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Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt einige Verbesserungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen, das 2026 in Kraft treten soll.
Millionen Rentner engagieren sich ehrenamtlich. Endlich sind einige Verbesserungen für Ehrenamtliche im Rahmen des „Zukunftspakets Ehrenamt“ geplant, die 2026 greifen sollen. Die Änderungen zielen darauf ab, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten und die Bürokratie für Vereine zu verringern. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des sogenannten Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, allerdings muss der Bundestag noch darüber abstimmen.
Zukunftspaket Ehrenamt
Das Zukunftspaket Ehrenamt ist ein umfassendes Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das darauf abzielt, das freiwillige Engagement in Deutschland zu stärken und zu entlasten. „Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft – gerade hier in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau, wo sich tausende Bürgerinnen und Bürger tagtäglich in Vereinen, sozialen Initiativen, bei der Feuerwehr oder im Sport engagieren“, so Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler (CSU). Die Erhöhung der Freibeträge sei ein starkes Zeichen der Wertschätzung der Ehrenamtlichen. Die Maßnahmen sind Teil des sogenannten „Zukunftspakts Ehrenamt“, mit dem die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement verbessern und bürokratische Hürden abbauen will.
Neuerungen ab 2026
Hier sind die wichtigsten Inhalte und Neuerungen:
💰 Finanzielle Verbesserungen
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale: von 840 € auf 960 € pro Jahr.
- Erhöhung der Übungsleiterpauschale: von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr.
- Haftungsprivilegierung: Vereinheitlichung und Anhebung auf 3.300 €.
- Neuer Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner: Aufwandsentschädigungen können steuerfrei gestellt werden.
📉 Bürokratieabbau
- Bürokratierückbaugesetz: Vereine sollen von Nachweispflichten entlastet und Datenschutzvorgaben vereinfacht werden.
- Erhöhung steuerlicher Freigrenzen:
- Einnahmen-Grenze für zeitnahe Mittelverwendung: von 45.000 € auf 100.000 €.
- Freigrenze für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: von 45.000 € auf 50.000 €.
🛡️ Rechtlicher Schutz und Anerkennung
- Verbesserter Schutz für Engagierte: insbesondere in konfliktbelasteten Bereichen wie Feuerwehr oder Katastrophenschutz.
- Härtere Strafen bei Übergriffen auf Ehrenamtliche.
🧠 Ehrenamt als Bildungsort
- Anerkennung von Vereinen als Lernorte: Das Ehrenamt wird erstmals explizit als Bildungs- und Teilhabeort anerkannt.
🏛️ Institutionelle Förderung
- Ausbau der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: zur besseren Unterstützung von Initiativen und Vereinen.
Das Zukunftspaket ist Teil des Koalitionsvertrags 2025 und soll ab dem 1. Januar 2026 schrittweise umgesetzt werden.
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