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Die Aktivrente ist Mega-Murks: Sie soll zwar steuerfrei sein, allerdings fallen Sozialversicherungsbeiträge an – und sie schließt viele aus. Nur ganz wenige profitieren.
Einige wenige können sich freuen, denn ihnen erlässt der Staat Steuern, ohne dass sie etwas dafür tun müssen. Gemeint sind alle Rentnerinnen und Rentner, die jetzt schon über das reguläre Rentenalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten. Ab 2026 sind 💶 2.000 Euro monatlich oder 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
Von der Aktivrente ausgeschlossen
Alle anderen allerdings sind von der Aktivrente ❌ ausgeschlossen: Die Regelung beschränkt sich auf eben diesen Kreis. Ausgeschlossen sind:
- Selbstständige, Freiberufler sowie Land‑ und Forstwirte sind ausgeschlossen.
- Ebenso Personen, die einen Minijob ausüben oder vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente gingen.
Wenn es hochkommt, profitieren vielleicht einige Hunderttausend von der Aktivrente, zig Millionen bleiben ausgeschlossen. Verständlich, dass das geplante Gesetz Kontroversen provoziert. Hier die Vor- und Nachteile sowie die exakten Ausschlusskriterien.
💡 Kernelemente der Aktivrente
Die geplante Reform ermöglicht es Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, einen steuerfreien Hinzuverdienst zu erzielen.
- Vorteil: Bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 € pro Jahr) sind einkommensteuerfrei.
- Ziel: Anreiz für ältere Fachkräfte, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben
- Stichtag: Geplante Einführung zum 1. Januar 2026.
- Wichtig: Der Gesetzentwurf ist noch nicht final verabschiedet.
❌ Nachteile der Aktivrente: Wer fällt durchs Raster?
Die Aktivrente ist keine Universallösung für alle arbeitenden Rentner. Die strengen Kriterien führen zu erheblichen Ungleichheiten und Kritik:
| Personengruppe | Status/Nachteil | Hintergrund/Kritikpunkt |
| Selbstständige / Freiberufler | ❌ ausgeschlossen | Die Begünstigung gilt ausschließlich für eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Angestellte). Dies wird von Verbänden als eklatante Ungleichbehandlung kritisiert und als verfassungsrechtlich fragwürdig eingestuft. |
| Minijobber | ❌ ausgeschlossen | Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes. |
| Frührentner | ❌ ausgeschlossen | Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen ist, profitiert nicht von diesem Steuervorteil. |
| Rentner mit körperlich schweren Jobs | 🤷♂️ Geringer Nutzen | Die Maßnahme belohnt Gutverdienende in weniger belastenden Berufen. Rentner mit körperlich anstrengender Arbeit können nicht mehr weiterarbeiten, und profitieren daher nicht. |
| Staat | 💰 Hohe Steuerausfälle | Experten rechnen mit Steuermindereinnahmen von 770 bis 890 Millionen Euro jährlich – ohne Garantie für den gewünschten Beschäftigungseffekt. |
🗣️ Kritik: Sozialverbände und Gewerkschaften sehen in der Aktivrente eine „Mogelpackung“, die vor allem Gutverdiener und Angestellte in günstigen Arbeitsverhältnissen begünstigt, statt Altersarmut strukturell zu bekämpfen.
🎯 Wer profitiert (und ab wann)?
Sie profitieren, wenn Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen oder fortsetzen.
| Jahr | Regelaltersgrenze | Voraussetzung |
| 2026 | 66 Jahre und 2 Monate | Sie arbeiten nach diesem Alter weiter. |
| bis 2031 | Steigt schrittweise auf 67 Jahre | Der Freibetrag greift erst ab dem persönlichen Stichtag. |
Der steuerfreie Betrag wird direkt über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt – eine nachträgliche Korrektur in der Steuererklärung entfällt.
❓ Abgaben: Ein „Bonus ohne Beiträge“?
Nein. Trotz Steuerfreiheit bleiben Sozialabgaben relevant:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge sind weiterhin zu entrichten.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fallen für den Arbeitgeber auch hier weiterhin Beiträge an.
🧑💻 Widerstand regt sich
Wie reagieren?
- Sind Sie Angestellter und stehen kurz vor dem Renteneintritt? Prüfen Sie, ob Ihre geplante Weiterbeschäftigung ab der Regelaltersgrenze die Kriterien der sozialen Versicherungspflicht erfüllt, um den Steuervorteil zu nutzen.
- Sind Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Minijobber? Derzeit sind Sie ausgeschlossen. Beobachten Sie die aktuelle Gesetzeslage (Petitionen könnten noch Änderungen bewirken) und ziehen Sie alternative private Vorsorgemodelle in Betracht.
Journalisten sehen Aktivrente als „Schlag ins Gesicht von Freien“
„Leistung ist nicht gleich Leistung, wenn es nach dem Konzept geht“, stellt die freie Journalistin Anne Webert in einem Kommentar fest. Denn neben Minijobbern und Selbstständigen sind auch Freiberufler ausgeschlossen – und das ohne Erklärung. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. hat eine Petition gestartet, die fordert, dass die Aktivrente auf Selbstständige ausgeweitet wird. Wer der gleichen Meinung ist und die Aktivrente als ungerecht empfindet, sollte unterschreiben.
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