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Aktivrente: Mega-Murks oder fairer Anreiz? Die Aktivrente ist zwar steuerfrei, allerdings fallen Sozialversicherungsbeiträge an – und sie schließt viele aus. Nur ganz wenige profitieren.
Die Aktivrente – offiziell das Arbeitnehmer-Zukunfts-Gesetz (AZG) – sollte ein steuerlicher Anreiz für das Weiterarbeiten im Alter sein. Sie wird steuerfrei gestellt, allerdings fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Der größte Kritikpunkt: Sie schließt einen Großteil der arbeitenden Senioren aus, sodass nur eine kleine Gruppe wirklich profitiert.
💶 Der Steuervorteil: Nur für wenige Auserwählte
Ein kleiner Kreis kann sich freuen: Für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sollen ab dem 1. Januar 2026 (geplante Einführung) bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei gestellt werden.
Dieser Betrag wird direkt über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
❌ Wer ist von der Aktivrente ausgeschlossen?
Die Aktivrente ist keine Universallösung und auf einen sehr engen Personenkreis beschränkt. Alle anderen sind ausgeschlossen. Diese strengen Kriterien führen zu erheblicher Ungleichheit und massiver Kritik:
| Personengruppe | Status/Nachteil | Hintergrund/Kritikpunkt |
| Selbstständige / Freiberufler / Land- und Forstwirte | ❌ Ausgeschlossen | Die Begünstigung gilt ausschließlich für eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Angestellte). Verbände kritisieren dies als eklatante Ungleichbehandlung. |
| Minijobber | ❌ Ausgeschlossen | Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes. |
| Frührentner | ❌ Ausgeschlossen | Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente gegangen ist, profitiert nicht von diesem Steuervorteil. |
| Rentner mit körperlich schweren Jobs | 🤷♂️ Geringer Nutzen | Die Maßnahme belohnt Gutverdienende in weniger belastenden Berufen. Wer körperlich schwere Arbeit leistet, kann oft nicht mehr weiterarbeiten und profitiert daher nicht. |
💡 Kernelemente und Zielgruppe
| Kriterium | Details |
| Begünstigter Kreis | Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. |
| Steuerfreiheit | Bis zu 2.000 € pro Monat (€ 24.000 pro Jahr) sind einkommensteuerfrei. |
| Ziel | Anreiz für ältere Fachkräfte, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. |
| Wichtig | Der Gesetzentwurf ist noch nicht final verabschiedet. |
❓ Sozialabgaben: Kein Bonus ohne Beiträge
Trotz der Steuerfreiheit bleiben die Sozialabgaben ein wichtiger Punkt, was das Prädikat „Mega-Murks“ aus der Einleitung erklärt:
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Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge sind weiterhin zu entrichten.
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Renten- und Arbeitslosenversicherung: Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fallen für den Arbeitgeber auch hier weiterhin Beiträge an. Für den Arbeitnehmer entfallen sie, wenn das Rentenalter bereits erreicht wurde.
📢 Kritik: Eine Mogelpackung für Gutverdiener?
Sozialverbände und Gewerkschaften bezeichnen die Aktivrente als „Mogelpackung“. Die Kritik ist klar:
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Ungleichbehandlung: Die Ausgrenzung von Selbstständigen, Freiberuflern und Minijobbern wird als ungerecht und verfassungsrechtlich fragwürdig eingestuft. Journalisten sehen die Regelung als „Schlag ins Gesicht von Freien“.
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Keine Strukturlösung: Die Maßnahme begünstigt vor allem Gutverdiener und Angestellte in günstigen Arbeitsverhältnissen, ohne Altersarmut strukturell zu bekämpfen.
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Hohe Kosten: Experten rechnen mit Steuermindereinnahmen von bis zu 890 Millionen Euro jährlich, ohne Garantie für den gewünschten Beschäftigungseffekt.
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. hat eine Petition gestartet, um die Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige zu fordern.
🎯 Wer profitiert ab wann?
Sie profitieren, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen oder fortsetzen.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze (Beispiel) | Voraussetzung |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Sie arbeiten nach diesem Alter weiter. |
| bis 2031 | Steigt schrittweise auf 67 Jahre | Der Freibetrag greift erst ab dem persönlichen Stichtag. |
Was Sie jetzt tun sollten
-
Sie sind Angestellter, kurz vor dem Renteneintritt? Prüfen Sie, ob Ihre geplante Weiterbeschäftigung ab der Regelaltersgrenze die Kriterien der sozialen Versicherungspflicht erfüllt, um den Steuervorteil zu nutzen.
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Sind Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Minijobber? Derzeit sind Sie ausgeschlossen. Beobachten Sie die aktuelle Gesetzeslage und unterstützen Sie Petitionen zur Ausweitung der Regelung. Alternativ sollten Sie alternative private Vorsorgemodelle in Betracht ziehen.
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