Warum die Mütterrente wieder Murks ist

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Murks und Mogelpackung – zu keinem anderen Urteil kommt, wer sich den Koalitionsvertrag der Regierung in punkto Mütterrente genauer anschaut. „Mütterrente wieder Murks“ ist dazu nur zu sagen. Da wird unterschieden zwischen Frauen mit einem Kind, zwei und drei oder mehr Kindern.

„Ist eine Mutter dem Staat weniger wert, nur weil sie ihre Kinder vor 1992 geboren hat? Ist eine Mutter weniger wert, weil sie nur ein oder zwei, nicht aber drei Kinder geboren hat? „, fragt 02elf Abendblatt. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) will die Ungerechtigkeiten bei der Mütterrente auf einen Schlag beseitigen und damit sogar noch über die vertraglichen Vereinbarungen der Großen Koalition hinausgehen.

Warum nicht gleich? Im Koalitionsvertrag steht noch etwas Anderes drin. Da klingt es zwar sozial und fürsorglich, die „Mütterrente II“, so die neue Bezeichnung im Koalitionsvertrag, ist aber nur Augenwischerei. Da steht in Zeile 4318: „Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen“. Um es noch mal klar zu sagen:

  • Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen drei statt wie bisher zwei Rentenpunkten,
  • aber nur dann, wenn sie drei und mehr Kinder haben.
  • Das steht dann erst in Zeile 4323: Eine Mutter mit einem Kind oder zwei Kindern bekommt auch künftig nur zwei Rentenpunkten angerechnet.

Für sie soll sich also nichts ändern, alles bleibt beim ungerechten Alten. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor. Diese Regierung erblödet sich auch nicht, dieser Ungerechtigkeit den Satz „Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen“ voranzustellen. Dreister geht nicht. Es lohnt sich, diese Passage aufmerksam zu lesen, um das zu verinnerlichen. Was ist das für ein Gerechtigkeitsverständnis, das doch die gerade die SPD so hoch hält und fast schon wie eine Monstranz vor sich herträgt?

Die Reform der Mütterrenten-Reform?

Offensichtlich dämmert es einigen Politikern, dass die Mütterrente II absoluter Murks ist. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will deswegen die vermurkste Mütterrente II zum 1. Januar 2019 so ändern, dass alle Mütter mit Kindern die vor 1992 geboren sind in den vollen Genuss der Mütterrente kommen. „Ich muss und werde den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung beachten“, so der SPD-Politiker. Den neuen Gesetzentwurf zur „Mütterrente II“ will er in „einigen Wochen“ vorlegen.

Damit nicht genug, Heil will laut „Frankfurter Allgemeine“ nicht nur die Mütterrente erhöhen, sondern auch ein „erstes großes Rentenpaket auf den Weg bringen, das ab 1. Januar 2019 wirken soll“. Auch die Erwerbsminderungsrenten soll verbessert werden.

Mehrkindfamilien die Ausnahme

Mütterrente wieder Murks
Mehrkindfamilien in Deutschland

Aber zurück zu den bisherigen Plänen: Die Regierung weiß ganz genau, dass nur wenige Frauen drei und mehr Kinder haben. Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) zufolge gibt es in Deutschland aktuell elf Prozent Mehrkindfamilien mit drei und mehr Kindern. Nur sie könnten bislang von der angekündigten Mütterrente II profitieren. Tatsächlich werden es aber noch weit weniger sein, denn einige Mütter mit Kindern, die vor 1992 auf die Welt kamen, sind bereits gestorben. Trotzdem kommt die Deutschen Rentenversicherung von RP Online zufolge auf Mehrausgaben im Jahr 2019 von 3,7 Milliarden Euro. Kein Mensch kann die Zahlen nachvollziehen, die Rechnung basiert auf Annahmen und ist völlig intransparent. 

