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Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung sind schlechter gestellt als Bürgergeld-Empfänger. Jetzt regt sich Unmut bei Betroffenen und Sozialverbänden.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht zwar, „dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind“ und niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung … benachteiligt oder bevorzugt werden darf“. Das gilt offensichtlich nicht für das Alter. Denn, wie kann es sein, dass Bürgereid-Empfänger gegenüber Rentnerinnen und Rentnern bevorzugt werden? Die Bestimmungen zum Bürgergeld benachteiligen Rentner und Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit in vierfacher Hinsicht. Sozialverbände verlangen eine Angleichung.
Bürgergeld seit Anfang 2023
Das Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023. Aber erst jetzt fällt einigen auf, dass der Staat mit zweierlei Maß misst, wenn es um Rentnerinnen und Rentner mit Anspruch auf Grundsicherung und um Bürgergeld-Empfänger geht. Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, werden in einigen Bereichen schlechter gestellt als Bürgergeld-Empfänger.
Die Unterschiede
Hier sind einige der Hauptunterschiede:
- Schonvermögen: Rentner dürfen nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person behalten, während Bürgergeld-Empfänger während einer zwölfmonatigen Karenzzeit 40.000 Euro und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft behalten dürfen. Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person.
- Fahrzeugwert: Bürgergeld-Empfänger dürfen ein Fahrzeug besitzen, das bis zu 15.000 Euro wert ist, ohne dass dies als Vermögen angerechnet wird. Für Rentner gilt diese Regelung nicht in gleichem Maße. Das Kraftfahrzeug eines Grundsicherung beziehenden Rentners oder Erwerbsgeminderten darf hingegen maximal 7.500 Euro wert sein.
- Zuverdienst: Die Regelungen zum Zuverdienst sind für Bürgergeld-Empfänger oft großzügiger als für Rentner, die Grundsicherung beziehen. Bürgergeld-Empfänger dürfen bis zu 348 Euro (ohne Kind) oder 378 Euro (mit Kind) von ihrem Hinzuverdienst behalten. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es keinen Grundfreibetrag. Der Freibetrag liegt bei 30 Prozent des Erwerbseinkommens.
- Selbstgenutztes Wohneigentum: Auch hier gibt es Unterschiede, die Rentner benachteiligen können. Während Bürgergeld-Empfänger laut „Münchner Merkur“ Immobilien mit einer Wohnfläche von bis zu 130 Quadratmetern besitzen dürfen, ohne dass dies auf die Leistungen angerechnet wird, dürfen Rentner und Erwerbsgeminderte auf nur maximal 80 Quadratmetern anrechnungsfrei leben.
Dreiviertel Million auf Grundsicherung angewiesen
Dabei geht es nicht um einige Rentnerinnen und Rentner, sondern mittlerweile um Hunderttausende: Im Juni 2024 waren laut Statistischem Bundesamt bundesweit im September 2024 rund 730.000 Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Das ist ein neuer Höchstwert, der zeigt, dass immer mehr Seniorinnen und Senioren auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Kritik vom VdK
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert diese Praxis gegenüber Ippen.Media. Das sei „hochgradig ungerecht“. Der VdK fordert eine Gleichstellung zugunsten der Grundsicherungsempfänger und Betroffenen von Erwerbsminderung. Auch die Unterscheidung beim Fahrzeugwert treffe insbesondere ältere Menschen hart, die auf ein unter Umständen besonders gerüstetes und damit sogar teureres Fahrzeug angewiesen sind, um mobil zu bleiben und am sozialen Leben teilzuhaben, so der VdK.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
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Liebe Grüße,
Eddy
Vielen Dank