Schweiz passt Rentenalter von Frauen und Männern an

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Dritte Säule: private Vorsorge

Die dritte Säule der Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus steuerlich geförderten Anlagen in Wertpapiere oder privaten Rentenversicherungen. Viele Schweizer können jährlich bis zu rund 6200 Euro an Ausgaben für eine eigene Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Viele schöpfen dieses Angebot auch voll aus. Die dritte Säule hat zwei Teile:

Säule 3a – gebundene Selbstvorsorge

Das ist die gebundene Selbstvorsorge für angestellte und selbstständige Erwerbstätige. Beiträge sind zu einem gewissen teilweise steuermindernd. Wo „gebunden“ drauf steht, ist „gebunden“ drin, das heißt, der Altersvorsorger kann nicht jederzeit frei über sein Guthaben verfügen. Wie hoch der Beitrag ist, legt das Bundesamt für Sozialversicherungen fest. 2016 dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6 768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbstständige dürfen 2016 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33 840 Franken einzahlen. Sich das Guthaben vorzeitig auszahlen zu lassen, ist nur möglich, wenn eine selbst genutzte Immobilie gekauft oder gebaut wird, beim definitiven Wegzug aus der Schweiz und bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Übrigens hat jeder zweite Schweizer ein 3a-Konto. Dem Verein Vorsorge Schweiz (VVS) wächst die Zahl weiter. Banken und Versicherungen müssen immer findiger werden, um den 3a-Vorsorgern noch akzeptable Renditen zu bieten. Deswegen gehen einige dazu über, deutlich mehr in Aktien zu investieren.

Säule 3b – die ungebundene Selbstvorsorge

Die Beiträge sind bei der ungebundenen Selbstvorsorge in der Höhe nicht limitiert, allerdings lassen sie sich steuerlich nur in geringem Umfang abziehen. Der Bezug aus der dritten Säule wird zu einem wesentlich günstigeren Steuersatz besteuert. Auf Zins und Überschussbeteiligungen einer Lebensversicherung wird keine Einkommensteuer erhoben.

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Helmut Achatz

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