise die Zusatzbeiträge erhöhen, um die Reserven wieder aufzufüllen. Ein wesentlicher Grund für die erwarteten Erhöhungen ist die Notwendigkeit vieler Kassen, ihre in den Vorjahren geschrumpften Finanzreserven wieder auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau aufzufüllen. Dieser Bedarf wurde in der offiziellen Prognose von 2,9 Prozent nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Schätzerkreis unterschätzt ferner den Sparwillen von 🏥 Krankenhäusern, 💊 Pharma und 🩺 Ärzten sowie Patienten. Die Kassen selbst und Arbeitgeberverbände gehen davon aus, dass die Einsparungen aufgrund von Regelungen zur vollen Kostenübernahme von Tariflohnerhöhungen bei Kliniken geringer ausfallen werden als geplant (geschätzt 1,3 Milliarden statt 1,8 Milliarden Euro). Schon jetzt kritisieren die Krankenhausbranche und die Gewerkschaft Verdi die Sparpläne scharf und befürchten eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung und eine Verschärfung der wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Handlungsspielraum für Versicherte: Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse in den kommenden Wochen eigenständig fest. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
🚀 Handlungsanleitung für gesetzlich Krankenversicherte
Angesichts der erwarteten Beitragsanpassungen können Sie als gesetzlich Krankenversicherter folgende Schritte unternehmen, um Ihre finanzielle Belastung zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren:
| Schritt | Maßnahme | Hintergrund & Ziel |
| 1. Beobachten & Informieren | Rechnen Sie mit einer Erhöhung Ihres Zusatzbeitrags für 2026 und verfolgen Sie die Nachrichten Ihrer Krankenkasse. | Die Kassen entscheiden in den kommenden Wochen über ihre individuellen Beitragssätze. Sie sollten in der Regel rechtzeitig über eine Erhöhung informiert werden. Nicht alle Kassen halten sich daran. |
| 2. Beitrag prüfen | Prüfen Sie die Mitteilung Ihrer Krankenkasse über den neuen, ab dem 1. Januar 2026 geltenden Zusatzbeitragssatz. | Der allgemeine Beitragssatz (14,6 %) ist bei allen Kassen gleich, nur der Zusatzbeitrag variiert und ist für die Höhe der Gesamtkosten entscheidend. |
| 3. Sonderkündigungsrecht nutzen | Merken Sie sich: Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. | Dieses Recht ermöglicht Ihnen einen kurzfristigen Kassenwechsel, in der Regel bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. |
| 4. Alternativen vergleichen | Bei einer Erhöhung: Vergleichen Sie umgehend die Zusatzbeiträge anderer Krankenkassen. | Viele Vergleichsportale bieten einen Überblick über die aktuellen Zusatzbeiträge. Achten Sie dabei nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Zusatzleistungen und den Service. |
| 5. Wechsel vollziehen | Wechseln Sie bei Bedarf die Krankenkasse, um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen. | Sollten Sie eine Kasse finden, die einen deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag oder bessere Leistungen für Ihre Bedürfnisse bietet, können Sie so die erwartete Mehrbelastung vermeiden oder reduzieren. |
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Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
Was heißt Sonderkündigungsrecht?
Wenn eine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Grundlage: Wenn Ihre Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie laut § 175 Absatz 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht.
- Wegfall der Bindungsfrist: Die übliche 12-monatige Bindungsfrist an Ihre Krankenkasse entfällt in diesem Fall. Sie können also auch dann wechseln, wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrer aktuellen Kasse versichert sind.
- Frist zur Ausübung: Sie können das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.
- Beispiel: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag ab dem 1. Juli können Sie bis zum 31. Juli kündigen.
- Kündigungsfrist beachten: Trotz Sonderkündigungsrechts bleibt die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende bestehen.
- Beispiel: Kündigen Sie bis zum 31. Juli endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse am 30. September. Ab dem 1. Oktober sind Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert.
- Zahlung des erhöhten Beitrags: Während der zweimonatigen Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag weiterhin an Ihre alte Krankenkasse zahlen.
- Einfacher Wechsel: Seit dem 1. Januar 2021 ist der Krankenkassenwechsel stark vereinfacht. Sie müssen Ihre alte Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Es reicht, eine neue Krankenkasse auszuwählen und sich dort anzumelden. Die neue Krankenkasse übernimmt die Formalitäten mit Ihrer bisherigen Krankenkasse.
- Informationspflicht der Krankenkasse: Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie schriftlich und deutlich auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags und Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Ein allgemeiner Hinweis genügt hierbei nicht; es muss ein individueller Hinweis auf Ihr konkretes Kündigungsrecht erfolgen.
- Ausnahme Wahltarif Krankengeld: Wenn Sie einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der Regel nicht. Hier müssen Sie die 36-monatige Bindungsfrist des Wahltarifs einhalten.
Zusammenfassend ermöglicht das Sonderkündigungsrecht Ihnen als Versicherter, flexibel auf Beitragserhöhungen zu reagieren und zu einer günstigeren oder leistungsstärkeren Krankenkasse zu wechseln, ohne an die übliche Bindungsfrist gebunden zu sein.
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