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Ihre Rente kann gepfändet werden, aber es gibt Schutz. Erfahren Sie hier die aktuelle Pfändungsfreigrenze für Rentner, wie die Berechnung funktioniert und warum ein P-Konto unerlässlich ist.
Viele angehende und aktuelle Rentner stellen sich die besorgte Frage: Ist meine Rente pfändbar? Die Antwort lautet ja, aber es gibt klare gesetzliche Schutzmechanismen. Genau wie Arbeitseinkommen können auch Rentenbezüge zur Tilgung von Schulden herangezogen werden. Entscheidend ist dabei jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen, die Ihr Existenzminimum sichern.
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für Rentner?
Zum 1. Juli 2025 wurde die Pfändungsfreigrenze erneut angepasst und angehoben. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt der unpfändbare Grundbetrag der Rente nun bei 1.599,99 Euro pro Monat. Liegt Ihre monatliche Nettorente unter diesem Betrag, ist sie vollständig vor einer Pfändung geschützt. Nur der Teil der Rente, der diese Grenze übersteigt, kann gepfändet werden.
Warum ist die Rente überhaupt pfändbar?
Gesetzlich wird die gesetzliche Rente wie Arbeitseinkommen behandelt. Diese rechtliche Gleichstellung bedeutet, dass Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf das Einkommen – und somit auch auf die Rente – eines Schuldners erhalten können.
Die Höhe des pfändbaren Betrags wird dabei nicht willkürlich festgelegt. Sie richtet sich nach der offiziellen Pfändungstabelle, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert ist. Diese Tabelle stellt sicher, dass Ihnen trotz Pfändung genügend Geld für Lebenshaltungskosten und gesetzliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen, verbleibt.
Wer berechnet den pfändbaren Anteil meiner Rente?
Sie müssen sich nicht selbst um die komplexe Berechnung kümmern. Im Falle einer Pfändung ist der zuständige Rentenversicherungsträger, sprich, die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet, die Pfändungsfreigrenze zu prüfen und den korrekten pfändbaren Betrag zu ermitteln. Anschließend wird nur der pfändbare Teil an den Gläubiger überwiesen, während Ihnen der geschützte Betrag regulär ausgezahlt wird.
Wichtiger Schutz: Richten Sie unbedingt ein P-Konto ein!
Selbst wenn der Rentenversicherungsträger die Freigrenze korrekt anwendet, kann das Geld auf Ihrem normalen Girokonto gepfändet werden. Um dies zu verhindern, ist es unerlässlich, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Nur so ist der unpfändbare Teil Ihrer Rente auch auf der Bank sicher geschützt.
Wo finde ich Hilfe und weitere Informationen?
Wenn Sie von einer Rentenpfändung betroffen oder bedroht sind, ist schnelles Handeln wichtig. Professionelle Unterstützung und verlässliche Informationen erhalten Sie bei folgenden Stellen:
- Schuldnerberatungsstellen: Sie bieten kostenlose und vertrauliche Hilfe an.
- Deutsche Rentenversicherung: Auf der offiziellen Webseite finden Sie detaillierte Informationen zum Thema.
Zögern Sie nicht, diese Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, um Ihre finanzielle Situation zu sichern.
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