Was sich für Rentner 2017 alles ändert

FinanzenGesundheitLebenSoziales

Werbung

Intro

Contents

Steuern, Zinsen, Versicherungen, Gebühren, Fristen – 2017 ändert sich wieder einiges, das auch Rentner und Vorruheständler betrifft. Was genau ändert sich 2017 alles?

Die Flexi-Rente

Die wichtigste Änderung für alle, die 2017 in Rente gehen ist die Einführung der  Flexi-Rente. Wer früher in Rente gehen will, soll das dürfen, ebenso soll er länger arbeiten dürfen, wenn er will. Das nennt sich dann Flexi-Rente.  In Kraft treten wird die Flexi-Rente teils zum 1. Januar, teils zum 1. Juli 2017. Das neue Hinzuverdienstrecht beispielsweise kommt erst ab Juli 2017. Möglich werden zudem freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse ab einem Alter von 50 Jahren, um später ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. Mit der Flexi-Rente ist die Absicht verbunden, längeres Arbeiten attraktiver zu machen.

Zwangsverrentung

Hartz-IV-Empfänger werden ab Januar 2017 nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Ab Januar 2017 muss eine Altersrente nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz dieser vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge bedarfsdeckend ist. Sie muss dagegen nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Höhe dieser Rente zum (ergänzenden) Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter führen würde.

Residenzpflicht für Grundsicherungsempfänger

Claudia Klinger hat es auf ihrem Blog sehr schön mit der Schlagzeile „Lasst die Alten ziehen“ zusammengefasst:

Schon bisher waren die Regelungen für Auslandsaufenthalte sehr restriktiv. „Leistungsempfänger mit Grundsicherung mussten ihren ‚Lebensmittelpunkt‘ in Deutschland haben, doch war die Dauer der verlustfreien Abwesenheit gesetzlich nicht klar definiert. Seit Jahresbeginn hat sich das geändert:“

Änderungen bei der Grundsicherung ‐ 4. Kapitel SGB XII
§ 41a. Verschärfung bei Auslandsaufenthalt: Grundsicherungsberechtigte im Ausland erhalten in Zukunft nach Ablauf der vierten Woche keine Leistung mehr. Bisher konnten die Betroffenen auch länger ins Ausland fahren, wenn ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland war. Jetzt gilt nur noch der für Arbeitnehmer vorgeschriebene Urlaub von vier Wochen.
Quelle: Hartz-IV und Sozialhilfe: Das ändert sich 2017 

Jeder Hinzuverdienst wird bei der Grundsicherung als Einkommen gerechnet und bei Überschreitung des Regelbedarfs von der Grundsicherung abgezogen. Berechnungsgrundlagen sind die gleiche wie bei Sozialhilfe oder Harz IV. Hierzu eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (Beispielrechnung auf Seite 30 unten ff.) 

Reguläre Altersgrenze steigt

65 war mal – ab 2017 steigt die Regelaltersrente auf 65 Jahre plus sechs Monate. Das trifft Versicherte, die 1952 geboren wurden und 2017 Jahr 65 Jahre werden. Wer jünger ist, muss noch ein paar Monate länger arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.

Altersgrenze für die Rente ab 63

Übrigens steigt ebenfalls die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus vier Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954. Wer 1955 geboren ist, bekommt die abschlagsfreie Altersrente ab 63 erst ab 63 plus sechs Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre – Akademiker brauchen gar nicht rechnen, weil sie sowieso nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, weil das Studium nicht angerechnet wird.

Beitragsbemessungsgrenzen

Ab Januar 2017 können Angestellte erst ab einem Jahreseinkommen von 57 600 (vorher 56 250) Euro von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2017 auf jährlich 52 200 Euro (vorher 50 850).

