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2025 gibt’s mehr Rente, die Altersgrenze steigt auf mehr als 66 Jahre und der Steueranteil für Neurentner erhöht sich – was sich sonst noch alles für Rentner 2025 ändert.
Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2025 wird es wohl doch nur eine Rentenerhöhung von 3,6 Prozent geben, obwohl die Löhne 2024 deutlich höher gestiegen sind. Genaueres erfahren wir im März oder April 2025.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025. Beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze 39.322 Euro.
Neurentner zahlen prozentual mehr Steuern
Ab 2025 ändert sich der steuerpflichtige Anteil von Neurentnern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt ab Januar 2025 von 83,5 Prozent. Somit bleiben nur noch 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. 2005 waren 50 Prozent steuerfrei, 2020 noch 20 Prozent, 2058 schließlich muss die komplette Rente versteuert werden. Bei Bestandsrenten gilt allerdings der einmal festgestellte steuerfreie Anteil. Durch Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg des Besteuerungsanteils etwas ausgebremst und auf halbe Prozentschritten reduziert.
Regelaltersgrenze bei 66 Jahre + 2 Monate
Rente mit 65 war mal – 2024 können Beschäftigte regulär erst mit 66 Jahren plus zwei Monaten in Rente gehen, so sie nicht 45 Beitragsjahre vorweisen können. Davon betroffen ist der Jahrgang 1959 – die Vertreter dieses Jahrgangs werden 2025 schließlich 66 Jahre alt. Wer 1960 geboren ist, kann erst mit 66 Jahren plus vier Monaten in Rente gehen – jedes Jahr erhöht sich die Grenze um jeweils zwei Monate. Jahrgang 1964 kann erst bis 67 Jahren regulär in Rente gehen – das ist dann 2031 der Fall.
Rente mit 63 jetzt Rente mit 64
Die „Rente ab 63“ ist eigentlich eine „Rente ab 64“. Denn, wer ganz viele Beitrags- und Anrechnungsjahre gesammelt hat, mindestens 45, kann als sogenannter „besonders langjährig Versicherte“ mit 64 Jahren plus vier Monaten in Rente gehen ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. 29 ist die Altersgrenze schließlich bei 65 Jahren. Vor der jeweiligen Altersgrenze in Rente zu gehen, ist für „besonders langjährig Versicherte“ nicht möglich.
Rente mit 63 und Abschlägen
Wer tatsächlich mit 63 in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Voraussetzung ist, dass er oder sie mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Die Rentenkasse spricht dann von „langjährig Versicherten“. Für jeden Monat, den sie früher als regulär in Rente gehen, werden ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, die sie normalerweise bekommen hätten, wenn sie bis zur Regelaltersgrenze durchgehalten hätten. Für den Jahrgang 1962, der 2025 vorgezogen mit 63 Jahren in Rente geht, beträgt der Abschlag 13,2 Prozent.
Minijob-Grenze 556 statt 538 Euro
450 Euro war mal – ab 2025 liegt die Minijob-Grenze bei monatliche 556 Euro, bis 2023 waren es noch 520 Euro. Die Minijob-Grenze orientiert sich am Mindestlohn. Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde.
Freiwillig in der gesetzlichen Rente versichert
Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, für den bleibt es 2025 bei den monatlichen Mindest- und Höchstbeiträge. Der Mindestbeitrag liegt bei 100,07 Euro; der Höchstbetrag bei 1.404,30 Euro im Monat.
Pflegeversicherung
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung: Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent.
Wohngeld
Ab 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat erhöht, um die Preis- und Mietenentwicklung auszugleichen. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus automatisch ab dem 1. Januar 2025.
Digitale Rentenübersicht
Seit Mitte 2023 bietet die digitale Rentenübersicht einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung angebunden sein. Die Nutzung des Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der Versicherung sicherzustellen. Für Rentnerinnen und Rentner wirkt sich das allerdings erst am 1. Juli 2025 aus.
Krankenversicherung
Im Schnitt steigt der Zusatzbeitrag 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent steigen. Einige Krankenkassen werden aber noch mehr als verlangen als diese 2,5 Prozent, andere allerdings auch weniger. Die meisten verdoppeln ihre Zusatzbeiträge.
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