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Statt die Strompreise zu senken, werden sie voraussichtlich erhöht – durch eine Zwangsabgabe. Die Planung dafür läuft bereits. Also Belastung statt Entlastung.
Die Bundesregierung plant tatsächlich eine neue Stromabgabe, die alle Stromkunden betreffen soll – inklusive Privathaushalte und somit auch Rentner. Rentenberater Peter Knöppel nennt es „Strompreis-Schock“ auf seiner Homepage „Rentenbescheid24“. Die Stromkosten für Rentner könnten trotz Entlastungsversprechen spürbar steigen, so seine Meinung.
Warum diese Abgabe?
🏭 Hintergrund der Abgabe
- Die Abgabe soll die Finanzierung neuer Reserve-Gaskraftwerke sichern, die einspringen, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichen (sogenannte Dunkelflauten).
- Diese Kraftwerke sollen bis 2030 mit einer Leistung von 20 Gigawatt bereitgestellt werden.
- Die Betreiber erhalten Geld nicht nur für gelieferten Strom, sondern bereits für die bloße Bereitstellung der Kapazität – das nennt sich „Kapazitätsmechanismus“.
💶 Auswirkungen auf Verbraucher
- Die neue Abgabe wird direkt auf den Strompreis aufgeschlagen, was zu weiteren Preissteigerungen führen könnte.
- Erste Schätzungen gehen von rund 2 Cent pro Kilowattstunde aus.
- Besonders betroffen wären Rentner und Haushalte mit geringem Einkommen, die bereits unter hohen Stromkosten leiden.
📉 Versprechen gebrochen?
- Im Koalitionsvertrag war ursprünglich eine Strompreis-Senkung um 5 Cent/kWh vorgesehen.
- Stattdessen wurde die Stromsteuer nur für Industrie und Landwirtschaft gesenkt – nicht für private Haushalte oder Handwerksbetriebe.
Wie viel sollen Rentner zahlen?
Die genaue Höhe der neuen Abgabe ist noch nicht bekannt, aber die Kritik wächst. Der Grünen-Politiker Michael Kellner nennt die Pläne „teuer“ und wirft der Regierung vor, die tatsächlichen Kosten zu verschweigen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will gegen „Dunkelflauten“ gewappnet sein: „Wir brauchen flexible Gaskraftwerke, die dann Strom liefern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint„, wird sie vom „Münchner Merkur“ zitiert.
📊 Die geplante Zwangsabgabe auf Strom soll nach aktuellem Stand pro Kilowattstunde (kWh) berechnet und direkt auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Die genaue Berechnungsformel ist noch nicht gesetzlich festgelegt, aber es gibt erste Hinweise auf die Struktur:
🔍 Voraussichtliche Berechnungsgrundlage
- Abgabe pro kWh Stromverbrauch: Erste Schätzungen gehen von etwa 2 Cent/kWh aus.
- Die Höhe hängt von den Kosten für den Bau und die Bereitstellung neuer Reserve-Gaskraftwerke ab.
- Diese Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten oder Einkommen.
🧮 Beispielrechnung für Haushalte
Angenommen, ein Haushalt verbraucht 3.500 kWh pro Jahr, dann ergibt sich:
- 3.500 kWh × 0,02 € = 70 € zusätzliche Kosten pro Jahr
📌 Warum diese Form der Berechnung?
- Die EU verbietet direkte Subventionen für Kraftwerksbetreiber („Beihilfeverbot“).
- Deshalb wird die Finanzierung über eine marktbasierte Umlage geregelt, die alle Stromkunden zahlen müssen.
Die genaue Ausgestaltung wird noch im Bundestag diskutiert.
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