Werbung
Influencer sind in allen sozialen Medien bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen schwer angesagt. Mit ihren Kanälen sind sie auf Instagram, Youtube und Facebook tätig und haben teilweise mehrere Millionen Follower. Durch ihre hohe Beliebtheit sind sie Ziel der Industrie aus nahezu allen Branchen und verdienen ihr Geld mit Werbung für verschiedene Produkte oder Dienstleistungen. Welche Steuern müssen Influencer an den Staat entrichten?
Influencer müssen Steuern bezahlen
Wie Blogger oder Betreiber von Online-Shops werden auch die Influencer und Influencerinnen von den Finanzämtern als Gewerbetreibende eingestuft. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit ihren Videos und Bildern eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Influencer werden normalerweise von den Steuerbehörden als Freiberufler eingestuft. Sie sind daher zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung in Form der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) verpflichtet. Je nach Höhe der Umsätze und der Tätigkeit werden folgende Steuern fällig:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Erzielen Influencer einen Gewinn aus Ihrer Dienstleistungs-, Werbe- oder PR-Tätigkeit, müssen Steuern entrichtet werden. Liegen die jährlichen Einnahmen höher als 10.473 Euro, müssen Einkommensteuern gezahlt werden. Gewerbesteuern werden ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro fällig. Umsatzsteuern fallen an, wenn im Vorjahr Umsätze von mehr als 22.000 Euro erzielt wurden. Falls nicht, gilt für den Influencer die Kleinunternehmerregelung.
Steuern auch auf Gratisprodukte
Für ihre Auftritte in den Social-Media-Kanälen erhalten Influencer oftmals Produkte, die ihnen von Unternehmen oder Werbepartnern kostenlos zugesendet werden. Diese Geschenke und Gratisprodukte sind ab einem Warenwert von mehr als 10 Euro steuerpflichtig. Die zugesendeten Produkte werden von den Steuerbehörden als Sacheinnahmen bewertet. Steht kein Preis fest, muss der Warenwert schriftlich beim Absender eingeholt werden. Dadurch wird späterer Ärger mit dem Finanzamt vermieden. Übernimmt das Unternehmen die Versteuerung der Produkte, fallen für den Influencer keine Steuern an. Dies ist gültig bis zu einem Warenwert von 10.000 Euro.
Was alles absetzbar ist
Wer als Influencer Steuern zahlen muss, darf selbstverständlich auch seine Aufwendungen zum Teil oder komplett geltend machen. Diese Aufwendungen werden in der EÜR angegeben. Wer ein eigenes Arbeitszimmer für seine Tätigkeit unterhält und mindestens zu 90 Prozent darin arbeitet, kann dies auch steuerlich geltend machen. Falls nur ein Teil der Arbeit im Homeoffice oder Büro erledigt wird, sind maximal 1.250 Euro jährlich abziehbar. Das Arbeitszimmer für die Tätigkeit darf allerdings keine Nische im Wohn- oder Schlafzimmer sein. Der Raum ist nur absetzbar, wenn er ausschließlich beruflich genutzt wird. Einige Influencer sind anstatt im Arbeitszimmer weltweit unterwegs. Geschäftsreisen können von Influencern ebenfalls abgesetzt werden. Reisen zu Fachmessen, Fort- und Weiterbildungen sowie Termine mit Geschäftspartnern gelten auch als Geschäftsreisen. Ebenfalls sind Kleidungsstücke, die zu beruflichen Zwecken benötigt werden oder auch das Videoequipment absetzbar. Wichtig ist immer, dass alle Aufwendungen mit Belegen dokumentiert werden.
Werbung