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Mit 64,4 Jahren in Rente – so sieht die Rentenrealität in Deutschland aus. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter stieg laut Deutscher Rentenversicherung 2022 auf diesen Wert. Das waren 0,3 Jahre später als noch im Vorjahr.
Immer später in Rente
Grund für den Anstieg sei vor allem eine Anhebung der Altersgrenze bei der ursprünglichen „Rente mit 63″, so die Deutsche Rentenversicherung. Die Grenze für „besonders langjährig Versicherte“ habe im vergangenen Jahr bei 64 Jahren gelegen. Sie wird schrittweise auf 65 angehoben, ähnlich wie die Regelaltersgrenze, die schrittweise auf 67 steigt.
Die „Rente mit 63″ war von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden und zielt auf „besonders langjährig Versicherte“, die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten so ohne Abschläge schon mit 63 in Rente gehen. Für Jüngere steigt die Altersgrenze, ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es eine abschlagsfreie Rente erst wieder ab 65 Jahren. Ab diesem Geburtsjahrgang soll dann auch die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gelten.
Entwicklung der Regelaltersgrenze
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1947 | 65 |
1955 | 65 + 9 |
1956 | 65 + 10 |
1957 | 65 + 11 |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 |
1960 | 66 + 4 |
1961 | 66 + 6 |
1962 | 66 + 8 |
1963 | 66 + 10 |
1964 | 67 |
Langfristig ist das sogenannte tatsächliche Renteneintrittsalter nach Angaben der Rentenversicherung deutlich gestiegen. Es lag demnach im Jahr 2000 noch bei 62,3 Jahren.
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Teilrente als Lösung?
Statt in Rente, wäre ja auch die Kombination Teilrente plus reduzierte Arbeit möglich. „Menschen, die eine Teilrente beanspruchen konnten, verzeichneten eine niedrigere Sterblichkeitsrate; dies zeigt, dass ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand den negativen Auswirkungen eines längeren Arbeitslebens entgegenwirkt“, so eine deutsch-spanische Studie der Universitäten Mannheim und Barcelona sind der Sache auf den Grund gegangen. „Eine allmähliche Absenkung der Arbeitsstunden am Ende des Berufslebens ist ein guter Weg, um die Herausforderungen der alternden Bevölkerung für den Arbeitsmarkt zu bewältigen und gleichzeitig die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.“ Dem ist nichts hinzufügen.
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