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In Österreich zahlen (fast) alle in die gesetzliche Altersvorsorge ein, die Pension heißt – und bekommen am Ende mehr raus als in Deutschland. So funktioniert Österreichs Pension.
Alle Erwerbstätigen in Österreich zahlen in die Pflichtversicherung, die die Altersvorsorge regelt, das heißt, auch Selbstständige und Beamte – und diese Pflicht beginnt, sobald eine Erwerbstätige oder ein Erwerbstätiger über der Geringfügigkeitsgrenze (2025 bei 551,10 Euro monatlich) verdient. Anders als in Deutschland, wo sich Arbeitgeber und -nehmer den Beitrag in die Rentenversicherung teilen, zahlen Arbeitgeber in Österreich mit 12,55 Prozent mehr als Arbeitnehmer mit 10,25 Prozent. Insgesamt zahlen beide 22,80 Prozent – und damit deutlich mehr als in Deutschland, wo der Beitragssatz bei 18,6 Prozent liegt, den sich Arbeitgeber und -nehmer hälftig teilen. Der Höchstbeitragssatz in Österreich liegt bei 6.450 Euro, in Deutschland bei 7.050 Euro.
In Österreich hat die Politik schon 2005 mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung eingeführt, die für alle nach dem 1. Jänner 1955 Geborene gilt, anders als in Deutschland, wo es immer noch ein Mehrklassensystem gibt. Das ist mittlerweile 20 Jahre her. Altersgrenze war damals: 50 Jahre. Für die, die jünger waren und wechseln mussten, wurden indes Übergangsregelungen getroffen, um sie gerecht in ein gemeinsames System zu integrieren. Ab Jänner 2005 zahlten ab diesem Zeitpunkt geschlossene Beschäftigungsverhältnisse automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Pensionskonto für alle
Weil alle in die Pflichtversicherung höhere Beiträge einzahlen, kann die Pensionskasse auch mehr und häufiger Pensionen auszahlen. Österreicherinnen und Österreicher bekommen nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren – Frauen im Alter von 60 Jahren – eine Pension in Höhe von rund 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens – und das 14 Mal. Die Sonderzahlungen werden jeweils in den Monaten April und Oktober ausgeschüttet. Jede und jeder Erwerbstätige hat ein Pensionskonto und kann jeder nachschauen, wie viele Ansprüche sie oder er angesammelt hat. Die Pension wird jährlich angepasst, entsprechend der Teuerungsrate.
Voraussetzung für die Pension
Wer in Österreich in Pension gehen will, muss laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einige Voraussetzungen erfüllen:
- Die Pensionsanwärter müssen das gesetzliche Pensions-Antrittsalter erreicht haben – bei Männern: 65 Jahre, bei Frauen: derzeit 60 Jahre
- Sie müssen die Mindestversicherungsdauer erfüllen – mindestens 15 Jahre oder 180 Monate, davon müssen 84 Monate – oder sieben Jahre – erwerbstätig (dazu zählen auch Pflege und Familien-Hospizkarenz) gewesen sein.
Noch können Frauen in Österreich schon mit 60 Jahren in Pension gehen. Das ändert sich aber, denn ab 2024 steigt das Pensionsantrittsalter stufenweise – und zwar um jeweils sechs Monate pro Jahr bis 2033. Dann können Frauen auch erst mit 65 Jahren in Pension gehen.
Früher in Pension
Ähnlich wie in Deutschland, können auch Österreicherinnen und Österreicher früher in Pension gehen – aber nur mit Abschläge oder, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gibt folgende Möglichkeiten, wie Arbeiterkammer aufzählt:
- Schwerarbeitspension
- Korridorpension
- Langzeitversicherungspension (Hacklerregelung)
„Schwerarbeiter“ können schon mit 60 Jahren in Rente gehen, müssen aber Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen. Aber was ist „Schwerarbeit“? Als Schwerarbeit gelten bestimmte Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden:
- Schicht- oder Wechseldienst (unregelmäßige Nachtarbeit)
- Regelmäßige Arbeit unter Hitze oder Kälte
- Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen
- schwere körperliche Arbeit
- Besonders belastende Pflege (Hospiz- oder Palliativmedizin)
Wer ein Korridorpension in Anspruch nehmen will, muss folgende Voraussetzungen mitbringen: Er – Frauen können sowieso mit 60 Jahren in Pension gehen – sollte das 62. Lebensjahr beendet und bereits 480 Versicherungsmonate ( 40 Jahre) erworben haben. Wer früher geht, dem wird pro Jahr 5,1 Prozent abgezogen.
Bei der Langzeitversicherungspension müssen Männer das 62. Lebensjahr vollendet haben und 540 Beitragsmonate (45 Jahre) vorweisen können. Für Frauen gilt:
Geburt | Pensionsantrittsalter | Beitragsmonate |
1959 | 57 | 504 (42 Jahre) |
1960 | 58 | 516 (43 Jahre) |
1961 | 59 | 582 (44 Jahre) |
1962 | 11/1963 | 60 | 540 (45 Jahre) |
12/1963 | 5/1964 | 60+6 (Monate) | 540 (45 Jahre) |
6/1964 | 11/1964 | 61 | 540 (45 Jahre) |
12/1964 | 5/1965 | 61+6 (Monate) | 540 (45 Jahre) |
Ab 6/1965 | 62 | 540 (45 Jahre) |
Wer die Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) in Anspruch nehmen will, muss mit einem Abschlag in Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr rechnen.
Gezahlt werden die Pensionen in Österreich übrigens nachschüssig, das heißt, sie werden monatlich im Nachhinein am Ersten des Folgemonats ausgezahlt.
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Pensionen folgen Inflation
Die Pensionen könnten 2026 um rund 2,7 Prozent steigen. Der voraussichtliche gesetzliche Anpassungswert für die Erhöhung der Pensionen steht nun mit den Inflationszahlen aus der Schnellschätzung der Statistik Austria für Juli fest. Denn er ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten von August 2024 bis Juli 2025. Demnach liegt der Anpassungsfaktor voraussichtlich bei 2,66 Prozent.
Die Pensionserhöhung in Österreich ist sozial gestaffelt. Pensionäre mit kleinen Pensionen bis zu 1030 Euro bekommen einschließlich Sonderzahlungen 10,2 Prozent mehr, was in etwa der gegenwärtigen Inflationsrate entspricht. Die Mehrheit der Pensionistinnen und Pensionisten soll 8,2 Prozent mehr erhalten.
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
[…] deppert?“, bricht’s aus den Österreichern heraus, wenn Deutsche von ihrer Rente erzählen. Österreicher können nicht verstehen, wie wir hierzulande mit der nach ihrer Ansicht Mini-Rente auskommen. Aber […]