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Ab Dezember 2025 ändert sich für Erwerbsminderungsrentner einiges: Der bisher separat ausgezahlte Zuschlag wird direkt in die reguläre Rente integriert. Klingt zunächst nach Verbesserung, kann für einige Betroffene, insbesondere Witwen und Witwer, Nachteile bringen.
Aber der Reihe nach:
Was ist der Erwerbsminderungsrentenzuschlag?
Seit Juli 2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, einen monatlichen Zuschlag:
- 7,5 % Zuschlag für Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014
- 4,5 % Zuschlag für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018
Diese Regelung gilt auch für anschließende Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ändert sich ab Dezember 2025?
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Integration in die Rente
Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgezahlt, sondern direkt in die monatliche Rente integriert. Das bedeutet:
- Berechnung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte
- Automatische Anpassung bei Rentenerhöhungen
- Möglichkeit auf Nachzahlungen, falls die neue Berechnung günstiger ausfällt
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Anrechnung als Einkommen
Der Zuschlag zählt künftig als anrechenbares Einkommen – mit Folgen für die Witwen- und Witwerrente:
- Freibetrag: 1.076,86 Euro monatlich (plus 228,42 Euro pro Kind)
- Übersteigendes Einkommen wird zu 40 % angerechnet
- Beispiel: Bei 1.700 Euro Einkommen ohne Kinder wird die Witwenrente um 249,26 Euro gekürzt
Zwei Beispiele:
Eine Witwe ohne Kinder verfügt neben der Witwenrente über ein Nettoeinkommen von 1700 Euro. Damit wird der Freibetrag um 623,14 Euro überstiegen. Die Witwenrente wird dann um 40 Prozent dieser 623,14 Euro gekürzt – also um 249,26 Euro. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Eine Witwe ohne Kinder, die eine Netto-EM-Rente von 1.200 Euro bezieht, übersteigt den Freibetrag und ihre Witwenrente wird um 49,26 Euro gekürzt.
Was bedeutet das für Betroffene?
- Vorteile:
- Zuschlag wächst mit der Rente
- Einheitliche Auszahlung
- Transparente Berechnung
- Nachteile:
- Kürzungen bei Hinterbliebenenrenten möglich
- Komplexere Einkommensanrechnung
DRV gibt Entwarnung – aber Vorsicht ist geboten
Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bewegen sich die meisten Kürzungen im Cent-Bereich. Dennoch sollten Betroffene ihre Einkommenssituation prüfen, insbesondere wenn sie eine Witwen- oder Witwerrente beziehen.
Wirkung erst ab Juli 2026
Diese Änderung im Dezember 2025 wirkt sich indes erst zum 1. Juli 2026 aus. Mehr Informationen zur Einkommensanrechnung gibt es in der Broschüre „Hilfe in schweren Zeiten“ zum Download. Die DRV informiert die Betroffenen per Bescheid.
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