Übrigens, 1970 war eine Frau laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 24 Jahre alt, wenn ihr erstes lebendes Kind zur Welt kam; 2017

Die Rechnung:
Geburt des Kindes 1992/Alter heute: 26 Jahre
Alter der Mutter bei Geburt:                24 Jahre
_____________________________________

Alter der Mutter heute:                        50 Jahre

war sie schon 29,3 Jahre alt.

Mütterrente wieder Murks

Ok, falls das Kind früher geboren wurde und sie vielleicht noch älter war zur Geburt, ist diese Mutter heute schon 55 oder gar 60 Jahre alt. Das heißt, es leben einige schon nicht mehr, die davon profitieren könnten. Die Regierung heftet sich den Vorschlag trotzdem als soziale Großtat ans Revers. Die Frage ist auch immer noch, wer das bezahlen soll: die Rentenversicherung oder der Staat?

Wer von Mütterrente II profitiert

„Die von der CDU/CSU in den Sondierungsgesprächen geforderte Mütterrente erweist sich zunehmend als Mogelpackung für den Bürger“, wird Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, vom „Bundesfinanzportal“ zitiert. Aiwanger sieht „hierin eine bewusste Irreführung durch die Unionsparteien“. Er fordert, dass „Erziehungsleistungen bei der Rente deutschlandweit gleichrangig berücksichtigt werden müssen“. Die Weigerung der Anpassung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder sei ein beschämender Zustand und sollte schnellsten abgeschafft werden. Ganz abgesehen davon, dass er wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Es werden sicher einige Mütter klagen. Die „Brückenfrauen“ aus Artern haben in einem Leserbrief in den Kyffhäuser Nachrichten schon angekündigt, auch den Gang bis zum Bundesverfassungsgericht nicht zu scheuen.

Klar ist, dass von der Mütterrente II nur wenige Mütter profitieren, da die meisten eben keine drei und mehr Kinder haben. Dabei sind Mütter, die Kinder haben, die vor 1992 auf die Welt kamen, ja eh schon benachteiligt, da sie nur zwei Jahre in der Rente gutgeschrieben bekommen. Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz?

Zum 1. Juli 2014 wurde die Mütterrente nachgebessert. Seitdem bekommen Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Jahre statt nur einem Jahr Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Pro Kind und Monat liegt die Rente dadurch um 31,03 Euro (West) beziehungsweise 29,69 Euro (Ost) höher, das ist entspricht einem Rentenwert. Die Mütterrente liegt im Westen bei 31,03 Euro im Monat und im Osten bei 29,69 Euro; hat eine Mutter mehr als drei Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhöht sich diese Beträge auf 93,09 oder 89,07 Euro. Die Kosten schätzen Experten auf annähernd vier Milliarden Euro.

Petition gegen Diskriminierung von Müttern

Gegen diese Diskriminierung hat Monika Descharmes aus Pforzheim die Petition „Rentengerechtigkeit für alle Mütter – weg mit der geplanten ‚Mehrwert-Mütterrente‘“ gestartet. Dieser Kompromiss sei ein fauler, so Descharmes, und setze der bisher praktizierten Ungerechtigkeit (Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben erhalten zwei, Mütter, deren Kinder danach geboren wurden drei Rentenpunkte) eine weitere hinzu. Anstatt also die Rentenlücke in der „Mütterrente“ nun endlich zu schließen, schaffe man stattdessen eine neue Ungerechtigkeit, in dem man zwar die Gruppe der „Gewinner-Mütter“ vergrößere, den Rest aber nun endgültig zu „Verlierer-Müttern“ stemple, weil offensichtlich Gebären und Erziehen von ein bis zwei Kindern keinen zusätzlichen Rentenpunkt rechtfertige oder deutlicher: Mütter mit drei und mehr Kindern sind ganz offensichtlich „mehr wert“.

Mehr zur Petition von Descharmes auf der Seite von Change.org.

