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Sonderfall Journalisten und Künstler
Selbstständige müssen sich normalerweise selbst versichern – in der Regel bei einer privaten Krankenversicherung. Ausgenommen davon sind Künstler, Journalisten und Schriftsteller. Sie können sich bei der Künstlersozialkasse pflichtversichern lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass „eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird“, so steht es im Gesetz. Dabei gilt, dass die „künstlerische oder publizistische Tätigkeit selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden muss“.
Das gilt auch nur für „Künstler“, die niemand sonst beschäftigen, also Solopreneure.
Mindestverdienst 3900 Euro pro Jahr
Und noch eines kommt hinzu: Die Künstlersozialkasse erwartet, dass der „Künstler“ pro Jahr mindestens 3900 Euro verdient – wie sonst soll er sonst von seiner Kunst leben. Berufsanfängern wird eine Karenzzeit von drei Jahren zugestanden.
Wer Mitglied in der Künstlersozialkasse werden will, muss auch nachweisen, dass er „künstlerisch“ tätig ist.
Jetzt gibt es Ausnahmen von der vorteilshaften Versicherungspflicht – Pflicht klingt so nach Muss, ist in dem Fall jedoch von Vorteil.
Die Ausnahmen:
- Wenn sie wegen einer anderen Beschäftigung versicherungsfrei sind, das gilt beispielsweise für Beamte, die nebenbei schreiben
- Wenn sie neben ihrer „künstlerischen“ Tätigkeit noch andere Einkünfte erzielen, die 38 100 Euro in den alten Bundesländern und 34 200 Euro in den neuen Bundesländern überschreiten (Stand: 2017).
- Wenn sie wegen einer abhängigen Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
- Wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren
- Wenn sie beispielsweise Arbeitslosengeld beziehen
Wenn sie versicherungsfrei sind, weil ihre Einnahmen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Diese Grenze liegt bei monatlich 4800 Euro, jährlich bei 57 600 Euro.
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Stimmt genau. Mein Mann war ein paar Jahre zwischendurch privat versichert. Sonst immer in der Ersatzkasse. Seit Jahren zahlt er für alle – ALLE – Einkommen einen KV Beitrag. Und jedes Jahr der Fragebogen, wie und was man denn als Einkommen hätte.
Neuerdings ist das zu Ende. Wir bekamen Bescheid, dass für Kinder jeweils 3 Jahre als Pflichtversicherung anerkannt würden. Das macht bei zwei Söhnen 6 Jahre aus und nun ist mein Mann in der KVdR und zahlt nur noch für seine Rente KVBeiträge.
Danke für den Kommentar. Wenigstens einmal ein positives Beispiel
Such a nice blog.
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[…] Wie sich Rentner doch noch günstiger versichern können […]