Bundesminister für Arbeit
NameParteiAmtszeit vonAmtszeit bis
Anton StorchCDU20.9.194929.10.1957
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
NameParteiAmtszeit vonAmtszeit bis
Theodor BlankCDU29.10.195726.10.1965
Hans KatzerCDU26.10.196521.10.1969
Walter ArendtSPD22.10.196916.12.1976
Herbert EhrenbergSPD16.12.197628.4.1982
Heinz WestphalSPD28.4.19821.10.1982
Norbert BlümCDU1.10.198227.10.1998
Walter RiesterSPD27.10.199822.10.2002
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
NameParteiAmtszeit vonAmtszeit bis
Wolfgang ClementSPD22.10.200222.11.2005
Bundesminister für Arbeit und Soziales
NameParteiAmtszeit vonAmtszeit bis
Franz MünteferingSPD22.11.200521.11.2007
Olaf ScholzSPD21.11.200728.10.2009
Franz Josef JungCDU28.10.200927.11.2009
Ursula von der LeyenCDU30.11.200917.12.2013
Andrea NahlesSPD17.12.2013 13.3.2018
Hubertus HeilSPD14.3.2018noch im Amt
Quelle: Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales/Stiftung Warentest

Rentenerhöhung

2017 werden die Renten voraussichtlich um 1,4 bis 1,8 Prozent steigen – die endgültige Prozentzahl wird im Frühjahr 2017 bekannt. In der Tabelle die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre (einschließlich Nullrunden).

JahrWestOst
20000,600,60
20011,912,11
20022,162,89
20031,041,19
2004--
2005--
2006--
20070,540,54
20081,101,10
20092,413,38
2010--
20110,990,99
20122,182,26
20130,25 3,29
20141,672,53
20152,102,50
20164,255,95
20171,93,59
20183,223,27
20193,183,91
20203,454,2
20210,000,72
20225,356,12
20234,395,86
e=erwartet

Garantiezins Versicherungen

Wer ab Januar 2017 eine klassische Lebensversicherung abschließt, bekommt weniger Garantiezins (Höchstrechnungszins). Er muss sich mit 0,9 Prozent (vorher 1,25) Prozent begnügen. Für Bestandskunden bleibt alles beim Alten.

Verteilung nach Pensionsklassen
Höhe der Pension in EuroAnteil der Pensionäre in Prozent
weniger als 18008.8
1800 bis 200010.9
2200 bis 260029.3
2600 bis 300015.6
3000 bis 340010.5
3400 bis 38007.6
3800 bis 42005.6
4200 bis 46004.9
4600 bis 50002.5
mehr als 50004.3
100

Quelle: GDV

Der Garantiezins sinkt ab 2107 von bis dahin 1,25 auf 0,9 Prozent –  das ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen, wobei der Sparanteil dem Versicherungsbeitrag entspricht, abzüglich der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Tischlerhelfer als Rente beitrag

    Antworten
  • […] Rentenniveau, Mindestlohn – der designierte Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, dreht am Sozialrad und will die Agenda […]

    Antworten
  • […] Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich. […]

    Antworten
    • Ich verstehe nicht warum die Politiker so lügen?die Rentner müssen länger Arbeiten, da Tausende Menchen nur für 450,-€ Arbeit haben, schaut euch doch mal die Arbeitsangebote an, fast nur für 450.-€ d.h.keiner zahlt in die Rente ein oder Krankenkasse, mann zahlt nur 78.-€ in die knappschaftskasse daführ hast du im Jahr 4wochen für Krankheit(bezahlt und 4wochen urlaub(bezahlt)das ist alles, stundenzahl nicht festgelegt (Entscheidung Arbeitgeber) das ist die Wahrheit

      Antworten
  • […] Steuerfrei bleibt das Existenzminimum, der Grundfreibetrag in Höhe von 8652 Euro. Das entspricht monatlich 721 Euro. Für 2017 liegt der steuerliche Freibetrag bei 8820 Euro für Alleinstehende und bei 17 640 Euro für Ehepaare. Die Steuer richtet sich allerdings nicht nur nach der gesetzlichen Renten, sondern nach den Gesamteinkünften – und dazu können auch Mieteinnahmen, Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit gehören. Es lohnt sich auf alle Fälle, Belege zu sammeln und alles gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. […]

    Antworten
  • […] maßgeblicher Faktor ist der sogenannte Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente. Hierbei wird ermittelt, zu welchem Teil die gesetzliche Rente […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü