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Was soll die Rentenversicherung denn noch alles schultern? Jetzt auch noch die Ost-West-Rentenangleichung. Wenn der Staat das will, so muss er es auch bezahlen – und nicht die Rentenversicherten. Bei der Vorstellung ihres Rentenreförmchens hat die Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles einigen Wirrwarr verursacht. Die Angleichung der Ost- und West-Renten ist eines ihrer Lieblingsprojekte. Sie ging davon aus, dass diese Aufgabe der Staat, sprich wir alle zahlen sollen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist der Ansicht, das sollen die Beitragszahler der Rentenversicherung schultern. Nahles versprach, das Problem „zeitnah“ zu lösen. Es hat dann doch einige Zeit gedauert.
Wie die Rentenanpassung abläuft
Das Rentenüberleitungsabschlussgesetz sieht vor, das der Rentenwert Ost in sieben Schritten bis 2025 auf Westniveau angeglichen wird. Derzeit bekommen Ost-Rentner mit 28,66 Euro rund sechs Prozent weniger als West-Rentner, die pro Entgeltpunkt 30,45 Euro bekommen.2018 wird dann der Wert der Ost-Rentner auf 95,8 Prozent des West-Niveau angeglichen, 2020 sind es dann 97,2 Prozent – und dann geht es jedes Jahr ein Stück weiter nach oben, bis 2024 Ost und West auf dem gleichen Niveau sind. Jede Medaille hat zwei Seiten: In dem Maß, in dem das Ost-Rentenniveau steigt, fällt die Höherwertung der Ost-Gehälter weg. Zurzeit werden sie bei der Rentenberechnung höher gerechnet. Aktuell sind das zwölf Prozent. Grund: Die Löhne in Ostdeutschland sind niedriger als im Westen. Was das genau heißt? Ein westdeutscher Beschäftigter muss jährlich 37 103 Euro verdienen, um einen Entgeltpunkt zu bekommen, im Osten sind es nur 33 148 Euro.
Warum soll die Rentenkasse zahlen?
Aber zurück zur Finanzierung dieser Angleichung: „Wir können es nicht zulassen, dass die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben einseitig den Beitragszahlern der Rentenversicherung aufgebürdet wird“, unterstreicht Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das gelte sowohl für die Finanzierung der sogenannten Mütterrente aus dem Rentenpaket 2014 als auch für die von der Koalition beschlossene Angleichung der Renten in Ost und West, die von der Lohnangleichung abgekoppelt sein soll. Sie verlangt eine Finanzierung aus Steuermitteln.
Buntenbach ist dankbar, dass Nahles endlich auch Zahlen über die langfristige Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau bis zum Jahr 2045 vorlegt. Vorausberechnungen der Bundesregierung nur bis zum Jahr 2030 hätten die Einordnung der längerfristigen Auswirkungen von Reformvorschlägen immer schwerer gemacht.
Leitplanken für Rentenniveau und -beitrag
Die Rentenversicherung ist dafür, dass es „auch in Zukunft Leitplanken sowohl gegen ein zu niedriges Rentenniveau als auch gegen einen zu starken Anstieg des Beitragssatzes geben muss“, so Buntenbach. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die demografisch bedingten Belastungen in der Alterssicherung auch künftig auf die Systembeteiligten verteilt und nicht einseitig von den Beitragszahlern oder den Rentenbeziehern zu tragen seien. Keinen Konsens gebe es allerdings bisher in der Frage, wo die Leitplanken liegen sollen.
Jetzt zahlen die Rentenversicherten doch für die Ost-West-Angleichung. Der Bund wird zwar zuschießen, aber die Hauptlast übernehmen die Rentenversicherten. Der im Bundeskabinett ausgehandelte Kompromiss zur Ost-West-Rentenangleichung lässt langfristig die Rentenbeiträge steigen. Aus internen Berechnungen der Rentenversicherer gehe hervor, dass für 2030 ein gesamtdeutscher Beitragssatz von 21,9 bis 22,0 Prozent erwartet werde, so die „Berliner Zeitung“ – ohne die Mehrausgaben seien es 21,8 Prozent. Die Angleichung soll grundsätzlich über die Rentenversicherung finanziert werden; der Bund werde sich aber ab 2015 an der Finanzierung der Renten dauerhaft mit weiteren zwei Milliarden Euro beteiligen. Der Zuschuss beginne 2022 in Höhe von 200 Millionen Euro und werde danach bis 2025 jährlich um 600 Millionen Euro ansteigen. Die Gesamtkosten für die Rentenangleichung beziffert Nahles dem „Handelsblatt“ zufolge im jetzt fertiggestellten Referentenentwurf auf 15,7 Milliarden Euro.
Eva Quadbeck von der „Rheinischen Post“ ist der Meinung: „Der eigentliche Fehler Anfang der 90er Jahre gemacht wurde, als mit der Zusammenlegung der Rentensysteme besiegelt wurde, dass diese Einheit aus der Sozialkasse finanziert werden soll. Dieser Fehler lässt sich heute nicht mehr rückgängig machen. Man sollte ihn allerdings nicht fortsetzen, indem man nun auch die Angleichung der Ost-Renten erneut zum Teil aus der Rentenkasse finanziert.“
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] Ost-West-Rentenangleichung Sache des Staats […]
[…] 1. Juli 2018 gleicht sich der Rentenwert Ost wieder ein Stück mehr dem in West an. Die Ost-Rente liegt dann bei 95,8 Prozent der West-Rente. Bis 2025 sollen die Renten komplett angeglichen […]