Mütterrente auf Grundsicherung angerechnet

Wie auch bisher wird wohl die Mütterrente II auch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit angerechnet. Bei Frauen und Männern, die wegen ihrer geringen Altersbezüge auf Grundsicherung angewiesen sind, verringert sich dem VdK zufolge so der Anspruch auf Sozialhilfe oder geht ganz verloren. „Unter Umständen können sogar Rückzahlungsforderungen auf sie zukommen“, so der Sozialverband. Allerdings, rät der VdK, „könnte es für diese Betroffenen jedoch einen Weg geben, dies abzumildern“. Eventuell hätten diese Rentnerinnen und Rentner durch den Wegfall der Sozialhilfe Ansprüche auf Wohngeld. In dem Fall empfehle es sich, schnell zu reagieren und umgehend einen Wohngeldantrag zu stellen, damit keine Lücke entsteht. Die Sozialhilfe werde auf ihre Kosten entlastet und Steuermittel werden eingespart.

Wer soll das finanzieren?

„Wir wollen die „Mütterrente II“, steht im Koalitionsvertrag. Nur wer soll das bezahlen? Davon steht nichts im Koalitionsvertrag. Die Regierung lässt uns mutmaßen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zahlen das die Beitragszahler der Rentenversicherung. Das heißt, auch die „Mütterrente II“ wird aus Beitragsmitteln finanziert werden. Aber lassen wir uns überraschen. Der Blog aktuelle sozialpolitik hat das sehr schön zusammengefasst:

Abgesehen von diesen Finanzierungsfragen wird die fundamentale und sozialpolitisch höchst relevante Unwucht der „Mütterrente“ nicht einmal angesprochen, geschweige denn, dass irgendeine Veränderung in Aussicht gestellt wird: Es gibt bislang (auch nach der Veränderung 2014) zwei unterschiedliche „Mütterrenten“ – zum einen für die Kinder, die vor 1992 geboren wurden (für die gab es einen, seit 2014 zwei Rentenpunkte), zum anderen für die Kinder ab 1992, für die es drei Entgeltpunkte sind, die verbucht werden. Diese Gerechtigkeitslücke zuungunsten der (überwiegend) Mütter, die früher ihre Kinder bekommen und von denen heute schon viele im Rentenbezug sind, wurde 2014 mit der Mütterrente I gleichsam „halbiert“ und soll nunmehr, so die Sondierer, mit der Mütterrente II“ geschlossen werden. Was aber weiterhin bleibt, ist der Tatbestand, dass laut offiziellen Verlautbarungen die „Mütterrente“ die Lebensleistung aller Mütter zum Ausdruck bringen soll, tatsächlich aber gerade die Mütter, denen es materiell sehr schlecht geht, weil sie Grundsicherungsleistungen im Alter beziehen müssen, von dieser Belohnung ihrer Lebensleistung ausgeschlossen werden. Denn die „Mütterrente“, die ja eigentlich zu einer höheren Rente führt, wird mit der Grundsicherungsleistung vollständig verrechnet, so dass die Betroffenen schon nach 2014 die Erfahrung machen mussten, dass sie keinen einzigen Cent mehr auf dem Konto hatten. Offensichtlich gibt es „gute“ und „schlechte“ Mütter bei der Mütterrente – vgl. dazu die Beiträge „Mütterrente“: Wenn die scheinbaren Spendierhosen in der Realität zu heiß gewaschen werden, dann laufen sie ein vom 10. Januar 2015 sowie bereits Die Notwendigkeit der Beherrschung „höherer Mathematik“ im Allgemeinen und bei der „Mütterrente“ im Besonderen vom 25. Mai 2014.

Wer informiert über die Mütterrente?

Fragen wie „Was ist die Mütterente?“, „Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus?“, „Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist?“, beantwortet die Deutsche Rentenversicherung. Wann die Mütterrente II kommt und wann mit der Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes zu rechnen ist, steht noch in den Sternen. Erst einmal muss die Regierung ihre Arbeit aufnehmen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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