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Steuern, Zinsen, Versicherungen, Gebühren, Fristen – 2017 ändert sich wieder einiges, das auch Rentner und Vorruheständler betrifft. Was genau ändert sich 2017 alles?
Die Flexi-Rente
Die wichtigste Änderung für alle, die 2017 in Rente gehen ist die Einführung der Flexi-Rente. Wer früher in Rente gehen will, soll das dürfen, ebenso soll er länger arbeiten dürfen, wenn er will. Das nennt sich dann Flexi-Rente. In Kraft treten wird die Flexi-Rente teils zum 1. Januar, teils zum 1. Juli 2017. Das neue Hinzuverdienstrecht beispielsweise kommt erst ab Juli 2017. Möglich werden zudem freiwillige Zusatzzahlungen in die Rentenkasse ab einem Alter von 50 Jahren, um später ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können. Mit der Flexi-Rente ist die Absicht verbunden, längeres Arbeiten attraktiver zu machen.
Zwangsverrentung
Hartz-IV-Empfänger werden ab Januar 2017 nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Ab Januar 2017 muss eine Altersrente nur noch dann vorzeitig beantragt werden, wenn sie trotz dieser vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge bedarfsdeckend ist. Sie muss dagegen nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Höhe dieser Rente zum (ergänzenden) Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter führen würde.
Residenzpflicht für Grundsicherungsempfänger
Claudia Klinger hat es auf ihrem Blog sehr schön mit der Schlagzeile „Lasst die Alten ziehen“ zusammengefasst:
Schon bisher waren die Regelungen für Auslandsaufenthalte sehr restriktiv. „Leistungsempfänger mit Grundsicherung mussten ihren ‚Lebensmittelpunkt‘ in Deutschland haben, doch war die Dauer der verlustfreien Abwesenheit gesetzlich nicht klar definiert. Seit Jahresbeginn hat sich das geändert:“
Änderungen bei der Grundsicherung ‐ 4. Kapitel SGB XII
§ 41a. Verschärfung bei Auslandsaufenthalt: Grundsicherungsberechtigte im Ausland erhalten in Zukunft nach Ablauf der vierten Woche keine Leistung mehr. Bisher konnten die Betroffenen auch länger ins Ausland fahren, wenn ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland war. Jetzt gilt nur noch der für Arbeitnehmer vorgeschriebene Urlaub von vier Wochen.
Quelle: Hartz-IV und Sozialhilfe: Das ändert sich 2017
Jeder Hinzuverdienst wird bei der Grundsicherung als Einkommen gerechnet und bei Überschreitung des Regelbedarfs von der Grundsicherung abgezogen. Berechnungsgrundlagen sind die gleiche wie bei Sozialhilfe oder Harz IV. Hierzu eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (Beispielrechnung auf Seite 30 unten ff.)
Reguläre Altersgrenze steigt
65 war mal – ab 2017 steigt die Regelaltersrente auf 65 Jahre plus sechs Monate. Das trifft Versicherte, die 1952 geboren wurden und 2017 Jahr 65 Jahre werden. Wer jünger ist, muss noch ein paar Monate länger arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.
Altersgrenze für die Rente ab 63
Übrigens steigt ebenfalls die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus vier Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954. Wer 1955 geboren ist, bekommt die abschlagsfreie Altersrente ab 63 erst ab 63 plus sechs Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre – Akademiker brauchen gar nicht rechnen, weil sie sowieso nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, weil das Studium nicht angerechnet wird.
Beitragsbemessungsgrenzen
Ab Januar 2017 können Angestellte erst ab einem Jahreseinkommen von 57 600 (vorher 56 250) Euro von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2017 auf jährlich 52 200 Euro (vorher 50 850).
