80-Jährige müssen Heizung nicht umstellen

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Fällt eine Öl- oder Gasheizung komplett aus, müssen 80-Jährige – und älter – nicht auf erneuerbares Heizen umstellen, sondern können weiter mit Gas oder Öl heizen. Und noch weitere Ausnahmen soll es im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) geben.

Wessen Öl- oder Gasheizung ausfällt und nicht mehr zu reparieren ist, muss mindestens auf zu 65 Prozent auf erneuerbare Energie umstellen. Von dieser Regel, die im neuen GEG festgeschrieben werden soll, gibt es jedoch einige Ausnahmen, zumindest sind solche bislang geplant: Zum einen soll es mehrjährige Übergangsfristen und eine ganz konkrete Ausnahme für über 80-Jährige geben. Die Hochbetagten sollen im Havariefall von der Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entbunden werden. Alle anderen können zwar vorübergehend auch eine fossil betriebene Heizung einbauen, müssen aber diese binnen drei Jahren so umstellen, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Härtefallregelung für Wechsel der Heizung

Darüber hinaus ist laut „Deutscher Handwerks Zeitung“ eine allgemeine Härtefallregelung geplant – und zwar, wenn „der Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht“. Bestehe darüber hinaus die Aussicht auf den Anschluss an ein Fernwärmenetz könne bis zum Ende  einer Übergangsfrist von zehn Jahren noch eine Heizung genutzt werden, die die 65-Prozent-Regel nicht erfüllt.

Ausnahmen für 80-Jährige

Die Ausnahme für über 80-Jährige klingt schon ziemlich willkürlich. Das ist Regieren nach Gutsherrenart. Die Unionsfraktion deswegen erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit dieser Ausnahme: Der rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, ist laut „Berliner Morgenpost“ erstaunt und meint, dass „das Heizungsverbot der Ampel immer bizarrer wird, je mehr von den Plänen bekannt wird“.  Die Frage stelle sich, warum etwas für einen End-Siebziger zumutbar sein solle, das für den 80-Jährigen unzumutbar sei.

Das riecht nach Willkür

„Der Plan riecht nach Willkür“, so Staatsrechtsexperte Rupert Scholz in der „Bild“. „Wenn Minister Habeck und die Ampel ihr Heizungsverbot jetzt mit einer Altersgrenze versehen wollen, müssen sie dafür schon eine sehr gute Begründung liefern.“ Die  Altersbeschränkung würde gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen – und wäre damit verfassungswidrig. Diese Ausnahme sei eine klassische Ungleichbehandlung, die die Verfassung grundsätzlich verbiete, so Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler.

Image by Aleš Kartal from Pixabay

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Helmut Achatz

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