Bundesminister für Arbeit | |||||
---|---|---|---|---|---|
Name | Partei | Amtszeit von | Amtszeit bis | ||
Anton Storch | CDU | 20.9.1949 | 29.10.1957 | ||
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung | |||||
Name | Partei | Amtszeit von | Amtszeit bis | ||
Theodor Blank | CDU | 29.10.1957 | 26.10.1965 | ||
Hans Katzer | CDU | 26.10.1965 | 21.10.1969 | ||
Walter Arendt | SPD | 22.10.1969 | 16.12.1976 | ||
Herbert Ehrenberg | SPD | 16.12.1976 | 28.4.1982 | ||
Heinz Westphal | SPD | 28.4.1982 | 1.10.1982 | ||
Norbert Blüm | CDU | 1.10.1982 | 27.10.1998 | ||
Walter Riester | SPD | 27.10.1998 | 22.10.2002 | ||
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit | |||||
Name | Partei | Amtszeit von | Amtszeit bis | ||
Wolfgang Clement | SPD | 22.10.2002 | 22.11.2005 | ||
Bundesminister für Arbeit und Soziales | |||||
Name | Partei | Amtszeit von | Amtszeit bis | ||
Franz Müntefering | SPD | 22.11.2005 | 21.11.2007 | ||
Olaf Scholz | SPD | 21.11.2007 | 28.10.2009 | ||
Franz Josef Jung | CDU | 28.10.2009 | 27.11.2009 | ||
Ursula von der Leyen | CDU | 30.11.2009 | 17.12.2013 | ||
Andrea Nahles | SPD | 17.12.2013 | 13.3.2018 | ||
Hubertus Heil | SPD | 14.3.2018 | noch im Amt |
Rentenerhöhung
2017 werden die Renten voraussichtlich um 1,4 bis 1,8 Prozent steigen – die endgültige Prozentzahl wird im Frühjahr 2017 bekannt. In der Tabelle die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre (einschließlich Nullrunden).
Jahr | West | Ost |
---|---|---|
2000 | 0,60 | 0,60 |
2001 | 1,91 | 2,11 |
2002 | 2,16 | 2,89 |
2003 | 1,04 | 1,19 |
2004 | - | - |
2005 | - | - |
2006 | - | - |
2007 | 0,54 | 0,54 |
2008 | 1,10 | 1,10 |
2009 | 2,41 | 3,38 |
2010 | - | - |
2011 | 0,99 | 0,99 |
2012 | 2,18 | 2,26 |
2013 | 0,25 | 3,29 |
2014 | 1,67 | 2,53 |
2015 | 2,10 | 2,50 |
2016 | 4,25 | 5,95 |
2017 | 1,9 | 3,59 |
2018 | 3,22 | 3,27 |
2019 | 3,18 | 3,91 |
2020 | 3,45 | 4,2 |
2021 | 0,00 | 0,72 |
2022 | 5,35 | 6,12 |
2023 | 4,39 | 5,86 |
e=erwartet |
Garantiezins Versicherungen
Wer ab Januar 2017 eine klassische Lebensversicherung abschließt, bekommt weniger Garantiezins (Höchstrechnungszins). Er muss sich mit 0,9 Prozent (vorher 1,25) Prozent begnügen. Für Bestandskunden bleibt alles beim Alten.
Verteilung nach Pensionsklassen | |
---|---|
Höhe der Pension in Euro | Anteil der Pensionäre in Prozent |
weniger als 1800 | 8.8 |
1800 bis 2000 | 10.9 |
2200 bis 2600 | 29.3 |
2600 bis 3000 | 15.6 |
3000 bis 3400 | 10.5 |
3400 bis 3800 | 7.6 |
3800 bis 4200 | 5.6 |
4200 bis 4600 | 4.9 |
4600 bis 5000 | 2.5 |
mehr als 5000 | 4.3 |
100 |
Quelle: GDV
Der Garantiezins sinkt ab 2107 von bis dahin 1,25 auf 0,9 Prozent – das ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen, wobei der Sparanteil dem Versicherungsbeitrag entspricht, abzüglich der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz.
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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Tischlerhelfer als Rente beitrag
[…] Rentenniveau, Mindestlohn – der designierte Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, dreht am Sozialrad und will die Agenda […]
[…] Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich. […]
Ich verstehe nicht warum die Politiker so lügen?die Rentner müssen länger Arbeiten, da Tausende Menchen nur für 450,-€ Arbeit haben, schaut euch doch mal die Arbeitsangebote an, fast nur für 450.-€ d.h.keiner zahlt in die Rente ein oder Krankenkasse, mann zahlt nur 78.-€ in die knappschaftskasse daführ hast du im Jahr 4wochen für Krankheit(bezahlt und 4wochen urlaub(bezahlt)das ist alles, stundenzahl nicht festgelegt (Entscheidung Arbeitgeber) das ist die Wahrheit
[…] Steuerfrei bleibt das Existenzminimum, der Grundfreibetrag in Höhe von 8652 Euro. Das entspricht monatlich 721 Euro. Für 2017 liegt der steuerliche Freibetrag bei 8820 Euro für Alleinstehende und bei 17 640 Euro für Ehepaare. Die Steuer richtet sich allerdings nicht nur nach der gesetzlichen Renten, sondern nach den Gesamteinkünften – und dazu können auch Mieteinnahmen, Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit gehören. Es lohnt sich auf alle Fälle, Belege zu sammeln und alles gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. […]
[…] maßgeblicher Faktor ist der sogenannte Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente. Hierbei wird ermittelt, zu welchem Teil die gesetzliche Rente […]